Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland 2026
Experten-Leitfäden: Mai 10, 2026
Recht und Institutionen
Multilaterale Übereinkommen zur Schiedsgerichtsbarkeit
Ist Ihr Land Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche? Seit wann ist das Übereinkommen in Kraft? Wurden Erklärungen oder Notifikationen gemäß den Artikeln I, X und XI des Übereinkommens abgegeben? Welchen anderen multilateralen Übereinkommen im Bereich der internationalen Handels- und Investitionsschiedsgerichtsbarkeit ist Ihr Land beigetreten?
Deutschland unterzeichnete das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (das New Yorker Übereinkommen) am 10. Juni 1958 und ratifizierte es am 30. Juni 1961 mit Wirkung zum 28. September 1961. Deutschland hat einen Gegenseitigkeitsvorbehalt eingelegt, den es am 31. August 1998 zurückgenommen hat. Darüber hinaus ist Deutschland Vertragspartei von:
- dem Genfer Protokoll über Schiedsklauseln;
- das Genfer Übereinkommen über die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche;
- das Europäische Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit; und
- das Übereinkommen über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten (das ICSID-Übereinkommen).
Deutschland hat 2022 seinen Rücktritt vom Energiecharta-Vertrag (ECT) erklärt. Der Rücktritt trat im Dezember 2023 in Kraft.
Gesetzlich festgelegt – 29. Januar 2026
Bilaterale Investitionsabkommen
Gibt es bilaterale Investitionsabkommen mit anderen Ländern?
Deutschland gehört zu den Vorreitern beim Abschluss bilateraler Investitionsabkommen (BITs) mit anderen Staaten. Bis heute hat Deutschland rund 150 BITs unterzeichnet, von denen derzeit 114 in Kraft sind. Angesichts der „Gegenreaktion“ auf Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS) in der Europäischen Union im Zusammenhang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Slowakische Republik gegen Achmea BV und dem Abkommen über die Kündigung von BITs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom Mai 2020 hat Deutschland in den letzten Jahren jedoch mehrere BITs innerhalb der EU gekündigt (mit Portugal, Rumänien, der Tschechischen Republik, Griechenland, Litauen, Bulgarien, Kroatien usw.).
Rechtslage – 29. Januar 2026
Inländisches Schiedsrecht
Was sind die wichtigsten innerstaatlichen Rechtsquellen in Bezug auf inländische und ausländische Schiedsverfahren sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen?
Buch 10 der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) (§§ 1025 bis 1066) ist der Eckpfeiler der Regelung der inländischen und ausländischen Schiedsgerichtsbarkeit mit Sitz des Schiedsgerichts in Deutschland. Er regelt sowohl die Durchführung von Schiedsverfahren als auch das Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Inländische Schiedsgerichtsbarkeit und UNCITRAL
Basiert Ihr inländisches Schiedsgerichtsrecht auf dem UNCITRAL-Modellgesetz? Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrem inländischen Schiedsgerichtsrecht und dem UNCITRAL-Modellgesetz?
Die §§ 1025 bis 1066 der ZPO, die das deutsche Schiedsgerichtsrecht bilden, stimmen im Wesentlichen mit dem Wortlaut des UNCITRAL-Modellgesetzes über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit (1985) überein. Diese Paragraphen weisen jedoch geringfügige Abweichungen vom Modellgesetz auf:
- Gemäß § 1031 Abs. 2 ZPO gilt eine Form der Schiedsvereinbarung auch dann als eingehalten, wenn die Schiedsvereinbarung in einem Dokument enthalten ist, das von einer Partei an die andere Partei übermittelt wurde, und wenn im Falle eines verspäteten Einspruchs der Inhalt dieses Dokuments nach allgemeinem Sprachgebrauch als Vertragsinhalt angesehen wird;
- gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO kann, bis das Schiedsgericht gebildet ist, beim Gericht ein Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens gestellt werden;
- gemäß § 1035 Abs. 3 ZPO können die deutschen Gerichte bei der Bestellung von Schiedsrichtern behilflich sein, solange der Schiedsort noch nicht bestimmt ist, sofern der Beklagte oder der Kläger seinen Sitz oder Wohnsitz in Deutschland hat; und
- gemäß § 1057 ZPO entscheidet das Schiedsgericht, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, in seinem Schiedsspruch über den Anteil an den Kosten des Schiedsverfahrens, den jede der Parteien zu tragen hat.
Rechtsstand: 29. Januar 2026
Zwingende Vorschriften
Welche zwingenden Vorschriften des inländischen Schiedsrechts zum Verfahren dürfen die Parteien nicht abweichen?
Buch 10 der ZPO enthält in bestimmten Abschnitten zwingende Vorschriften, die die Parteien des Schiedsverfahrens einhalten müssen:
- die Voraussetzungen der Schiedsfähigkeit (§ 1030 ZPO);
- die Formvorschriften für die Schiedsvereinbarung (§ 1031 ZPO);
- gleiche Rechte der Parteien hinsichtlich der Zusammensetzung des Schiedsgerichts (§ 1034 Abs. 2 ZPO);
- gleiche Rechte der Parteien hinsichtlich einer wirksamen und fairen mündlichen Verhandlung (§ 1042 Abs. 1 ZPO);
- die gerichtliche Endentscheidung über die Ablehnung eines Schiedsrichters (§ 1037 Abs. 3 ZPO);
- die gerichtliche Endentscheidung über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts (§ 1040 Abs. 3 ZPO); und
- das Recht auf Aufhebung eines Schiedsspruchs vor staatlichen Gerichten (§ 1059 ZPO).
Rechtslage – 29. Januar 2026
Materielles Recht
Gibt es in Ihrem innerstaatlichen Schiedsgerichtsrecht eine Vorschrift, die dem Schiedsgericht eine Orientierungshilfe gibt, welches materielle Recht auf den Streitgegenstand anzuwenden ist?
Gemäß § 1051 ZPO entscheidet das Schiedsgericht über den Streitfall nach den Rechtsvorschriften, die die Parteien als auf den Streitgegenstand anwendbar bestimmt haben. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, ist die Bestimmung der Rechtsvorschriften oder des Rechtssystems eines bestimmten Staates so zu verstehen, dass sie sich unmittelbar auf die materiellrechtlichen Vorschriften dieses Staates bezieht und nicht auf dessen Kollisionsnormen. Ferner wendet das Schiedsgericht, sofern die Parteien keine anwendbaren Rechtsvorschriften bestimmt haben, das Recht des Staates an, mit dem der Streitgegenstand am engsten verbunden ist.
Im Vergleich dazu gilt gemäß Artikel 24.2 der Schiedsgerichtsordnung des Deutschen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS): Haben die Parteien keine Vereinbarung über die auf den Streitgegenstand anzuwendenden Rechtsvorschriften getroffen, so wendet das Schiedsgericht die Rechtsvorschriften an, die es für angemessen hält.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Schiedsgerichtsinstitutionen
Was sind die bedeutendsten Schiedsgerichtsinstitutionen in Ihrem Rechtsgebiet?
Das DIS ist die führende Institution in Deutschland für die Durchführung von Schiedsverfahren und anderen alternativen Streitbeilegungsverfahren bei nationalen und internationalen Handelsstreitigkeiten.
Das DIS bietet Dienstleistungen zur Durchführung von Schiedsverfahren, Mediation, Schlichtung, Sachverständigenverfahren und mehr an. Laut Statistiken führt das DIS zu jedem Zeitpunkt durchschnittlich 250 Schiedsverfahren durch und hat in seiner über 100-jährigen Geschichte bereits Tausende von Schiedsverfahren erfolgreich durchgeführt.
Die letzte Fassung der DIS-Schiedsgerichtsordnung trat am 1. März 2018 in Kraft und ist derzeit in fünf Sprachen (Deutsch, Englisch, Koreanisch, Polnisch und Russisch) verfügbar. Darüber hinaus enthält Anhang 5 der DIS-Schiedsgerichtsordnung Ergänzende Regeln für Gesellschaftsstreitigkeiten.
Der Hauptsitz des DIS befindet sich in Bonn. Die DIS-Büros befinden sich zudem in Berlin und München.
Rechtshinweis – 29. Januar 2026
Schiedsvereinbarung
Schiedsfähigkeit
Gibt es Streitigkeiten, die nicht schiedsfähig sind?
Nach § 1030 ZPO kann jeder Anspruch, der Vermögensrechte betrifft, Gegenstand einer Schiedsvereinbarung sein. Eine Schiedsvereinbarung über Ansprüche, die keine Vermögensrechte betreffen, ist insoweit rechtswirksam, als die Parteien über den Streitgegenstand verhandeln dürfen. Ungeachtet der vorgenannten allgemeinen Regel ist eine Schiedsvereinbarung über Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Bestehens eines Mietverhältnisses für Wohnräume in Deutschland unwirksam. Auch strafrechtliche Angelegenheiten sind in Deutschland nicht schiedsfähig.
