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Streitbeilegung 2024

Experten-Leitfäden: Februar 14, 2025


Autoren

Katharina Raudaschl

Rechtsstreitigkeiten

Das Gerichtssystem

Wie ist das Zivilgerichtssystem aufgebaut?

Auf der ersten Ebene werden Zivilverfahren entweder vor dem Bezirksgericht oder vor den Landgerichten eingeleitet.

Die Bezirksgerichte sind zuständig für die meisten miet- und familienrechtlichen Streitigkeiten (sachliche Zuständigkeit) und für Angelegenheiten mit einem Streitwert von bis zu 15 000 € (Geldzuständigkeit). Rechtsmittel in tatsächlichen und rechtlichen Fragen sind bei den Landgerichten einzulegen. Handelt es sich um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, kann eine weitere Revision beim Obersten Gerichtshof eingelegt werden.

Die Landesgerichte sind zuständig für Geldsachen mit einem Streitwert von mehr als 15.000 Euro und sachlich zuständig für Angelegenheiten des geistigen Eigentums und des Wettbewerbs sowie für verschiedene Spezialgesetze (Amtshaftungsgesetz, Datenschutzgesetz und Atomhaftungsgesetz). Rechtsmittel sind an die Oberlandesgerichte zu richten. Die dritte und letzte Instanz ist der Oberste Gerichtshof.

Für Handelssachen gibt es nur in Wien spezielle Handelsgerichte. Ansonsten entscheiden die oben erwähnten ordentlichen Gerichte als Handelsgerichte. Handelssachen sind z.B. Klagen gegen Kaufleute oder Unternehmen im Zusammenhang mit Handelsgeschäften, Angelegenheiten des unlauteren Wettbewerbs und dergleichen. Weitere Spezialgerichte sind die Arbeitsgerichte, die für alle zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus dem (ehemaligen) Arbeitsverhältnis sowie für Sozialversicherungs- und Rentensachen zuständig sind. Sowohl in Handels- (soweit Handelsgerichte in Spruchkörpern entscheiden) als auch in Arbeitssachen entscheiden Laienrichter und Berufsrichter gemeinsam. Das Oberlandesgericht Wien entscheidet als Kartellgericht in der ersten Instanz. Es ist das einzige Kartellgericht in Österreich. Über Berufungen entscheidet der Oberste Gerichtshof als Kartellberufungsgericht. In Kartellangelegenheiten sitzen neben den Berufsrichtern auch Laienrichter auf der Richterbank.

Gesetz beschlossen - 13. Mai 2024

Richter und Geschworene

Welche Rolle spielen der Richter und die Geschworenen in Zivilverfahren?

Im Vergleich zu Common-Law-Ländern ist die Rolle der österreichischen Richter eher inquisitorisch", um den relevanten Sachverhalt festzustellen. Die Richter können das Erscheinen von Zeugen zu einer Verhandlung anordnen, sofern dies nicht von beiden Parteien abgelehnt wird, oder ansonsten nach eigenem Ermessen Sachverständige bestellen. In einigen Verfahren setzt sich das Gericht aus einem Gremium zusammen, dem "fachkundige" Laienrichter angehören, insbesondere in Kartellrechtssachen, und "informierte" Laienrichter in Arbeits- und Gemeinwohlangelegenheiten.

Erklärtes Gesetz - 13. Mai 2024

 

Fragen der Verjährung

Welche Fristen gelten für die Erhebung von Zivilklagen?

Die Verjährungsfristen richten sich nach dem materiellen Recht.

Ansprüche sind nicht mehr durchsetzbar, sobald sie verjährt sind. Die Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Zeitpunkt, zu dem ein Anspruch erstmals hätte geltend gemacht werden können. Das österreichische Recht unterscheidet zwischen langen und kurzen Verjährungsfristen. Die lange Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre und gilt immer dann, wenn besondere Bestimmungen nichts anderes vorsehen. Die kurze Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (sie kann verlängert oder abbedungen werden) und gilt z. B. für Forderungen oder Schadensersatzansprüche.

Die Verjährungsfrist muss von einer Partei ausdrücklich geltend gemacht werden, darf aber nicht von Amts wegen berücksichtigt werden.

Gesetzentwurf - 13. Mai 2024

Vorprozessuales Verhalten

Gibt es vorprozessuale Erwägungen, die die Parteien berücksichtigen sollten?

Nein, das gibt es nicht. Es ist jedoch allgemeine Praxis, dass ein Kläger seinen Gegner vor Einleitung des Verfahrens benachrichtigt.

Erklärtes Recht - 13. Mai 2024

Einleitung des Verfahrens

Wie wird ein Zivilverfahren eingeleitet? Wie und wann werden die Verfahrensbeteiligten von der Einleitung des Verfahrens unterrichtet? Sind die Gerichte in der Lage, die anfallenden Verfahren zu bearbeiten?

Das Verfahren wird durch Einreichung einer Klageschrift bei Gericht eingeleitet. Die Klageschrift gilt mit ihrem Eingang als offiziell eingereicht.

