EU-Richtlinien, Gesetzesänderungen und Änderungen der Regeln für die Registrierung der wirtschaftlich Berechtigten in Österreich
Veröffentlichungen: April 03, 2020
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Der schrittweise Rückgang der Zahl der Gerichtsverfahren in Österreich ist weitgehend auf die anhaltende Beliebtheit von ADR-Verfahren zurückzuführen, die eine globale Vollstreckung in grenzüberschreitenden Streitigkeiten ermöglichen. Unabhängig von diesen Trends hat Österreich jedoch auch eine Reihe von neuen Entwicklungen im Bereich der öffentlichen und privaten Vollstreckung erlebt.
Im Zuge der Umsetzung der jüngsten EU-Richtlinien gab es in Österreich eine Reihe von Gesetzesänderungen und -anpassungen, insbesondere die auf der EU-Richtlinie 2014/104 basierenden Änderungen des österreichischen Wettbewerbsrechts im Kartellgesetz ("KartG"). Die neuen Regelungen beinhalten Bestimmungen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Kartellrechtsverstößen und sollen mehr Sicherheit bei der Durchsetzung schaffen. Ergänzt wird diese Entwicklung durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/943 und die daraus resultierenden Änderungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), in deren Mittelpunkt der Schutz von nicht offengelegten Geschäftsinformationen und die Verhinderung von Wirtschaftsspionage stehen.
In jüngster Zeit hat vor allem die Umsetzung der EU-Richtlinie2018/843 zur Änderung des lokalen Registergesetzes besondere Aufmerksamkeit auf sich gezogen, da es sich hierbei um die jüngste Ergänzung eines mittlerweile komplizierten und hochentwickelten Compliance-Systems handelt. Seit ihrem Inkrafttreten am 10. Januar 2020 (weitere Änderungen treten im November 2020 und März 2021 in Kraft) haben diese Änderungen grundlegende Änderungen mit sich gebracht, von denen einige im Folgenden näher erläutert werden.
Öffentlicher Zugang
- Bisher war der Zugang einem begrenzten Personenkreis (z. B. Notaren, Gläubigern, Rechtsanwälten usw.) und denjenigen vorbehalten, die ein berechtigtes Interesse daran haben, Informationen aus dem Register zu erhalten.
- Ab sofort kann jeder, der Zugang wünscht, Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer einer juristischen Person erhalten.
Meldepflichten
- Jährliche Überprüfungen, ob die Daten vollständig und korrekt sind, wurden bisher als ausreichend angesehen. Änderungen mussten dokumentiert werden und waren meldepflichtig. Wenn keine Änderungen am Register vorgenommen wurden, waren keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
- Gegenwärtig müssen notwendige Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der jährlichen Überprüfung eingetragen werden. Bleiben solche Änderungen aus, muss eine ausdrückliche Mitteilung erfolgen, die die Gültigkeit der registrierten Daten bestätigt.
Treuhandgesellschaften
- Geschäfte, in deren Mittelpunkt die Verwendung von Trusts steht, unterlagen bisher dem österreichischen WiEReG, sofern ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen ihrer Verwaltung und dem Gerichtsstand besteht (mögliche Indizien sind der Wohnsitz oder Sitz des Trustees).
- Die Eintragung ist unabhängig vom Ort der Verwaltung (Österreich oder ein anderer EU-Mitgliedstaat) erforderlich, sofern der Treuhänder Geschäftsbeziehungen zu in Österreich gelegenen Immobilien unterhält oder an Geschäften beteiligt ist, die den Erwerb von Immobilien in Österreich zum Gegenstand haben; bei Treuhandschaften müssen die Eigentumsverhältnisse im Register angegeben werden.
Sanktionen
- Unrichtige/unvollständige Meldungen, Nichterfüllung der Meldepflicht (nach zweimaliger Aufforderung) oder Unterlassung der Eintragung relevanter Änderungen innerhalb einer vierwöchigen Frist wurden mit Geldstrafen belegt (200.000 EUR (Vorsatz); 100.000 EUR (grobe Fahrlässigkeit)).
- Die Gründe für die Verhängung von Sanktionen bleiben unverändert, wurden jedoch erweitert. Die Nichtaufbewahrung von Dokumenten oder anderen Informationen, die für die Einhaltung der oben genannten Verpflichtungen erforderlich sind, kann mit Geldbußen geahndet werden (75.000 EUR (Vorsatz), 25.000 EUR (grobe Fahrlässigkeit)). Stellt eine Partei fest, dass eine Information entweder unvollständig oder falsch ist, muss ein elektronischer Vermerk eingetragen werden, wenn nicht innerhalb einer angemessenen Frist eine Berichtigung angeboten wird. Sanktionen können nun innerhalb von sechs Wochen statt innerhalb von drei Monaten verhängt werden.
Compliance-Paket
Ab November wird eine neue Datenplattform in Kraft treten, die alle relevanten Unterlagen zur Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentums zentralisieren soll. Das so genannte "Compliance Package" soll die Arbeit des Registers erleichtern, indem es bereits hochgeladene Notizen, Aufzeichnungen und Bestätigungen der Meldepflichtigen speichert.
Schlussbemerkungen
Österreichs Engagement für die Schaffung eines Mindeststandards für den öffentlichen Zugang zu wirtschaftlichem Eigentum wurde durch die jüngsten Änderungen des UBO-Registers, die mit Beginn dieses Jahres in Kraft getreten sind, bekräftigt und gefördert. Als umfassende Plattform, die Informationen über das wirtschaftliche Eigentum zentralisiert, dient es als wichtiges Instrument zur Verhinderung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorismusfinanzierung. Abgesehen von der oft übersehenen, aber entscheidenden Rolle, das Vertrauen der Bürger zu gewinnen, ermöglicht dieser überarbeitete und gestraffte Ansatz den Unternehmen auch, die Kosten zu senken und die Komplexität ihrer Sorgfaltspflicht und ihres Risikomanagements zu minimieren. Durch die Erleichterung der Zugänglichkeit und die Erhöhung der Transparenz haben die jüngsten Anpassungen der österreichischen Rechtsvorschriften über UBO-Register das Potenzial, die Marktstabilität zu festigen sowie das Vertrauen der Anleger und die Effizienz der Kapitalallokation zu erhöhen.
Die zentrale Stelle für die Eintragung sowohl natürlicher als auch juristischer Personen in Verbindung mit den neu eingeführten verfahrensrechtlichen Änderungen stellt in der Praxis der Prozessanwälte ein entscheidendes Instrument dar, sowohl in Bezug auf die Auffindung von Vermögenswerten als auch auf die Durchsetzungsbefugnisse. Mit dem Zugang zu einem nun erheblich erweiterten Informationsumfang werden sie besser in der Lage sein, komplexe Kriminalität und Korruption nicht nur reaktiv, sondern auch effektiver und zweckmäßiger zu bekämpfen.