Insbesondere nimmt die Frage der Schiedsfähigkeit von Gesellschaftsstreitigkeiten in der deutschen Rechtsprechung einen besonderen Platz ein. In einer Reihe wegweisender Entscheidungen (Schiedsfähigkeit I–IV) hat der Bundesgerichtshof (BGH) Leitlinien zu den Grenzen der Schiedsfähigkeit bestimmter Arten von Gesellschaftsstreitigkeiten gegeben. In seinem ersten Urteil aus dem Jahr 1996 zu der oben genannten Frage (Schiedsfähigkeit I) lehnt der BGH die Schiedsfähigkeit von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen ab. Zweitens änderte der BGH 2009 seine zuvor festgelegte Rechtsprechung und erklärte die Schiedsfähigkeit für Streitigkeiten bezüglich Gesellschafterbeschlüssen bei der GmbH (Schiedsfähigkeit II). Im Jahr 2017 (Schiedsfähigkeit III) dehnte der BGH die vorherige Entscheidung auf Personengesellschaften aus. Schließlich hat der BGH im Jahr 2021 ein weiteres Urteil gefällt (Schiedsfähigkeit IV) und erklärt, dass die zusätzlichen Voraussetzungen für die Wirksamkeit der in der Satzung von Personengesellschaften enthaltenen Schiedsvereinbarung nur dann gelten, wenn gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten gegen das Personengesellschaft selbst gerichtet sind.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Anforderungen
Welche formellen und sonstigen Anforderungen bestehen für eine Schiedsvereinbarung?
Die Anforderungen für den Abschluss einer Schiedsvereinbarung sind in § 1031 ZPO geregelt:
- Die Schiedsvereinbarung muss entweder in einer von den Parteien unterzeichneten Urkunde oder in Briefen, Telefaxkopien, Telegrammen oder anderen zwischen ihnen ausgetauschten Kommunikationsformen, die einen schriftlichen Nachweis der Vereinbarung gewährleisten (§ 1031 Abs. 1 ZPO);
- Die Form der Schiedsvereinbarung ist auch dann gewahrt, wenn die Schiedsvereinbarung in einem Dokument enthalten ist, das von einer Partei an die andere Partei oder von einem Dritten an beide Parteien übermittelt wurde, und wenn im Falle eines verspäteten Widerspruchs der Inhalt dieses Dokuments nach allgemeiner Verkehrsauffassung den Inhalt einer Vereinbarung darstellt (§ 1031 Abs. 2 ZPO);
- Verweis auf ein Dokument, das eine Schiedsklausel enthält; dies stellt eine Schiedsvereinbarung dar, sofern der Verweis so gestaltet ist, dass die genannte Klausel Bestandteil des Vertrags wird (§ 1031 Abs. 3 ZPO);
- Schiedsvereinbarungen mit Verbrauchern müssen Bestandteil einer von den Parteien persönlich unterzeichneten Urkunde sein. Die erforderliche Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Die Urkunde oder das elektronische Dokument darf keine anderen Vereinbarungen enthalten als solche, die sich auf das Schiedsverfahren beziehen (§ 1031Abs. 5 ZPO); und
- jede Nichteinhaltung der Formvorschriften wird durch eine Einlassung in der Sache im Schiedsverfahren geheilt (§ 1031 Abs. 6 ZPO).
Rechtslage – 29. Januar 2026
Durchsetzbarkeit
Unter welchen Umständen ist eine Schiedsvereinbarung nicht mehr durchsetzbar?
Nach der Doktrin der Trennbarkeit führt die Beendigung des Hauptvertrags in Deutschland grundsätzlich nicht zur Beendigung der Schiedsvereinbarung. Eine Schiedsvereinbarung kann durch die Entscheidung der Parteien beendet werden und somit nicht mehr durchsetzbar sein.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Trennbarkeit
Gibt es Bestimmungen zur Trennbarkeit von Schiedsvereinbarungen vom Hauptvertrag?
Gemäß § 1040 Abs. 1 ZPO kann das Schiedsgericht über seine eigene Zuständigkeit und in diesem Zusammenhang über das Bestehen oder die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung entscheiden. Zu diesem Zweck ist eine Schiedsklausel als eine von den übrigen Vertragsbedingungen unabhängige Vereinbarung zu behandeln.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Dritte – durch Schiedsvereinbarung gebunden
In welchen Fällen können Dritte oder Nichtunterzeichner durch eine Schiedsvereinbarung gebunden sein?
Im März 2024 verabschiedete die DIS neue Ergänzende Regeln für die Einbeziehung Dritter (DIS-TPNR) verabschiedet, um Dritte in Schiedsverfahren einzubeziehen. Nach dem Wortlaut der DIS-TPNR ist der Begriff der Drittbenachrichtigung in einem Schiedsverfahren nicht ohne Weiteres verfügbar. Das deutsche Schiedsrecht enthält, wie die meisten Schiedsrechtsordnungen, keine Bestimmungen zur Drittbenachrichtigung. Ein grundlegendes Problem besteht darin, dass die Beteiligung Dritter an einem Schiedsverfahren der Zustimmung aller Parteien bedarf. In der Regel fehlen Einverständniserklärungen vor Entstehung der Streitigkeit und sind in der Praxis nach deren Entstehung schwer zu erlangen. Der Zweck der DIS-TPNR besteht darin, einen Dritten vertraglich an einen Schiedsspruch zu binden, der in einem gemäß den DIS-TPNR durchgeführten Schiedsverfahren (ursprüngliches Schiedsverfahren) ergangen ist, und in einer späteren Streitigkeit zwischen einer Partei des ursprünglichen Schiedsverfahrens und einem Dritten (nachfolgende Streitigkeit) wirksam zu werden. Die neuen Regeln bieten einen umfassenden Ansatz für die Einbeziehung Dritter in Schiedsverfahren.
Rechtsauskunft – 29. Januar 2026
Dritte – Beteiligung
Enthält Ihr nationales Schiedsgerichtsrecht Bestimmungen zur Beteiligung Dritter am Schiedsverfahren, wie z. B. zur Beitrittsklage oder zur Drittbenachrichtigung?
Buch 10 der ZPO enthält keine spezifischen Regelungen zur Beteiligung Dritter an Schiedsverfahren. Dennoch regelt § 19 der DIS-Schiedsgerichtsordnung den Beitritt weiterer Parteien zum Schiedsverfahren.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Unternehmensgruppen
Erweitern Gerichte und Schiedsgerichte in Ihrer Rechtsordnung eine Schiedsvereinbarung auf nicht unterzeichnende Mutter- oder Tochtergesellschaften einer unterzeichnenden Gesellschaft, sofern die nicht unterzeichnende Gesellschaft in irgendeiner Weise am Abschluss, der Erfüllung oder der Beendigung des streitigen Vertrags beteiligt war, und zwar im Rahmen der „Unternehmensgruppen“-Doktrin?
Im Allgemeinen wurden die „Unternehmensgruppendoktrin“ und die Doktrin des „Durchgreifens des Gesellschaftsverschleiers“ im Hinblick auf die Ausweitung der Schiedsvereinbarung auf nicht unterzeichnende Unternehmen (Mutter- oder Tochtergesellschaften) in der deutschen Rechtsprechung verworfen. So lehnte der BGH beispielsweise in einer wegweisenden Entscheidung (ZB 33/22) die Anerkennung und Vollstreckung eines in Russland ergangenen Schiedsspruchs ab, da keine Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Beklagten der Ausweitung der Schiedsvereinbarung auf sie zugestimmt hatten.
Rechtsprechung – 29. Januar 2026
Mehrparteien-Schiedsvereinbarungen
Was sind die Voraussetzungen für eine gültige Mehrparteien-Schiedsvereinbarung?
Buch 10 der ZPO enthält keine spezifischen Vorschriften zu Schiedsvereinbarungen mit mehreren Parteien. Gemäß Artikel 18.1 der DIS-Schiedsgerichtsordnung können jedoch Ansprüche, die in einem Schiedsverfahren mit mehreren Parteien geltend gemacht werden (Mehrparteien-Schiedsverfahren) in diesem Schiedsverfahren entschieden werden, wenn eine Schiedsvereinbarung vorliegt, die alle Parteien verpflichtet, ihre Ansprüche in einem einzigen Schiedsverfahren entscheiden zu lassen, oder wenn alle Parteien dies auf andere Weise vereinbart haben. Über Streitigkeiten darüber, ob die Parteien dies vereinbart haben, insbesondere wenn keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung hierüber vorliegt, entscheidet das Schiedsgericht.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Zusammenlegung
Kann ein Schiedsgericht in Ihrer Rechtsordnung getrennte Schiedsverfahren zusammenlegen? Unter welchen Umständen?