Die Zustellung erfolgt in der Regel per Einschreiben (oder, wenn man anwaltlich vertreten ist, über den elektronischen Rechtsverkehr, d. h. ein elektronisches Kommunikationssystem, das Gerichte und Kanzleien miteinander verbindet). Das Schriftstück gilt an dem Tag als zugestellt, an dem es dem Empfänger physisch zugestellt (oder zur Einsichtnahme bereitgestellt) wird.

Innerhalb der Europäischen Union gilt die Zustellungsverordnung (Verordnung (EG) qH7H/2007 des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedsstaaten). Zustellungen an internationale Organisationen oder an Ausländer, denen völkerrechtliche Immunitäten zustehen, erfolgen mit Unterstützung des österreichischen Außenministeriums. In allen anderen Fällen erfolgt die Zustellung im Ausland nach den jeweiligen Verträgen (insbesondere dem Haager Zustellungsübereinkommen).

Die Einleitung eines Verfahrens vor den Zivilgerichten ist mit der Zahlung von Gerichtsgebühren verbunden, die als Pauschalgebühren bezeichnet werden und sich nach dem Streitwert richten.

Die Struktur dieser Gebühren ist im österreichischen Gerichtsgebührengesetz verankert. Bei einer Klage mit einem Streitwert zwischen 35.000 € und

70.000 € liegt die Gebühr bei 1.556 €. Bei einem Streitwert von mehr als 350.000 Euro beträgt die Gebühr 1,2 Prozent des Streitwerts plus 4.203 Euro.

Bekanntgabe des Gesetzes - 13. Mai 2024

Zeitplan

Wie sieht der typische Ablauf und Zeitplan für eine Zivilklage aus?

Die Klageschrift wird bei Gericht eingereicht und dem Beklagten zusammen mit einer Aufforderung zur Einreichung einer Klageerwiderung übermittelt. Wenn der Beklagte rechtzeitig antwortet (vier Wochen nach Eingang), findet eine vorbereitende Anhörung statt, die vor allem dazu dient, das weitere Verfahren zu gestalten, indem die wichtigsten rechtlichen und tatsächlichen Fragen sowie Fragen der Beweisführung (Urkunden, Zeugen und Sachverständige) erörtert werden. Darüber hinaus können auch Vergleichsmöglichkeiten erörtert werden. Nach einem Austausch von Schriftsätzen folgt die Hauptverhandlung.

Die durchschnittliche Dauer eines erstinstanzlichen Rechtsstreits beträgt ein Jahr. Komplexe Rechtsstreitigkeiten können jedoch deutlich länger dauern. In der Berufungsinstanz wird nach etwa sechs Monaten ein Urteil gefällt. In dieser Hinsicht gibt es in österreichischen Zivilprozessen keine beschleunigten Verfahren.

Erklärtes Gesetz - 13. Mai 2024

Anfechtung der Zuständigkeit des Gerichts

Können die Parteien die Zuständigkeit des Gerichts anfechten? Wenn ja, wie können die Parteien dies tun? Können die Parteien eine einstweilige Verfügung beantragen und wenn ja, unter welchen Umständen?

Vor dem Schriftsatz zur Hauptsache kann der Beklagte die Unzuständigkeit des Gerichts mit einerUnzuständigkeitseinrede geltend machen. In allen Fällen, in denen eine schriftliche Klageerwiderung erforderlich ist, muss die Einrede dort erhoben werden. Versäumt es der Beklagte, die Einrede rechtzeitig zu erheben, ist die Zuständigkeit des Gerichts in der Regel nicht mehr anfechtbar.

Nach österreichischem Recht sind einstweilige Verfügungen zur Verhinderung von Parallelverfahren in einem anderen Staat nicht zulässig. Ist derselbe Fall bei mehreren Gerichten anhängig, gilt das Prioritätsprinzip, ähnlich dem System der Brüsseler Verordnung.

Erklärtes Recht - 13. Mai 2024

Verwaltung der Rechtssache

Können die Parteien das Verfahren und den Zeitplan kontrollieren? Können sie Fristen verlängern?

Die Gerichte weisen die Fälle nach Kriterien zu, die regelmäßig von einem bestimmten Senat festgelegt werden.

Das Verfahren wird in erster Linie von dem für den Zeitplan zuständigen Richter gesteuert. Der Richter weist die Parteien an, innerhalb einer bestimmten Frist Schriftsätze einzureichen und Beweise vorzulegen. Erforderlichenfalls werden auch die Sachverständigen vom Richter benannt. Die Parteien können jedoch Verfahrensanträge (z. B. auf Fristverlängerung) stellen, aber auch eine Aussetzung des Verfahrens vereinbaren.
Gemäß § 128 der österreichischen Zivilprozessordnung können gerichtliche Fristen, mit Ausnahme der ausdrücklich gesetzlich nicht verlängerbaren Fristen (so genannte Notfristen), vom Gericht verlängert werden.

Solche Verlängerungen werden gewährt, wenn eine Partei vor Ablauf der ursprünglichen Frist einen Antrag stellt und nachweist, dass sie aus wichtigen oder unvermeidbaren Gründen an der Einhaltung der Frist gehindert ist und ihr bei Nichtverlängerung ein nicht wiedergutzumachender Schaden entstehen könnte. Es ist wichtig zu beachten, dass jede Fristverlängerung dem Gericht gegenüber glaubhaft begründet werden muss, und das Gericht kann über diese Anträge ohne Anhörung entscheiden.