Buch 10 der ZPO enthält keine spezifischen Vorschriften zur Zusammenlegung getrennter Schiedsverfahren. Ungeachtet dessen kann die DIS gemäß Artikel 8 der DIS-Schiedsgerichtsordnung auf Antrag einer oder mehrerer Parteien zwei oder mehr nach der DIS-Schiedsgerichtsordnung geführte Schiedsverfahren zu einem einzigen Schiedsverfahren zusammenlegen, sofern alle Parteien aller Schiedsverfahren der Zusammenlegung zustimmen. Darüber hinaus erfolgt eine etwaige Zusammenlegung von Schiedsverfahren mit dem zuerst eingeleiteten Schiedsverfahren, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Bildung des Schiedsgerichts
Wählbarkeit von Schiedsrichtern
Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Personen, die als Schiedsrichter tätig werden dürfen? Würden vertraglich festgelegte Anforderungen an Schiedsrichter hinsichtlich Nationalität, Religion oder Geschlecht von den Gerichten in Ihrer Gerichtsbarkeit anerkannt werden?
Buch 10 der ZPO enthält keine besonderen Anforderungen an die Schiedsrichter hinsichtlich Staatsangehörigkeit, Religion, Geschlecht oder Ausbildung. Gemäß Artikel 9.2 der DIS-Schiedsgerichtsordnung können die Parteien jede Person ihrer Wahl als Schiedsrichter benennen. Die DIS kann jeder Partei auf deren Antrag hin Namen potenzieller Schiedsrichter vorschlagen.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Hintergrund der Schiedsrichter
Wer ist in Ihrem Zuständigkeitsbereich regelmäßig als Schiedsrichter tätig?
In der Regel sind die in Schiedsverfahren mit Sitz in Deutschland bestellten Schiedsrichter Rechtsanwälte. Auch pensionierte Richter oder Professoren werden als Schiedsrichter bestellt. Zu erwähnen ist auch das Engagement der DIS für die Gleichstellung der Geschlechter im Zusammenhang mit der Ernennung von Schiedsrichtern. Die DIS-Geschlechterstatistik zur Ernennung von Schiedsrichtern in von der DIS verwalteten Schiedsverfahren für das Jahr 2023 zeigt einen Rekordwert bei der Ernennung von Schiedsrichterinnen in DIS-Schiedsverfahren. So waren waren 53,85 % der von der DIS im Jahr 2023 benannten Schiedsrichter Frauen (ein Anstieg gegenüber 44,4 % im Jahr 2022).
Law stated – 29. Januar 2026
Standardverfahren zur Ernennung von Schiedsrichtern
Wie sieht das Standardverfahren zur Ernennung von Schiedsrichtern aus, wenn keine vorherige Vereinbarung der Parteien vorliegt?
Das Standardverfahren für die Bestellung von Schiedsrichtern ist in § 1035 Abs. 3 ZPO geregelt. Fehlt eine Vereinbarung der Parteien über die Bestellung von Schiedsrichtern, bestellt das Gericht auf Antrag einer Partei einen Einzelschiedsrichter, wenn die Parteien keine Einigung über die Bestellung des Schiedsrichters erzielen können. In Schiedsverfahren mit drei Schiedsrichtern ernennt jede Partei einen Schiedsrichter; die beiden so ernannten Schiedsrichter ernennen den dritten Schiedsrichter, der als Vorsitzender fungiert. Hat eine Partei den Schiedsrichter nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung der anderen Partei ernannt oder können sich die beiden Schiedsrichter nicht innerhalb eines Monats nach ihrer Ernennung auf den dritten Schiedsrichter einigen, so ernennt das Gericht den dritten Schiedsrichter auf Antrag einer Partei.
Dieser Ansatz wird in der DIS-Schiedsgerichtsordnung verfolgt. Gemäß Artikel 11 der DIS-Schiedsgerichtsordnung wählt und ernennt der Ernennungsausschuss der DIS den Einzelschiedsrichter gemäß Artikel 13.2, wenn sich die Parteien nicht innerhalb einer von der DIS festgelegten Frist auf einen Einzelschiedsrichter einigen können. Ferner benennt gemäß Artikel 12 der DIS-Schiedsgerichtsordnung jede Partei einen Mitschiedsrichter, wenn das Schiedsgericht aus drei Schiedsrichtern besteht. Benennt eine Partei keinen Mitschiedsrichter, so wird dieservom Ernennungsausschuss ausgewählt.
Rechtsauskunft – 29. Januar 2026
Ablehnung und Ersetzung von Schiedsrichtern
Aus welchen Gründen und wie kann ein Schiedsrichter abgelehnt und ersetzt werden? Bitte erörtern Sie insbesondere die Ablehnungs- und Ersetzungsgründe sowie das Verfahren, einschließlich der Ablehnung vor Gericht. Gibt es eine Tendenz, die IBA-Leitlinien zu Interessenkonflikten in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit anzuwenden oder sich daran zu orientieren?
Das beschriebene Verfahren zur Ablehnung von Schiedsrichtern ist in § 1037 ZPO geregelt. Erstens steht es den Parteien frei, ein Verfahren zur Ablehnung eines Schiedsrichters zu vereinbaren. Zweitens muss die Partei, die einen Schiedsrichter ablehnen will, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung dem Schiedsgericht innerhalb von zwei Wochen, nachdem sie von der Zusammensetzung des Schiedsgerichts Kenntnis erlangt hat, eine schriftliche Erklärung mit den Gründen für die Ablehnung des Schiedsrichters vorlegen. Tritt der abgelehnte Schiedsrichter nicht von seinem Amt zurück oder stimmt die andere Partei der Ablehnung nicht zu, entscheidet das Schiedsgericht über die Ablehnung. Drittens kann die ablehnende Partei, falls die Ablehnung erfolglos bleibt, innerhalb eines Monats, nachdem sie von der Entscheidung über die Zurückweisung der Ablehnung Kenntnis erlangt hat, dass das Gericht über die Ablehnung entscheidet; die Parteien können eine andere Frist vereinbaren. Solange ein solcher Antrag anhängig ist, kann das Schiedsgericht, einschließlich des abgelehnten Schiedsrichters, das Schiedsverfahren fortsetzen und einen Schiedsspruch erlassen.
Die Gründe für die Ablehnung eines Schiedsrichters sind in § 1036 ZPO geregelt. Ein Schiedsrichter kann nur abgelehnt werden, wenn Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit aufkommen lassen, oder wenn er die von den Parteien vereinbarten Voraussetzungen nicht erfüllt. Eine Partei kann einen Schiedsrichter ablehnen, den sie selbst bestellt hat, oder an dessen Bestellung die Partei mitgewirkt hat, jedoch nur aus Gründen, die der Partei erst nach der Bestellung bekannt geworden sind.
Die Gründe für die Abberufung eines Schiedsrichters sind in § 1038 ZPO geregelt. Ist ein Schiedsrichter rechtlich oder tatsächlich nicht in der Lage, sein Amt auszuüben, oder erfüllt er seine Aufgaben aus anderen Gründen nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so endet sein Mandat mit seinem Rücktritt oder durch die Einigung der Parteien über die Beendigung des Mandats. Tritt der Schiedsrichter nicht zurück oder können sich die Parteien nicht über die Beendigung des Mandats einigen, kann jede Partei beantragen, dass das Gericht über die Beendigung des Mandats des Schiedsrichters entscheidet.
Gemäß Artikel 16.2 der DIS-Schiedsgerichtsordnung kann der Schiedsrat einen Schiedsrichter seines Amtes entheben, wenn er der Ansicht ist, dass dieser Schiedsrichter seine Pflichten gemäß der Schiedsgerichtsordnung nicht erfüllt oder nicht in der Lage ist oder in Zukunft nicht in der Lage sein wird, diese Pflichten zu erfüllen.
Schließlich können in Deutschland im Zusammenhang mit der Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte die Richtlinien der International Bar Association (IBA) zu Interessenkonflikten herangezogen werden.
Rechtsauskunft – 29. Januar 2026
Beziehung zwischen Parteien und Schiedsrichtern
Wie ist das Verhältnis zwischen Parteien und Schiedsrichtern? Bitte gehen Sie näher auf das Vertragsverhältnis zwischen Parteien und Schiedsrichtern, die Neutralität der von den Parteien benannten Schiedsrichter sowie die Vergütung und die Kosten der Schiedsrichter ein.
Buch 10 der ZPO enthält keine Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zwischen Parteien und Schiedsrichtern. Gemäß Artikel 34.1 der DIS-Schiedsgerichtsordnung haben die Schiedsrichter Anspruch auf Honorare und Aufwandsentschädigung, sofern die Schiedsgerichtsordnung nichts anderes vorsieht.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Pflichten der Schiedsrichter
Welche Offenlegungspflichten haben Schiedsrichter hinsichtlich ihrer Unparteilichkeit und Unabhängigkeit während des gesamten Schiedsverfahrens?
Gemäß § 1036(1) ZPO hat eine Person, die im Zusammenhang mit einer möglichen Bestellung als Schiedsrichter angesprochen wird, alle Umstände offenzulegen, die Zweifel an ihrer Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit aufkommen lassen könnten. Ebenso verlangt Artikel 9.1 der DIS-Schiedsgerichtsordnung, dass jeder Schiedsrichter während des gesamten Schiedsverfahrens unparteiisch und von den Parteien unabhängig ist und alle gegebenenfalls von den Parteien vereinbarten Qualifikationen aufweist.
Rechtsauskunft – 29. Januar 2026
Haftungsfreistellung von Schiedsrichtern
Inwieweit sind Schiedsrichter für ihr Verhalten im Rahmen des Schiedsverfahrens von der Haftung befreit?
In Bezug auf Schiedsverfahren nach der DIS-Schiedsgerichtsordnung haftet ein Schiedsrichter gegenüber keiner Person für Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit seiner Entscheidungsfindung im Schiedsverfahren, außer im Falle einer vorsätzlichen Pflichtverletzung. Gemäß Artikel 45.2 der DIS-Schiedsgerichtsordnung haften ein Schiedsrichter, die DIS, ihre satzungsmäßigen Organe, ihre Mitarbeiter und jede andere mit der DIS verbundene Person, die an dem Schiedsverfahren beteiligt ist, nicht für sonstige Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche Pflichtverletzung oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Zuständigkeit und Befugnisse des Schiedsgerichts
Gerichtsverfahren entgegen Schiedsvereinbarungen
Wie ist bei Zuständigkeitsstreitigkeiten vorzugehen, wenn trotz einer bestehenden Schiedsvereinbarung ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, und welche Fristen gelten für Zuständigkeitswidersprüche?
Nach § 1032 Abs. 1 ZPO hat das Gericht, wenn eine Klage in einer Sache vor ihm erhoben wird, die Gegenstand einer Schiedsvereinbarung ist, die Klage als unzulässig abzuweisen, sofern der Beklagte vor Beginn der mündlichen Verhandlung einen entsprechenden Einwand erhoben hat, es sei denn, das Gericht stellt fest, dass die Schiedsvereinbarung nichtig, unwirksam oder undurchführbar ist.
In der Vergangenheit war es in Deutschland so gut wie unmöglich, eine Anti-Suit-Injunction zu erwirken. Dennoch wurde vor einigen Jahren die Anti-Anti-Suit-Injunction vom Oberlandesgericht München in der Entscheidung vom 12. Dezember 2019, Az. 6 U 5042/19, bestätigt, um jegliche Klage einer Partei zu blockieren, die eine Anti-Suit-Injunction in einer anderen Gerichtsbarkeit anstrebt.
Rechtsauskunft – 29. Januar 2026
Zuständigkeit des Schiedsgerichts
Wie ist das Verfahren bei Streitigkeiten über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts nach Einleitung des Schiedsverfahrens, und welche Fristen gelten für Zuständigkeitsvorbehalte?
Das deutsche Schiedsgerichtsrecht folgt der Doktrin der Kompetenz-Kompetenz und gestattet es dem Schiedsgericht, über seine eigene Zuständigkeit und in diesem Zusammenhang über das Bestehen oder die Gültigkeit der Schiedsvereinbarung gemäß § 1040 Abs. 1 ZPO zu entscheiden. Aufgrund von § 1040 Abs. 2 ZPO ist der Einwand der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts spätestens mit der Einreichung der Klagebeantwortung zu erheben. Eine Partei ist nicht durch die Tatsache daran gehindert, einen solchen Einwand zu erheben, dass sie einen Schiedsrichter bestellt oder an dessen Bestellung mitgewirkt hat. Darüber hinaus § 1040 Abs. 3 ZPO schließt aus, dass, wenn das Schiedsgericht sich für zuständig hält, seine Entscheidung über einen Einwand in der Regel in Form eines Zwischenbeschlusses ergeht. In diesem Fall kann jede Partei innerhalb eines Monats nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung des Zwischenbeschlusses eine gerichtliche Entscheidung beantragen. Solange ein solcher Antrag anhängig ist, kann das Schiedsgericht das Schiedsverfahren fortsetzen und einen Schiedsspruch erlassen.
Rechtsauskunft – 29. Januar 2026
Unterscheidung zwischen Zulässigkeit und Zuständigkeit des Schiedsgerichts
Gibt es einen Unterschied zwischen Einreden hinsichtlich der Zulässigkeit einer Klage und solchen hinsichtlich der Zuständigkeit des Schiedsgerichts?
Zuständigkeit und Zulässigkeit sind zwei unterschiedliche Begriffe im deutschen Schiedsrecht. Der Unterschied zwischen den beiden Begriffen ist für die Beilegung von Streitigkeiten relevant, die sich aus der Nichteinhaltung der aufschiebenden Bedingung mehrstufiger Streitbeilegungsklauseln ergeben. In der Entscheidung Nr. I ZB 50/15 hat der BGH die Auffassung vertreten, dass die Nichteinhaltung der zwingenden Bestimmungen mehrstufiger Streitbeilegungsklauseln nicht zur Unzuständigkeit des Schiedsgerichts führt, sondern dazu führen kann, dass die Klage als „derzeit unbegründet“ angesehen wird. Diese Position wurde in einer weiteren Entscheidung des BGH Nr. I ZB 1/15 weiterentwickelt.
Rechtsprechung – 29. Januar 2026
Schiedsverfahren
Ort und Sprache des Schiedsverfahrens sowie Rechtswahl
Wie sieht der Standardmechanismus für den Ort des Schiedsverfahrens und die Sprache des Schiedsverfahrens aus, wenn keine vorherige Vereinbarung der Parteien vorliegt? Wie wird das materielle Recht des Rechtsstreits bestimmt?
Ohne Vereinbarung zwischen den Parteien bestimmt das Schiedsgericht den Ort des Schiedsverfahrens gemäß § 1043 Abs. 1 ZPO. Ebenso kann das Schiedsgericht die Sprache des Schiedsverfahrens gemäß § 1045(1) ZPO festlegen. Soweit die Parteien keine Rechtswahl getroffen haben, wendet das Schiedsgericht gemäß § 1051 Abs. 2 ZPO das Recht des Staates an, mit dem der Streitgegenstand am engsten verbunden ist.
Die DIS-Schiedsgerichtsordnung folgte diesem Ansatz im Zusammenhang mit dem Schiedsgerichtssitz (Artikel 22.1 der DIS-Schiedsgerichtsordnung) und der Sprache des Schiedsverfahrens (Artikel 23 der DIS-Schiedsgerichtsordnung). In Artikel 24.2 der DIS-Schiedsgerichtsordnung wird jedoch ein anderer Ansatz hinsichtlich der Anwendung des materiellen Rechts verfolgt. Gemäß diesem Artikel wendet das Schiedsgericht, sofern die Parteien keine Vereinbarung über die auf den Streitgegenstand anzuwendenden Rechtsvorschriften getroffen haben, die Rechtsvorschriften an, die es für angemessen hält.
Gesetzesangabe – 29. Januar 2026
Einleitung des Schiedsverfahrens
Wie wird ein Schiedsverfahren eingeleitet?
Ausgangspunkt des Schiedsverfahrens ist der Antrag auf ein Schiedsverfahren. Dieser Antrag muss die Parteien sowie den Streitgegenstand benennen und einen Verweis auf die Schiedsvereinbarung gemäß § 1044 ZPO enthalten.
Gemäß Artikel 5.2 der DIS-Schiedsgerichtsordnung muss ein Antrag auf Einleitung eines Schiedsverfahrens Folgendes enthalten:
- die Namen und Anschriften der Parteien;
- die Namen und Anschriften etwaiger benannter Rechtsbeistände, die den Kläger im Schiedsverfahren vertreten;
- eine Darstellung des konkret beantragten Rechtsbehelfs;
- die Höhe etwaiger bezifferter Ansprüche und eine Schätzung des Geldwerts etwaiger nicht bezifferter Ansprüche;
- eine Beschreibung der Tatsachen und Umstände, auf denen die Ansprüche beruhen;
- die Schiedsvereinbarung(en), auf die sich der Kläger stützt;
- die Benennung eines Schiedsrichters, sofern dies nach der Schiedsordnung erforderlich ist; und
- alle Angaben oder Vorschläge bezüglich des Schiedsortes, der Sprache des Schiedsverfahrens und der auf die Sache selbst anwendbaren Rechtsvorschriften.
Darüber hinaus ist ein Antrag auf ein Schiedsverfahren sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form an die DIS zu richten. Das Schiedsverfahren beginnt mit der Einreichung des Antrags bei der DIS.
Rechtsstand – 29. Januar 2026
Mündliche Verhandlung
Ist eine mündliche Verhandlung erforderlich und welche Regeln gelten?
Gemäß § 1047 Abs. 1 ZPO entscheidet das Schiedsgericht unter Berücksichtigung einer Vereinbarung der Parteien, ob die Sache in mündlicher Verhandlung behandelt wird oder ob das Verfahren auf der Grundlage von Schriftstücken und anderen Unterlagen durchgeführt wird. Haben die Parteien eine mündliche Verhandlung nicht ausgeschlossen, so hat das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei in einem geeigneten Verfahrensstadium eine solche Verhandlung durchzuführen.
Obwohl das deutsche Schiedsgerichtsrecht die Möglichkeit von Fernverhandlungen nicht ausdrücklich vorsieht, könnten solche Verhandlungen von den Schiedsrichtern durchgeführt werden, sofern die Parteien diese Option nicht ausdrücklich durch Vereinbarung ausgeschlossen haben.