Erklärtes Recht - 13. Mai 2024

Beweise - Dokumente

Besteht eine Pflicht zur Aufbewahrung von Dokumenten und anderen Beweismitteln bis zur Verhandlung? Müssen die Parteien relevante Dokumente (auch solche, die für ihren Fall nicht hilfreich sind) teilen?

Gelingt es einer Partei nachzuweisen, dass die gegnerische Partei im Besitz eines bestimmten Dokuments ist, kann das Gericht eine Vorlageanordnung erlassen, wenn:

  • die Partei, die im Besitz des Dokuments ist, sich ausdrücklich auf das betreffende Dokument als Beweismittel für ihre eigenen Behauptungen berufen hat;

  • die Partei, die im Besitz des Schriftstücks ist, rechtlich verpflichtet ist, es der Gegenpartei auszuhändigen, oder

  • das betreffende Schriftstück im rechtlichen Interesse beider Parteien erstellt wurde, ein gegenseitiges Rechtsverhältnis zwischen ihnen bescheinigt oder schriftliche Erklärungen enthält, die zwischen ihnen bei Verhandlungen über einen Rechtsakt abgegeben wurden.

Die Vorlage anderer Schriftstücke kann verweigert werden, wenn sie das Familienleben betreffen, die gegnerische Partei durch die Vorlage des Schriftstücks Ehrenpflichten verletzen würde, die Offenlegung von Schriftstücken zur Entehrung der Partei oder einer anderen Person führen würde oder die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung birgt, oder wenn die Offenlegung eine staatlich anerkannte Geheimhaltungspflicht der Partei verletzt, von der sie nicht entbunden ist, oder ein Geschäftsgeheimnis verletzt (oder aus einem anderen, den oben genannten Gründen ähnlichen Grund).

Es gibt keine besonderen Regeln für die Offenlegung elektronischer Dokumente oder akzeptable Praktiken für die Durchführung der elektronischen Offenlegung. Schließlich gibt es auch keine Vorschriften für die Offenlegung vor Klageerhebung.

Erklärtes Recht - 13. Mai 2024

Beweismittel - Privileg

Sind irgendwelche Dokumente privilegiert? Wäre der Rat eines internen Anwalts (egal ob inländisch oder ausländisch) ebenfalls privilegiert?

Nach den Vorschriften über die anwaltliche Schweigepflicht besteht keine Verpflichtung zur Vorlage von Dokumenten, es sei denn, der Anwalt hat beide Parteien im Zusammenhang mit der streitigen Rechtshandlung beraten. Anwälte haben ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn ihnen die Informationen in ihrer beruflichen Eigenschaft zugänglich gemacht wurden.

Erklärtes Recht - 13. Mai 2024

Beweise - Vorverfahren

Tauschen die Parteien vor der Verhandlung schriftliche Beweise von Zeugen und Sachverständigen aus?

Nein - die Beweisaufnahme findet während des Prozesses statt, nicht vorher. Die Parteien müssen die Beweise vorlegen, die ihre jeweiligen Behauptungen stützen bzw. für die sie beweispflichtig sind.

Erklärtes Recht - 13. Mai 2024

Beweise - Prozess

Wie werden die Beweise in der Verhandlung vorgelegt? Können Zeugen und Sachverständige mündlich aussagen?

Die wichtigsten Beweismittel sind Urkunden, Partei- und Zeugenaussagen, Sachverständigenaussagen und richterlicher Augenschein. Schriftliche Zeugenaussagen sind nicht zulässig.

Es gibt keine Depositionen und keine schriftlichen Zeugenaussagen. Daher sind die Zeugen verpflichtet, zur Verhandlung zu erscheinen und auszusagen. Die Zeugen werden vom Richter vernommen, gefolgt von (zusätzlichen) Fragen der Rechtsvertreter der Parteien.

Es gibt Einschränkungen dieser Verpflichtung (z. B. Privilegien für Rechtsanwälte, Ärzte, Priester oder im Zusammenhang mit der möglichen Belastung naher Verwandter).

Während der (gewöhnliche) Zeuge über Tatsachen aussagt, vermittelt der Sachverständige dem Gericht Kenntnisse, die der Richter nicht haben kann. Der Sachverständigenbeweis wird vor dem Gericht erhoben. Ein Sachverständiger kann von den Parteien beantragt werden, aber auch auf Antrag des Richters geladen werden. Der Sachverständige ist verpflichtet, seine Feststellungen in einem Bericht darzulegen. Mündliche Stellungnahmen und Erklärungen müssen während der Anhörung abgegeben werden (falls von den Parteien beantragt). Privatgutachten gelten nicht als Sachverständigengutachten im Sinne der österreichischen Zivilprozessordnung; sie haben den Status einer Privaturkunde.

Da es keinen Raum für konkurrierende Beweise gibt, existieren auch keine derartigen Vorschriften.

Erklärtes Recht - 13. Mai 2024

Vorläufige Rechtsbehelfe

Welche Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes gibt es?