Rechtsauskunft – 29. Januar 2026
Beweisführung
An welche Regeln ist das Schiedsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts gebunden? Welche Arten von Beweismitteln sind zulässig und wie wird die Beweisaufnahme durchgeführt?
Buch 10 der ZPO enthält keine besonderen Vorschriften zur Beweisaufnahme. In diesem Zusammenhang könnte auf die allgemeine Regelung in § 1042(4) der ZPO, wonach das Schiedsgericht die Verfahrensordnung nach eigenem Ermessen festlegt. Das Schiedsgericht ist berechtigt, über die Zulässigkeit der Beweisaufnahme zu entscheiden, Beweise zu erheben und diese frei zu würdigen.
Darüber hinaus hat das Schiedsgericht gemäß Artikel 28 der DIS-Schiedsgerichtsordnung den Sachverhalt festzustellen, der für die Entscheidung der Streitigkeit relevant und wesentlich ist. Um diesem Zweck gerecht zu werden, kann das Schiedsgericht unter anderem von sich aus Sachverständige bestellen, andere Sachverständige als die von den Parteien benannten befragen und jede Partei anweisen, Unterlagen oder elektronisch gespeicherte Daten vorzulegen oder zugänglich zu machen. Das Schiedsgericht ist nicht darauf beschränkt, nur von den Parteien vorgelegte Beweismittel zuzulassen.
In der Praxis können Schiedsrichter in internationalen Schiedsverfahren mit Sitz in Deutschland die IBA-Regeln zur Beweisaufnahme in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit als anerkannten internationalen Standard für das Beweisaufnahmeverfahren heranziehen.
Rechtslage - 29. Januar 2026
Beteiligung der Gerichte
In welchen Fällen kann das Schiedsgericht die Unterstützung eines Gerichts anfordern, und in welchen Fällen dürfen Gerichte eingreifen?
Deutsche staatliche Gerichte können Schiedsgerichte in folgenden Fragen unterstützen:
- Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines Schiedsverfahrens auf Antrag einer Partei gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO;
- Erlass einer einstweiligen Anordnung oder einer Sicherungsmaßnahme in Bezug auf den dem Schiedsverfahren unterworfenen Streitgegenstand vor oder nach Beginn des Schiedsverfahrens auf Antrag einer Partei gemäß § 1033 ZPO;
- Ernennung von Schiedsrichtern, wenn eine Partei den Schiedsrichter nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung durch die andere Partei benannt hat oder wenn sich die beiden Schiedsrichter nicht innerhalb eines Monats nach ihrer Ernennung auf den dritten Schiedsrichter einigen können, dann hat das Gericht auf Antrag einer Partei gemäß § 1035 ZPO den dritten Schiedsrichter zu bestellen;
- auf Antrag einer Partei gemäß § 1037(3) ZPO;
- über die Entscheidung des Schiedsgerichts über seine Zuständigkeit auf Antrag einer Partei gemäß § 1040 Abs. 3 ZPO zu entscheiden;
- Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 1041 Abs. 2 ZPO; oder
- Unterstützung bei der Beweisaufnahme oder durch Vornahme sonstiger gerichtlicher Handlungen, zu denen das Schiedsgericht gemäß § 1050 ZPO nicht befugt ist.
Rechtsstand: 29. Januar 2026
Vertraulichkeit
Ist die Vertraulichkeit gewährleistet?
Buch 10 der ZPO enthält keine spezifischen Bestimmungen zur Vertraulichkeit. Gemäß Artikel 44.1 der DIS-Schiedsgerichtsordnung dürfen jedoch, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, dürfen die Parteien und ihre externen Rechtsbeistände, die Schiedsrichter, die DIS-Mitarbeiter sowie alle anderen mit der DIS verbundenen Personen, die an dem Schiedsverfahren beteiligt sind, niemandem Informationen über das Schiedsverfahren offenlegen, insbesondere nicht die Existenz des Schiedsverfahrens, die Namen der Parteien, die Art der Ansprüche, die Namen von Zeugen oder Sachverständigen, Verfahrensanordnungen oder Schiedssprüche sowie Beweismittel, die nicht öffentlich zugänglich sind. Gemäß Artikel 44.2 der DIS-Schiedsgerichtsordnung dürfen Offenlegungen in dem Umfang erfolgen, wie dies nach geltendem Recht oder aufgrund anderer gesetzlicher Pflichten erforderlich ist oder zum Zwecke der Anerkennung und Vollstreckung oder Aufhebung eines Schiedsspruchs erforderlich ist.
Rechtsstand – 29. Januar 2026
Eilmaßnahmen und Sanktionsbefugnisse
Eilmaßnahmen durch die Gerichte
Welche Eilmaßnahmen können Gerichte vor und nach Einleitung eines Schiedsverfahrens anordnen?
Gemäß § 1033 ZPO kann ein Gericht vor oder nach Einleitung eines Schiedsverfahrens auf Antrag einer Partei eine einstweilige Anordnung oder eine Sicherungsmaßnahme in Bezug auf den Gegenstand der dem Schiedsgericht vorgelegten Streitigkeit anordnen.
Darüber hinaus kann das Schiedsgericht gemäß Artikel 25.1 der DIS-Schiedsgerichtsordnung auf Antrag einer Partei einstweilige oder sichernde Maßnahmen anordnen und diese Maßnahmen ändern, aussetzen oder aufheben. Das Schiedsgericht leitet den Antrag zur Stellungnahme an die andere Partei weiter. Das Schiedsgericht kann jede Partei auffordern, im Zusammenhang mit solchen Maßnahmen eine angemessene Sicherheit zu leisten.
Rechtsauskunft – 29. Januar 2026
Eilmaßnahmen durch einen Eilschiedsrichter
Sieht Ihr nationales Schiedsgerichtsrecht oder sehen die Regeln der oben genannten nationalen Schiedsgerichtsinstitutionen einen Eilschiedsrichter vor der Konstituierung des Schiedsgerichts vor?
Der Eilschiedsrichter als Entscheidungsträger kommt nur in der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen neu gefassten DIS-Sportschiedsordnung (DIS-SportSchO) vor. Gemäß Artikel 25.3 der DIS-SportSchO kann der Eilschiedsrichter über den Antrag einer Partei auf einstweilige Anordnung entscheiden, wenn das Schiedsgericht noch nicht gebildet wurde. Dagegen wird in Buch 10 der ZPO und in der DIS-Schiedsgerichtsordnung kein Eilschiedsrichter erwähnt.
Rechtsauskunft – 29. Januar 2026
Eilmaßnahmen durch das Schiedsgericht
Welche einstweiligen Maßnahmen kann das Schiedsgericht nach seiner Konstituierung anordnen? In welchen Fällen kann das Schiedsgericht eine Kostensicherheit anordnen?
Das Schiedsgericht kann gemäß § 1041 Abs. 1 ZPO auf Antrag einer Partei einstweilige Maßnahmen oder Sicherungsmaßnahmen anordnen, die es im Hinblick auf den Streitgegenstand für erforderlich hält. Das Schiedsgericht kann von jeder Partei verlangen, im Zusammenhang mit einer solchen Maßnahme eine angemessene Sicherheit zu leisten. Wie bereits erwähnt, wird die Frage der einstweiligen Anordnungen auch in Artikel 25 der DIS-Schiedsgerichtsordnung behandelt. Die DIS-Schiedsgerichtsordnung erwähnt hingegen nicht ausdrücklich die Befugnis des Schiedsgerichts, eine Kostensicherheit anzuordnen. Allerdings ist es dem Schiedsgericht nicht untersagt, im Rahmen seiner Ermessensbefugnisse eine Kostensicherheit anzuordnen.
Rechtsauskunft – 29. Januar 2026
Sanktionsbefugnisse des Schiedsgerichts
Ist das Schiedsgericht gemäß Ihrem innerstaatlichen Schiedsrecht oder den Regeln der oben genannten innerstaatlichen Schiedsgerichtsinstitutionen befugt, Sanktionen gegen Parteien oder deren Rechtsbeistände zu verhängen, die im Schiedsverfahren „Guerilla-Taktiken“ anwenden? Können Rechtsbeistände Sanktionen durch das Schiedsgericht oder inländische Schiedsgerichtsinstitutionen unterliegen?
Um den Einsatz von Verzögerungstaktiken durch die Parteien des Schiedsverfahrens zu verhindern, kann das Schiedsgericht:
- Verzögerungsanträge von Parteien, deren Zweck darin besteht, das Schiedsverfahren zu behindern, nach seinem verfahrensrechtlichen Ermessen zurückweisen, das in § 1042 Abs. 4 der ZPO und in Artikel 21.3 der DIS-Schiedsgerichtsordnung zum Ausdruck kommt; und
- gemäß Artikel 33.3 der DIS-Schiedsgerichtsordnung die Kosten so zuweisen, dass die Partei, die Guerilla-Taktiken angewandt hat, die Kosten dafür trägt, da sie damit den effizienten Ablauf des Schiedsverfahrens behindert hat.