Die Gewährung einstweiliger Maßnahmen wird durch das österreichische Vollstreckungsgesetz geregelt. Im Allgemeinen sieht das österreichische Recht drei Hauptarten von einstweiligen Maßnahmen vor

  • zur Sicherung einer Geldforderung;

  • zur Sicherung eines Anspruchs auf bestimmte Leistungen; und

  • zur Sicherung eines Rechts oder Rechtsverhältnisses.

Die Parteien können sich sowohl vor als auch nach Einreichung einer Klageschrift an das Gericht wenden, um Beweise zu sichern. Das erforderliche rechtliche Interesse gilt als gegeben, wenn die künftige Verfügbarkeit des Beweismittels ungewiss ist oder wenn es notwendig ist, den aktuellen Zustand einer Sache zu prüfen.

Erklärtes Recht - 13. Mai 2024

Rechtsbehelfe

Welche materiellen Rechtsbehelfe sind möglich?

Die Rückgabe von Sachwerten wird vom Gericht auf Antrag des Gläubigers nur angeordnet, wenn sie möglich oder durchführbar ist. Ersatz des materiellen Schadens kann angeordnet werden, der je nach dem Grad des Verschuldens der vertragsverletzenden Partei den tatsächlichen Verlust oder entgangenen Gewinn oder beides umfasst. Der Ersatz des immateriellen Schadens kann für Schmerzen und Leiden, immaterielle Schäden aufgrund der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, erhebliche Verletzungen der Privatsphäre und andere geltend gemacht werden. Es sei auch darauf hingewiesen, dass Artikel -2 der Allgemeinen Datenschutzverordnung eine mögliche Entschädigung für immaterielle Schäden vorsieht.

Die Parteien können auch eine Vertragsstrafe für den Fall aushandeln, dass der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht (ordnungsgemäß) nachkommt. Der Richter hat die Möglichkeit, eine überhöhte Vertragsstrafe herabzusetzen.
Der gesetzliche Zinssatz für Geldurteile ist auf 4 % pro Jahr festgelegt.

Für Geldforderungen aus Handelsgeschäften gilt jedoch ein höherer Zinssatz als der gesetzliche Basiszinssatz. Der höhere Zinssatz wird in solchen Fällen von der Österreichischen Nationalbank festgelegt. Schadenersatz mit Strafcharakter ist nicht möglich.

Gesetz verkündet - 13. Mai 2024

Abrechnung

Gibt es Regeln für das Vergleichsverfahren? Können die Parteien Vergleichsgespräche gegenüber dem Gericht vertraulich behandeln?

Bei der Beilegung von Streitigkeiten wird zwischen außergerichtlichen und gerichtlichen Vergleichen unterschieden, für die jeweils eigene Regeln hinsichtlich der Vertraulichkeit und der Einbeziehung der Gerichte gelten.

Außergerichtliche Vergleiche sind Vereinbarungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Gerichts getroffen werden. Die Parteien müssen in der Regel entweder die Forderung zurückziehen oder einer unbefristeten Aussetzung des Verfahrens zustimmen, die wegen ihrer Flexibilität und Vertraulichkeit oft bevorzugt wird. Die Parteien können Vertraulichkeitsklauseln in die Vergleichsvereinbarung aufnehmen, um sicherzustellen, dass die Einzelheiten vertraulich bleiben.

Gerichtliche Vergleiche finden innerhalb des Gerichtssystems statt und werden sofort wirksam, es sei denn, sie enthalten eine spezielle Widerrufsklausel. Gerichtliche Vergleiche ermöglichen es den Parteien, Angelegenheiten innerhalb des anhängigen Rechtsstreits und zu Fragen, die noch nicht verhandelt wurden, zu regeln, wobei möglicherweise zusätzliche Gerichtsgebühren anfallen.

Während der Anhörung können die Richter den Parteien gestatten, den Text des Vergleichs unter Wahrung eines gewissen Maßes an Vertraulichkeit schriftlich auszutauschen. Sobald der Vergleich vereinbart ist, wird er in die Gerichtsakten aufgenommen, von den Parteien und ihren Anwälten unterzeichnet und in das Gerichtsregister eingetragen, das Dritten nur zugänglich ist, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen.

Erklärtes Recht - 13. Mai 2024

Vollstreckung

Welche Möglichkeiten der Vollstreckung gibt es?

Die Vollstreckung von Urteilen wird durch das österreichische Vollstreckungsgesetz geregelt.
Das österreichische Vollstreckungsrecht sieht verschiedene Arten der Vollstreckung vor. Es wird unterschieden, ob sich der zu vollstreckende Titel auf eine Geldforderung oder auf einen Anspruch auf bestimmte Leistungen richtet und gegen welches Vermögen vollstreckt werden soll.

Generell sind die üblichen Vollstreckungsmethoden:

  • Pfändung des Vermögens:

  • Pfändung und Überweisung von Forderungen:

  • Zwangsvermietung; und

  • gerichtliche Maßnahmen.

Bei unbeweglichem Vermögen gibt es drei Arten von Vollstreckungsmaßnahmen:

  • Zwangshypothek;

  • Zwangsverwaltung mit dem Ziel, Einnahmen zur Befriedigung der Forderung zu erzielen; und

  • Zwangsversteigerung einer unbeweglichen Sache.