In Deutschland gibt es keine bekannten Fälle, in denen ein Schiedsgericht oder die DIS einen Anwalt direkt für die Anwendung von Guerilla-Taktiken während des Schiedsverfahrens sanktioniert hat.
Rechtsauskunft – 29. Januar 2026
Schiedssprüche
Entscheidungen des Schiedsgerichts
Fehlt eine Vereinbarung der Parteien, reicht es aus, wenn Entscheidungen des Schiedsgerichts mit der Mehrheit aller Mitglieder getroffen werden, oder ist Einstimmigkeit erforderlich? Welche Folgen hat es für den Schiedsspruch, wenn ein Schiedsrichter eine abweichende Meinung vertritt?
Gemäß § 1052 Abs. 1 ZPO sind, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, alle Entscheidungen des Schiedsgerichts in einem Schiedsverfahren mit mehr als einem Schiedsrichter mit der Mehrheit der Stimmen aller seiner Mitglieder zu treffen. Verweigert ein Schiedsrichter die Teilnahme an einer Abstimmung, können die übrigen Schiedsrichter, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, über die Angelegenheit ohne den Schiedsrichter entscheiden, der sich an der Abstimmung nicht beteiligt.
Gleichzeitig gilt gemäß Artikel 14.2 der DIS-Schiedsgerichtsordnung: Wenn ein Schiedsverfahren mehr als einen Schiedsrichter umfasst, werden alle Entscheidungen des Schiedsgerichts, die nicht einstimmig getroffen werden, mit Stimmenmehrheit getroffen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Kommt keine Stimmenmehrheit zustande, entscheidet der Vorsitzende allein.
Rechtsprechung – 29. Januar 2026
Abweichende Meinungen
Wie geht Ihr nationales Schiedsgerichtsrecht mit abweichenden Meinungen um?
Abweichende Meinungen sind in der deutschen Schiedsgerichtsbarkeit ein Streitpunkt. In der Entscheidung vom 16. Januar 2020 (26, Sch 14/18) stellte das Oberlandesgericht Frankfurt fest, dass abweichende Meinungen in Schiedsverfahren möglicherweise mit der deutschen innerstaatlichen öffentlichen Ordnung unvereinbar seien und ein solcher Schiedsspruch folglich angefochten werden könne. Das Gericht argumentierte, dass die Veröffentlichung der abweichenden Meinung gegen den Grundsatz der Vertraulichkeit des Verfahrens verstoßen könnte. Diese Entscheidung stieß in der Schiedsgerichtsbarkeit jedoch auf gemischte Reaktionen.
Law stated – 29. Januar 2026
Form- und Inhaltsanforderungen
Welche Form- und Inhaltsanforderungen gelten für einen Schiedsspruch?
Gemäß § 1054 ZPO ist der Schiedsspruch schriftlich zu erlassen und vom Schiedsrichter oder den Schiedsrichtern zu unterzeichnen. In Schiedsverfahren mit mehr als einem Schiedsrichter genügen die Unterschriften der Mehrheit aller Mitglieder des Schiedsgerichts, sofern der Grund für eine fehlende Unterschrift angegeben wird.
Darüber hinaus muss der Schiedsspruch die Gründe enthalten, auf denen er beruht, es sei denn, die Parteien haben vereinbart, dass keine Begründung erforderlich ist. Für die von der DIS durchgeführten Schiedsverfahren sind die Anforderungen an einen Schiedsspruch in Artikel 39 der DIS-Schiedsgerichtsordnung festgelegt. Der Schiedsspruch muss:
schriftlich ergehen;
die Namen und Anschriften der Parteien, der etwaigen benannten Rechtsbeistände, die eine Partei im Schiedsverfahren vertreten, sowie der Schiedsrichter enthalten;
die Entscheidung des Schiedsgerichtsund die Gründe, auf denen diese beruht, es sei denn, die Parteien haben vereinbart, dass keine Begründung erforderlich ist, oder der Schiedsspruch erfolgt im Einvernehmen;
Angaben zum Ort des Schiedsverfahrens enthalten; und
Angaben zum Datum des Schiedsspruchs enthalten.
Darüber hinaus hat das Schiedsgericht im endgültigen Schiedsspruch die Kosten des Schiedsverfahrens anzugeben und über deren Aufteilung zwischen den Parteien zu entscheiden.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Frist für den Schiedsspruch
Muss der Schiedsspruch nach Ihrem innerstaatlichen Schiedsrecht oder nach den Regeln der oben genannten innerstaatlichen Schiedsgerichtsinstitutionen innerhalb einer bestimmten Frist ergehen?
Buch 10 der ZPO sieht keine Frist für die Erlassung des Schiedsspruchs vor. Gemäß Artikel 37 der DIS-Schiedsgerichtsordnung hat das Schiedsgericht den endgültigen Schiedsspruch der DIS zur Überprüfung zu übermitteln, grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach der letzten Verhandlung oder der letzten zulässigen Stellungnahme, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Der Schiedsrat kann nach eigenem Ermessen die Vergütung eines oder mehrerer Schiedsrichter herabsetzen, je nachdem, wie lange das Schiedsgericht für die Erlassung seines endgültigen Schiedsspruchs benötigt hat. Bei der Entscheidung über eine Herabsetzung der Vergütung konsultiert der Schiedsrat das Schiedsgericht und berücksichtigt die Umstände des Falles.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Datum des Schiedsspruchs
Für welche Fristen ist das Datum des Schiedsspruchs maßgebend und für welche Fristen ist das Datum der Zustellung des Schiedsspruchs maßgebend?
Der Antrag auf Berichtigung, Auslegung und Ergänzung des Schiedsspruchs gemäß § 1058 ZPO ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schiedsspruchs zu stellen, sofern die Parteien keine andere Frist vereinbart haben.
Eine andere Frist ist in § 1059 ZPO für den Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs festgelegt. Ein solcher Antrag muss innerhalb von drei Monaten beim Gericht eingereicht werden. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem die antragstellende Partei den Schiedsspruch erhalten hat.
Gemäß Artikel 40.5 der DIS-Schiedsgerichtsordnung sind Berichtigungen des Schiedsspruchs innerhalb von 60 Tagen nach dem Tag der Erlassung des Schiedsspruchs vorzunehmen.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Arten von Schiedssprüchen
Welche Arten von Schiedssprüchen sind möglich und welche Rechtsbehelfe kann das Schiedsgericht gewähren?
Das Schiedsgericht kann nach vereinbarten Bedingungen endgültige, Teil-, vorläufige oder Zwischenentscheidungen erlassen. Das deutsche Recht kennt jedoch den Begriff des Strafschadensersatzes nicht, sodass Schiedssprüche, die Strafschadensersatz enthalten, vor deutschen Gerichten angefochten werden könnten.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Beendigung des Verfahrens
Auf welche andere Weise als durch einen Schiedsspruch kann ein Verfahren beendet werden?
Gemäß § 1056 ZPO endet ein Schiedsverfahren durch den endgültigen Schiedsspruch oder durch eine Anordnung des Schiedsgerichts, wenn:
der Kläger die Klageschrift nicht einreicht;
der Kläger seine Klage zurückzieht, es sei denn, der Beklagte erhebt Einspruch dagegen und das Schiedsgericht erkennt ein berechtigtes Interesse des Beklagten an einer abschließenden Beilegung der Streitigkeit an;
sich die Parteien auf die Beendigung des Verfahrens einigen;
die Parteien das Schiedsverfahren nicht weiterverfolgen, obwohl das Schiedsgericht sie dazu aufgefordert hat; oder
die Fortsetzung des Verfahrens ist aus anderen Gründen unmöglich geworden.
Gründe für die Beendigung des Schiedsverfahrens sind auch in Artikel 42 der DIS-Schiedsgerichtsordnung aufgeführt.
Rechtsauskunft – 29. Januar 2026
Kostenverteilung und Kostenerstattung
Wie werden die Kosten des Schiedsverfahrens in Schiedssprüchen verteilt? Welche Kosten sind erstattungsfähig?
Gemäß § 1057 ZPO hat das Schiedsgericht in seinem Schiedsspruch über den Anteil an den Kosten des Schiedsverfahrens zu entscheiden, den jede der Parteien zu tragen hat, einschließlich der Kosten, die den Parteien entstanden sind und die zur ordnungsgemäßen Verfolgung ihrer Klage oder Verteidigung erforderlich waren.
In diesem Zusammenhang entscheidet das Schiedsgericht nach seinem Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, insbesondere den Ausgang des Verfahrens, nach eigenem Ermessen entscheiden. Nach Artikel 33.3 der DIS-Schiedsgerichtsordnung entscheidet das Schiedsgericht nach eigenem Ermessen über die Kosten des Schiedsverfahrens.
Im Allgemeinen wenden die Schiedsgerichte in Deutschland den Grundsatz „Kostenfolge“ an, wonach die unterlegene Partei die Kosten der obsiegenden Partei zu tragen hat.