In Bezug auf bewegliches Vermögen unterscheidet das österreichische Recht zwischen:

  • der Pfändung von Forderungen;

  • Pfändung von materiellen und beweglichen Gegenständen;

  • Pfändung von Herausgabeansprüchen gegen Drittschuldner; und

  • Pfändung von sonstigen Vermögensrechten.

Mit der Novellierung des österreichischen Vollstreckungsgesetzes im Jahr 2021 wurde eine neue Position eingeführt: der Verwalter in Vollstreckungssachen, der vom Gericht ernannt wird. Der Sachwalter ist für die Feststellung des Vermögens und die Durchführung des Verfahrens zuständig. Er hat die gleichen Befugnisse wie ein Gerichtsvollzieher, mit Ausnahme der Zwangsrechte (zwangsweise Öffnung verschlossener Türen). Der Antragsteller muss daher nicht mehr ausdrücklich angeben, welche Vermögenswerte gepfändet werden sollen, sondern kann stattdessen ein "Vollstreckungspaket" beantragen, bei dem der Vollstreckungsverwalter ein Verzeichnis der Vermögenswerte erstellt.

Das österreichische Recht lässt die Pfändung bestimmter Forderungen, wie Pflegegeld, Mietzinsbeihilfe, Familienbeihilfe und Stipendien, nicht zu.

Erklärtes Gesetz - 13. Mai 2024

 

Öffentlicher Zugang

Finden Gerichtsverhandlungen öffentlich statt? Sind Gerichtsdokumente für die Öffentlichkeit zugänglich? Gibt es Umstände, unter denen Anhörungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten werden können? Gibt es ein Verfahren zur Aufbewahrung von Dokumenten, die im Rahmen des Gerichtsverfahrens offengelegt werden?

In den meisten Fällen sind Gerichtsverhandlungen öffentlich, obwohl eine Partei beim Gericht beantragen kann, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen, sofern die Partei ein berechtigtes Interesse für den Ausschluss der Öffentlichkeit nachweisen kann.

Grundsätzlich ist die Akteneinsicht nur den am Verfahren beteiligten Parteien gestattet. Dritte können Akteneinsicht nehmen oder sogar dem Verfahren beitreten, wenn sie ein ausreichendes rechtliches Interesse (am möglichen Ausgang des Verfahrens) nachweisen können.

Unter bestimmten Umständen können Anhörungen nichtöffentlich durchgeführt werden, insbesondere wenn dies zum Schutz der öffentlichen Ordnung, sensibler Informationen wie Bank- oder Geschäftsgeheimnisse oder persönlicher Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Familienrecht erforderlich ist.

Hinsichtlich der Aufbewahrung von Dokumenten im Rahmen des Gerichtsverfahrens haben die Parteien das Recht, der Vorlage von Beweismitteln zu widersprechen, wenn diese familiäre Angelegenheiten, die Pflicht der Partei zur Wahrung der Ehre, die Partei selbst oder Dritte vor strafrechtlicher Verfolgung, das Anwaltsgeheimnis oder Geschäftsgeheimnisse betreffen.

Hat eine Partei jedoch im Verfahren auf das Beweismittel Bezug genommen oder bestehen materiell-rechtliche Voraussetzungen für seine Offenlegung, muss sie es vorlegen. Darüber hinaus dürfen Dokumente, die von den Parteien gemeinsam genutzt werden, wie z. B. ein schriftlicher Vertrag, nicht zurückgehalten werden.

Erklärtes Recht - 13. Mai 2024

Kosten

Ist das Gericht befugt, die Kosten aufzuerlegen? Gibt es Maßnahmen, die eine Partei ergreifen kann, um ihre Kostenposition sowohl vor Beginn des Verfahrens als auch während des Verfahrens zu schützen?

Das Gericht entscheidet in seinem Endurteil, wer die Verfahrenskosten (einschließlich Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und bestimmter anderer Kosten der Parteien (z. B. Kosten für die Beweissicherung und Reisekosten)) zu tragen hat. Grundsätzlich hat jedoch die obsiegende Partei einen Anspruch auf Erstattung der gesamten Verfahrenskosten durch die unterlegene Partei. Gegen die Kostenentscheidung des Gerichts kann ein Rechtsmittel eingelegt werden, mit oder ohne Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts in der Sache.

Nach dem österreichischen Gerichtsgebührengesetz muss der Kläger (Rechtsmittelführer) die Kosten vorschießen. Die Höhe des Kostenvorschusses wird auf der Grundlage des Streitwerts festgelegt. In der Entscheidung wird festgelegt, wer die Kosten zu tragen hat bzw. in welchem Verhältnis die Kosten des Verfahrens zu teilen sind.

Die Anwaltskosten werden nach dem österreichischen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz unabhängig von der Vereinbarung zwischen der obsiegenden Partei und ihrem Anwalt erstattet. Der erstattungsfähige Betrag kann daher niedriger sein als das tatsächlich zu zahlende Anwaltshonorar, da der Erstattungsanspruch auf die notwendigen Kosten beschränkt ist. Es gibt keine Vorschriften über Kostenvoranschläge, so dass keine detaillierte Aufschlüsselung für jede Phase des Rechtsstreits vorgelegt werden muss.

Die Kostenregelungen gelten im Allgemeinen für die meisten zivilrechtlichen Ansprüche, unterscheiden sich jedoch in Fällen, an denen ausländische Parteien beteiligt sind. Ausländische Kläger müssen unter Umständen eine Sicherheit für die Kosten leisten.

Einem Kläger mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union kann auf Antrag aufgegeben werden, eine Kaution zur Deckung der möglichen Verfahrenskosten des Beklagten zu hinterlegen, sofern in bilateralen oder multilateralen Verträgen nichts anderes vorgesehen ist. Dies gilt auch dann nicht, wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz in Österreich hat, die gerichtliche (Kosten-)Entscheidung im Wohnsitzstaat des Antragstellers vollstreckbar ist oder der Antragsteller über ausreichendes unbewegliches Vermögen in Österreich verfügt.

Gesetzestext - 13. Mai 2024

Modalitäten der Finanzierung

Können Parteien "no win, no fee"-Vereinbarungen oder andere Arten von Erfolgs- oder bedingten Honorarvereinbarungen zwischen Anwälten und ihren Mandanten treffen? Dürfen Parteien ein Verfahren mit Hilfe von Drittmitteln anstrengen? Wenn ja, kann der Dritte einen Anteil an den Erträgen der Klage erhalten? Darf eine Prozesspartei ihr Risiko mit einem Dritten teilen?

Soweit nichts anderes vereinbart ist, unterliegen die Honorare der Rechtsanwälte dem österreichischen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Vereinbarungen über Stundenhonorare sind zulässig und üblich. Pauschalhonorare sind nicht verboten, werden aber in streitigen Angelegenheiten weniger häufig verwendet. Erfolgshonorare sind nur zulässig, wenn sie nicht als Prozentsatz des vom Gericht zugesprochenen Betrags berechnet werden (pactum de quota litis).

Parteien, die nicht in der Lage sind, die Kosten und Gebühren zu tragen, wird Prozesskostenhilfe gewährt. Wenn die betreffende Partei nachweisen kann, dass die finanziellen Mittel nicht ausreichen, werden die Gerichtsgebühren gestundet oder sogar erlassen, und es wird ein kostenloser Anwalt gestellt.

Die Finanzierung durch Dritte ist zulässig und in der Regel bei höheren Streitwerten (mindestens ca. 50.000 €) möglich, doch ist sie flexibler, was die Honorarvereinbarungen betrifft. Honorarvereinbarungen, bei denen ein Teil des Erlöses an den Anwalt geht, sind verboten.

Gesetzentwurf - 13. Mai 2024

Versicherung

Gibt es eine Versicherung, die alle oder einen Teil der Prozesskosten einer Partei deckt?

Eine Rechtsschutzversicherung ist in Österreich allgemein erhältlich und kann - je nach Versicherungsvertrag - ein breites Spektrum von Kosten abdecken, die sich aus einem Gerichtsverfahren ergeben, einschließlich der Kosten der Partei und der möglichen Haftung für die Kosten der Gegenpartei.

Erklärtes Recht - 13. Mai 2024

Sammelklage

Dürfen Kläger mit ähnlichen Ansprüchen eine Sammelklage einreichen? Unter welchen Umständen ist dies zulässig?

Im Jahr 2020 ist die EU-Richtlinie 2020/1828 (Richtlinie über Verbandsklagen) in Kraft getreten.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts wurde diese Richtlinie jedoch noch nicht in österreichisches Recht umgesetzt.

Obwohl die österreichische Zivilprozessordnung keine Bestimmungen über Sammelklagen enthält, hat der österreichische Oberste Gerichtshof festgestellt, dass eine "Sammelklage mit spezifisch österreichischem Charakter" rechtlich zulässig ist. Die österreichische Zivilprozessordnung erlaubt eine Zusammenlegung von Ansprüchen desselben Klägers gegen denselben Beklagten.

Eine Zusammenlegung kann erfolgen, wenn das Gericht für alle Ansprüche zuständig ist, die gleiche Verfahrensart gilt oder der Gegenstand in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gleichartig ist.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer nationalen Sammelklage nach dem Verbraucherschutzgesetz. Legitimierte Verbände können gegen rechtswidrige Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen und gegen rechtswidrige Geschäftspraktiken auf Unterlassung klagen.

Gesetz erklärt - 13. Mai 2024

Berufung

Aus welchen Gründen und unter welchen Umständen können die Parteien Berufung einlegen? Gibt es ein Recht auf ein weiteres Rechtsmittel?

Es gibt ordentliche Rechtsmittel gegen das Urteil eines Prozessgerichts und Rechtsmittel gegen das
Urteil eines Berufungsgerichts. Auch verfahrensrechtliche Anordnungen des Gerichts können angefochten werden; das Verfahren folgt im Prinzip denselben Regeln wie bei Berufungen.

Die Anfechtung eines Urteils setzt seine Rechtskraft und - mit wenigen Ausnahmen - seine Vollstreckbarkeit außer Kraft. In der Regel dürfen keine neuen Behauptungen, Ansprüche, Verteidigungsmittel und Beweise vorgebracht werden (sie werden nicht berücksichtigt). Andere Rechtsbehelfe sind Nichtigkeitsklagen oder Klagen auf Wiederaufnahme des Verfahrens.