Rechtsauskunft – 29. Januar 2026
Zinsen
Können Zinsen auf Hauptforderungen und auf Kosten zugesprochen werden, und zu welchem Zinssatz?
Ein Schiedsgericht kann einen Schiedsspruch über Zinsen erlassen, soweit das auf die Streitigkeit anwendbare materielle Recht einen Anspruch auf Zinsen zulässt.
Rechtsauskunft – 29. Januar 2026
Verfahren nach Erlass des Schiedsspruchs
Auslegung und Berichtigung von Schiedssprüchen
Ist das Schiedsgericht befugt, einen Schiedsspruch von sich aus oder auf Antrag der Parteien zu berichtigen oder auszulegen? Welche Fristen gelten?
Der Schiedsspruch kann gemäß § 1058 ZPO berichtigt und ausgelegt werden. Das Schiedsgericht kann im Schiedsspruch Rechenfehler, Schreib- oder Druckfehler oder Fehler ähnlicher Art berichtigen, bestimmte Teile des Schiedsspruchs auslegen und einen ergänzenden Schiedsspruch zu den Ansprüchen erlassen, die zwar im Schiedsverfahren geltend gemacht wurden, aber im Schiedsspruch nicht behandelt wurden. Der Antrag ist von den Parteien innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schiedsspruchs zu stellen.
Das Verfahren zur Berichtigung des Schiedsspruchs ist auch in Artikel 40 der DIS-Schiedsgerichtsordnung geregelt. Nach diesem Artikel hat das Schiedsgericht Berichtigungen innerhalb von 60 Tagen nach dem Tag der Schiedssprucherteilung vorzunehmen.
Rechtsauskunft – 29. Januar 2026
Anfechtung von Schiedssprüchen
Wie und aus welchen Gründen können Schiedssprüche angefochten und aufgehoben werden?
Eine abschließende Aufzählung der Gründe für die Aufhebung eines Schiedsspruchs ist in § 1059 ZPO enthalten und spiegelt de facto die im UNCITRAL-Modellgesetz enthaltenen Gründe wider. Nach dem vorgenannten Paragrafen kann ein Schiedsspruch nur aufgehoben werden, wenn die antragstellende Partei hinreichend darlegt, dass:
eine der Parteien, die die Schiedsvereinbarung geschlossen hat, nicht geschäftsfähig war, oder dass die Schiedsvereinbarung ungültig ist oder, falls die Parteien diesbezüglich keine Bestimmungen getroffen haben, dass sie nach deutschem Recht ungültig ist;
die Partei, die den Antrag gestellt hat, nicht ordnungsgemäß benachrichtigt wurde;
der Schiedsspruch betrifft einen Streit, der in der gesonderten Schiedsvereinbarung nicht vorgesehen ist oder nicht unter die Bestimmungen der Schiedsklausel fällt, oder er enthält Entscheidungen, die über den Geltungsbereich der Schiedsvereinbarung hinausgehen; oder
die Bildung des Schiedsgerichts oder des Schiedsverfahrens nicht im Einklang mit einer Bestimmung des 10. Buches der ZPO oder mit einer zulässigen Vereinbarung zwischen den Parteien stand und dass dies vermutlich Auswirkungen auf den Schiedsspruch hatte.
Alternativ stellt das Gericht fest, dass:
Gegenstand der Streitigkeit nach deutschem Recht nicht durch ein Schiedsverfahren beigelegt werden kann; und
die Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs zu einem Ergebnis führen würde, das der öffentlichen Ordnung widerspricht.
Der Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs muss innerhalb von drei Monaten beim Gericht eingereicht werden. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem die antragstellende Partei den Schiedsspruch erhalten hat.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Rechtsmittelinstanzen
Wie viele Rechtsmittelinstanzen gibt es? Wie lange dauert es in der Regel, bis über einen Antrag auf Aufhebung in jeder Instanz entschieden wird? Welche Kosten fallen in jeder Instanz ungefähr an? Wie werden die Kosten zwischen den Parteien aufgeteilt?
Gemäß § 1062 ZPO ist das in der Schiedsvereinbarung benannte Oberlandesgericht oder, falls keine solche Benennung erfolgt ist, das Oberlandesgericht in dem Bezirk, in dem der Schiedsort liegt, für die Entscheidung über Anträge im Aufhebungsverfahren zuständig. Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts kann beim BGH Berufung eingelegt werden.
Die allgemeine Dauer des Anfechtungsverfahrens und der weiteren Rechtsmittel kann zwischen mehreren Monaten und bis zu zwei Jahren variieren. Auch die Kosten des Anfechtungsverfahrens richten sich nach dem Grundsatz „Kostenfolge nach Ausgang des Verfahrens“.
Rechtsstand – 29. Januar 2026
Anerkennung und Vollstreckung
Welche Voraussetzungen gelten für die Anerkennung und Vollstreckung inländischer und ausländischer Schiedssprüche, welche Gründe sprechen gegen die Anerkennung und Vollstreckung und wie läuft das Verfahren ab?
Das Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen ist in Kapitel 8 des 10. Buches der ZPO geregelt. Das Verfahren zur Vollstreckung inländischer und ausländischer Schiedssprüche ist getrennt geregelt.
Gemäß § 1060 ZPO kann die Zwangsvollstreckung des inländischen Schiedsspruchs betrieben werden, nachdem der Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt wurde. Der Antrag auf Vollstreckbarerklärung ist abzulehnen und der Schiedsspruch aufzuheben, wenn einer der in § 1059 Abs. 2 ZPO genannten Aufhebungsgründe vorliegt.
Das New Yorker Übereinkommen regelt die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Ist die Vollstreckbarerklärung abzulehnen, stellt das Gericht zudem in einem Feststellungsurteil fest, dass der Schiedsspruch in Deutschland nicht anzuerkennen ist.
Wird der Schiedsspruch jedoch im Ausland aufgehoben, nachdem er für vollstreckbar erklärt wurde, kann ein Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarerklärung gestellt werden.
Deutschland ist ein schiedsgerichtfreundlicher Rechtsraum, sodass in- und ausländische Schiedssprüche in Deutschland grundsätzlich für vollstreckbar erklärt werden, sofern sie keine offensichtlichen Mängel aufweisen, die ihrer Anerkennung entgegenstehen würden.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Fristen für die Vollstreckung von Schiedssprüchen
Gibt es eine Verjährungsfrist für die Vollstreckung von Schiedssprüchen?
Buch 10 der ZPO sieht keine Verjährungsfrist für die Vollstreckung von Schiedssprüchen vor. Bei der Anwendung des materiellen deutschen Rechts kann eine Partei jedoch Einspruch gegen die Vollstreckung eines Schiedsspruchs erheben, wenn seit der Erlassung des Schiedsspruchs 30 Jahre vergangen sind.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Wie stehen inländische Gerichte zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, die von den Gerichten am Ort des Schiedsverfahrens aufgehoben wurden?
Im Allgemeinen lehnen deutsche Gerichte die Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs ab, der von einem zuständigen Gericht in einer anderen Gerichtsbarkeit, in der der Schiedsspruch ergangen ist, aufgehoben wurde. Dieser Ansatz wurde in der Entscheidung des BGH Nr. III ZB 14/07 bestätigt.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Vollstreckung von Anordnungen durch Eilschiedsrichter
Sehen Ihre innerstaatlichen Schiedsgesetze, die Rechtsprechung oder die Regeln innerstaatlicher Schiedsgerichtsinstitutionen die Vollstreckung von Anordnungen durch Eilschiedsrichter vor?
Buch 10 der ZPO und die DIS-Schiedsgerichtsordnung erwähnen keinen Eilschiedsrichter.
Wie jedoch in den vorangegangenen Abschnitten erwähnt, taucht ein Eilschiedsrichter als Entscheidungsträger in der geänderten DIS-SportSchO auf, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Gemäß Artikel 25.3 der DIS-SportSchO kann der Eilschiedsrichter über den Antrag einer Partei auf einstweiligen Rechtsschutz entscheiden, wenn das Schiedsgericht noch nicht gebildet wurde.
Rechtsauskunft – 29. Januar 2026
Kosten der Vollstreckung
Welche Kosten entstehen bei der Vollstreckung von Schiedssprüchen?
Die mit der Vollstreckung von Schiedssprüchen verbundenen Kosten variieren je nach Streitwert und richten sich nach den Kostentabellen für Gerichts- und Anwaltskosten. In der Regel hat die unterlegene Partei diese Kosten zu tragen.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Sonstiges
Einfluss rechtlicher Traditionen auf Schiedsrichter
Welche prägenden Merkmale Ihres Rechtssystems könnten einen Einfluss auf einen Schiedsrichter aus Ihrer Gerichtsbarkeit ausüben?