Ein Rechtsmittel kann aus vier Hauptgründen eingelegt werden, darunter

  • Verfahrensfehler:

  • ungerechtfertigter Ausschluss von Beweismitteln;

  • unrichtige Darstellung des Sachverhalts und

  • fehlerhafte Rechtsanwendung.

Nach einer Berufung kann das Berufungsgericht das Urteil aufheben und die Sache an das erstinstanzliche Gericht zurückverweisen, oder es kann das Urteil abändern oder bestätigen.

Schließlich kann der Oberste Gerichtshof nur dann angerufen werden, wenn es um die Lösung einer Rechtsfrage von allgemeinem Interesse geht, d. h. wenn ihre Klärung im Interesse der rechtlichen Kohärenz, der Vorhersehbarkeit oder der Rechtsentwicklung wichtig ist, oder wenn es keine kohärenten und früheren Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs gibt.

Erklärtes Recht - 13. Mai 2024

Ausländische Urteile

Welche Verfahren gibt es für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile?

Neben den zahlreichen bilateralen und multilateralen Verträgen, die Österreich abgeschlossen hat, regeln das österreichische Vollstreckungsgesetz, die österreichische Zivilprozessordnung und das österreichische Gerichtsstandsgesetz die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile. Im Falle eines Konflikts zwischen gesetzlichen Bestimmungen und anwendbaren vertraglichen Bestimmungen gehen letztere vor. Obwohl die österreichische Rechtsprechung nicht bindend ist, wird sie sorgfältig berücksichtigt.

Österreich ist Unterzeichner zahlreicher bilateraler und multilateraler Verträge. Das wichtigste in dieser Hinsicht ist die Brüssel Ia-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Neufassung)). Die Brüssel-Ia-Verordnung legt einheitliche Regeln zur Erleichterung des freien Verkehrs von Entscheidungen in der Europäischen Union fest und gilt für Gerichtsverfahren, die am oder nach dem 10. Januar 2015 eingeleitet werden.

Die Brüssel-Ia-Verordnung ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 (die Brüssel-I-Verordnung, zusammen mit der Brüssel-Ia-Verordnung und anderen, "die Brüsseler Regelung"), die weiterhin für alle vor dem 10. Januar 2015 eingeleiteten Gerichtsverfahren gilt.

Zu den grundlegenden Voraussetzungen für die Vollstreckbarkeit gehören folgende:

  • Der Schiedsspruch ist im Staat des Erlasses des Urteils vollstreckbar;

  • ein völkerrechtlicher Vertrag oder eine innerstaatliche Regelung sieht ausdrücklich die Gegenseitigkeit zwischen Österreich und dem Ausstellungsstaat bei der Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen vor;

  • das verfahrenseinleitende Schriftstück dem Beklagten ordnungsgemäß zugestellt wurde

  • die zu vollstreckende Entscheidung mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt wird; und

  • es keine Gründe gibt, die Anerkennung der Vollstreckbarkeit zu verweigern.

Die Partei, die die Vollstreckung beantragt, muss die Vollstreckung bei dem zuständigen Gericht beantragen. Der Antrag auf Vollstreckbarerklärung ist bei dem Gericht zu stellen, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Die Partei kann diesen Antrag mit einem Antrag auf Vollstreckungszulassung verbinden. In einem solchen Fall entscheidet das Gericht über beide gleichzeitig.

Sobald ein ausländisches Urteil in Österreich für vollstreckbar erklärt wurde, erfolgt die Vollstreckung nach denselben Regeln wie bei einem inländischen Urteil, d.h. die Vollstreckung von Urteilen wird durch das österreichische Vollstreckungsgesetz geregelt.

Erklärtes Gesetz - 13. Mai 2024

Ausländische Verfahren

Gibt es Verfahren zur Erlangung von mündlichen oder schriftlichen Beweisen zur Verwendung in Zivilverfahren in anderen Rechtsordnungen?

In der Europäischen Union ist das Verfahren zur Erlangung von mündlichen oder schriftlichen Beweisen aus anderen Rechtsordnungen in der Beweisverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen) geregelt. Die Verordnung gilt sowohl für mündliche als auch für schriftliche Beweise und sieht vor, dass Rechtshilfeersuchen direkt zwischen den Gerichten übermittelt werden können.

Für Rechtshilfeersuchen außerhalb der Europäischen Union können bilaterale Verträge zur Anwendung kommen.

Erklärtes Gesetz - 13. Mai 2024

Schiedsgerichtsbarkeit

UNCITRAL-Modellgesetz

Stützt sich das Schiedsverfahrensrecht auf das UNCITRAL-Modellgesetz?

Ja - das österreichische Schiedsverfahrensgesetz (enthalten in der österreichischen Zivilprozessordnung (ZPO)) spiegelt im Wesentlichen das UNCITRAL-Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit wider, wobei dem Schiedsgericht ein hohes Maß an Unabhängigkeit und Autonomie eingeräumt wird.