Das deutsche Rechtssystem ist geprägt von einer proaktiven Fallbearbeitung durch Richter bei begrenzten Offenlegungsvorschriften. In internationalen Schiedsverfahren mit Sitz in Deutschland werden Schiedsrichter eher internationalen Standards und Soft-Law-Quellen wie den IBA-Leitlinien zu Interessenkonflikten in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und den IBA-Regeln zur Beweisaufnahme in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit folgen. Lokale Schiedsverfahren könnten jedoch nach den in der ZPO festgelegten Standards durchgeführt werden.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Berufs- oder Standesregeln
Gelten in Ihrer Rechtsordnung spezifische Berufs- oder Standesregeln für Rechtsanwälte und Schiedsrichter in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit? Spiegelt die bewährte Praxis in Ihrer Rechtsordnung die IBA-Leitlinien zur Parteivertretung in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit wider (oder widerspricht sie diesen)?
Buch 10 der ZPO enthält keine spezifischen Bestimmungen zu berufsrechtlichen oder ethischen Regeln, die für Rechtsanwälte und Schiedsrichter gelten. Im Allgemeinen unterliegen Rechtsanwälte in Deutschland den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesrechtsanwaltsgesetzes und der Berufsordnung für Rechtsanwälte. Unterdessen können die IBA-Leitlinien zur Parteivertretung in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit eine wertvolle Orientierungshilfe für deutsche Rechtsanwälte in internationalen Schiedsverfahren darstellen.
Rechtsauskunft – 29. Januar 2026
Drittfinanzierung
Unterliegt die Drittfinanzierung von Schiedsansprüchen in Ihrer Rechtsordnung regulatorischen Beschränkungen?
Drittfinanzierung (TPF) ist nach deutschem Recht nicht verboten. Darüber hinaus gibt es gemäß den Bestimmungen der DIS-Schiedsgerichtsordnung keine Einschränkungen für die TPF.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Regulierung der Tätigkeiten
Welche Besonderheiten bestehen in Ihrer Rechtsordnung, die ein ausländischer Rechtsanwalt beachten sollte?
Ausländischen Rechtsanwälten ist es nicht untersagt, als Rechtsbeistand an Schiedsverfahren in Deutschland teilzunehmen. Im Allgemeinen unterliegt die Rechtsberatung, die Rechtsanwälte in Deutschland für deutsche Mandanten erbringen, der Mehrwertsteuer.
Rechtslage – 29. Januar 2026
Aktuelles und Trends
Gesetzesreform und Schiedsgerichtsbarkeit im Rahmen von Investitionsabkommen
Gibt es in Ihrem Land neue Trends oder aktuelle Themen im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit? Ist das Schiedsgerichtsrecht Ihrer Rechtsordnung derzeit Gegenstand einer Gesetzesreform? Werden die Regeln der oben genannten inländischen Schiedsgerichtsinstitutionen derzeit überarbeitet? Wurden in letzter Zeit bilaterale Investitionsabkommen gekündigt? Wenn ja, welche? Besteht die Absicht, eines dieser bilateralen Investitionsabkommen zu kündigen? Wenn ja, welche? Was sind die wichtigsten aktuellen Entscheidungen im Bereich der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit, an denen Ihr Land beteiligt war? Gibt es anhängige Investitionsschiedsverfahren, an denen das Land, über das Sie berichten, beteiligt ist?
Das deutsche Schiedsgerichtsrecht wurde zuletzt in den 1990er Jahren grundlegend aktualisiert. Seitdem haben sich die Landschaft der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und ihre Besonderheiten erheblich verändert, was sich sicherlich in der nationalen Gesetzgebung Deutschlands widerspiegeln sollte, das die Position eines wesentlichen Schiedsgerichtsstandorts in der Welt einnimmt. Als Reaktion auf die Entwicklung der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit veröffentlichte die deutsche Bundesregierung am 26. Juni 2024 ihren Gesetzentwurf zur Modernisierung des deutschen Schiedsrechts (der Gesetzentwurf). Bis heute ist der Gesetzentwurf noch nicht in Kraft getreten. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch im Gange, und der bestehende Schiedsrechtsrahmen gemäß Buch 10 der ZPO bleibt weiterhin anwendbar.
Die erste wesentliche Änderung im Gesetzentwurf betrifft die Form der Schiedsvereinbarung. Nach dem derzeitigen Wortlaut von Buch 10 der ZPO müssen Schiedsvereinbarungen grundsätzlich schriftlich geschlossen werden. Dem Gesetzentwurf zufolge könnten Schiedsvereinbarungen jedoch auch mündlich geschlossen werden. Schiedsvereinbarungen mit Verbrauchern unterliegen jedoch weiterhin strengen Formvorschriften und müssen vom Verbraucher unterzeichnet werden.
Zweitens können gemäß § 1063b des Gesetzentwurfs englischsprachige Unterlagen aus Schiedsverfahren bei deutschen Gerichten im Rahmen eines Aufhebungsverfahrens vorgelegt werden, ohne dass eine Übersetzung ins Deutsche vorgelegt werden muss. Eine Übersetzung ist nur dann vorzulegen, wenn im Einzelfall ein besonderer Bedarf besteht.
Drittens schlägt der Gesetzentwurf in den §§ 1047 Abs. 2 und 3 Ermessensvorschriften vor, die die Durchführung mündlicher Verhandlungen per Videokonferenz ermöglichen, um diese Vorgehensweise zu präzisieren und die Rechtssicherheit in diesem Bereich weiter zu erhöhen.
Eine weitere wichtige Neuerung, die die Öffentlichkeit von Schiedsverfahren fördern soll, ist die Möglichkeit, den Schiedsspruch und gegebenenfalls übereinstimmende oder abweichende Meinungen der Schiedsrichter mit Zustimmung der Parteien zu veröffentlichen. Eine solche Veröffentlichung kann in anonymisierter Form, ganz oder teilweise, erfolgen.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit vor, einen Verfahrensschiedsspruch eines Schiedsgerichts, der die Unzuständigkeit feststellt, aufzuheben, wenn die antragstellende Partei hinreichend darlegt, dass das Schiedsgericht sich zu Unrecht für unzuständig erklärt hat.
Der umfassende Charakter des Gesetzentwurfs verdeutlicht die Absicht des Gesetzgebers, das deutsche Schiedsrecht grundlegend zu modernisieren und an die Veränderungen anzupassen, die im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit in den letzten Jahren stattgefunden haben.
Was die DIS-Regeln betrifft, so wurden die DIS-Schiedsgerichtsordnung zuletzt im Jahr 2018 überarbeitet. Im März 2024 veröffentlichte die DIS jedoch brandneue Ergänzungsregeln für Drittbenachrichtigungen (DIS-TPNR), die darauf abzielen, die typische Situation zu lösen, in der ein Regressanspruch geltend gemacht werden kann, wenn die benachrichtigende Partei im ursprünglichen Schiedsverfahren unterliegt. Darüber hinaus veröffentlichte die DIS im Januar 2025 ihre überarbeitete Fassung der Sportschiedsgerichtsordnung.
Was die ISDS betrifft, hat Deutschland aufgrund der anhaltenden „Gegenreaktion“ gegen ISDS in der Europäischen Union im Jahr 2022 seinen Austritt aus dem ECT erklärt. Der Austritt trat im Dezember 2023 in Kraft. Gemäß der Auslaufklausel in Artikel 47 Absatz 3 des ECT bleiben bestehende Investitionen jedoch für 20 Jahre nach dem Datum des Inkrafttretens des Austritts geschützt.
Darüber hinaus hat der BGH in seinen Entscheidungen vom 27. Juli 2023, I ZB 43/22, I ZB 74/22 und I ZB 75/2, festgestellt, dass deutsche Gerichte gemäß § 1032 Abs. 2 der ZPO entscheiden, dass nach dem ICSID-Übereinkommen eingeleitete Schiedsverfahren wegen fehlender wirksamer Schiedsvereinbarung und der Unvereinbarkeit von EU-internen Investitionsschiedsverfahren mit dem EU-Recht unzulässig sind. Zudem wies das Bundesverfassungsgericht am 23. Juli 2024 zwei Verfassungsbeschwerden von Achmea zurück und bestätigte die Auffassung, dass Schiedsklauseln in Investitionsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten mit dem EU-Recht unvereinbar sind.
Schließlich gab es bis heute sieben öffentlich bekannt gewordene Investor-Staat-Fälle, in denen Deutschland als Beklagter auftritt:
Sancheti gegen Deutschland (beigelegt);
Vattenfall gegen Deutschland (ICSID-Fall Nr. ARB/09/6; Vattenfall I) (beigelegt);
Vattenfall gegen Deutschland (ICSID-Fall Nr. ARB/12/12; Vattenfall II) (beigelegt);
Strabag und andere gegen Deutschland (ICSID-Fall Nr. ARB/19/29) (anhängig);
Mainstream Renewable und andere gegen Deutschland (ICSID-Fall Nr. ARB/21/26) (anhängig);
Klesch und Raffinerie Heide gegen Deutschland (ICSID-Fall Nr. ARB/23/49) (anhängig); und
AET gegen Deutschland (ICSID-Fall Nr. ARB/23/47) (anhängig).
Rechtsprechung – 29. Januar 2026