Anders als das UNCITRAL-Modellgesetz unterscheidet das österreichische Recht weder zwischen inländischen und internationalen Schiedsverfahren noch zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Schiedsverfahren. Besondere Bestimmungen gelten für Arbeits- und Verbrauchersachen (diese finden sich in den §§ 618 bzw. 617 ABGB).

Generell ist das österreichische Schiedsverfahrensgesetz in den §§ 577 bis 618 StGB enthalten. Sie bilden den allgemeinen Rahmen für Schiedsverfahren sowohl für inländische als auch für internationale Schiedsverfahren.

Erklärtes Gesetz - 13. Mai 2024

Schiedsgerichtsvereinbarungen

Was sind die formalen Anforderungen an eine vollstreckbare Schiedsvereinbarung?

Schiedsvereinbarungen bedürfen der Schriftform (§ 581 ACCP). Die Formerfordernisse für eine vollstreckbare Schiedsvereinbarung finden sich in den §§ 581 bis 585 StGB.

Eine Schiedsvereinbarung muss:

  • die Parteien ausreichend bezeichnen (sie müssen zumindest bestimmbar sein);

  • den Streitgegenstand in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis hinreichend bestimmen (dieser muss zumindest bestimmbar sein und kann auf bestimmte Streitigkeiten beschränkt werden oder alle Streitigkeiten umfassen)

  • die Absicht der Parteien, die Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren entscheiden zu lassen, hinreichend deutlich machen und damit die Zuständigkeit der staatlichen Gerichte ausschließen; und

  • entweder in einem von den Parteien unterzeichneten schriftlichen Dokument oder in Telefaxen, E-Mails oder anderen zwischen den Parteien ausgetauschten Mitteilungen enthalten sein, die den Beweis für einen Vertrag sichern.

Besondere Bestimmungen gelten für Verbraucher und Arbeitnehmer (diese finden sich in den Abschnitten 617 bzw. 618 ACCP).

Erklärtes Gesetz - 13. Mai 2024

Wahl des Schiedsrichters

Wenn die Schiedsvereinbarung und etwaige einschlägige Regeln keine Angaben zu diesem Thema enthalten, wie viele Schiedsrichter werden dann ernannt und wie werden sie ernannt? Gibt es Beschränkungen für das Recht, die Bestellung eines Schiedsrichters anzufechten?

Das ACCP sieht Standardbestimmungen für die Bestellung von Schiedsrichtern vor. Enthält die Schiedsvereinbarung keine diesbezügliche Bestimmung, so sieht das österreichische Schiedsverfahrensrecht ein aus drei Schiedsrichtern bestehendes Gericht vor (§ 586 Abs. 2 ACCP).

Es steht den Parteien frei, das Verfahren zur Ablehnung der Bestellung eines Schiedsrichters zu vereinbaren (§ 589 ABGB). Ein Schiedsrichter kann nur dann abgelehnt werden, wenn Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit begründen, oder wenn er nicht die von den Parteien vereinbarten Qualifikationen besitzt. Eine Partei kann einen von ihr bestellten Schiedsrichter oder einen Schiedsrichter, an dessen Bestellung sie mitgewirkt hat, nur aus Gründen ablehnen, von denen sie nach der Bestellung oder nach ihrer Mitwirkung an der Bestellung Kenntnis erlangt.

Erklärtes Recht - 13. Mai 2024

Optionen des Schiedsrichters

Welche Möglichkeiten gibt es bei der Auswahl eines Schiedsrichters oder von Schiedsrichtern?

Unabhängig davon, ob sie von einer Ernennungsbehörde oder von den Parteien benannt werden, kann von den Schiedsrichtern verlangt werden, dass sie über eine bestimmte Erfahrung und einen bestimmten Hintergrund in Bezug auf die betreffende Streitigkeit verfügen. Zu diesen Anforderungen können berufliche Qualifikationen in einem bestimmten Bereich, juristische Kenntnisse, technisches Fachwissen, Sprachkenntnisse oder eine bestimmte Staatsangehörigkeit gehören.

Viele Schiedsrichter sind niedergelassene Anwälte, andere sind Akademiker. In einigen wenigen Streitfällen, bei denen es hauptsächlich um technische Fragen geht, sind auch Techniker und Juristen Mitglieder des Schiedsgerichts.

Qualifikationsanforderungen können in eine Schiedsvereinbarung aufgenommen werden, was große Sorgfalt erfordert, da dies zu Hindernissen im Ernennungsverfahren führen kann (d. h. zu einem Streit darüber, ob die vereinbarten Anforderungen erfüllt sind).

Erklärtes Gesetz - 13. Mai 2024

Schiedsgerichtsverfahren

Enthält das innerstaatliche Recht materielle Vorschriften für das einzuhaltende Verfahren?

Den Parteien steht es frei, sich im Rahmen der zwingenden Bestimmungen des ACCP auf eine Verfahrensordnung zu einigen (z. B. durch Verweis auf eine spezielle Schiedsgerichtsordnung). Haben die Parteien keine Regeln vereinbart oder keine eigenen Regeln aufgestellt, so führt das Schiedsgericht vorbehaltlich der zwingenden Bestimmungen des ACCP das Schiedsverfahren in einer Weise durch, die es für angemessen hält.

Zu den zwingenden Regeln des Schiedsverfahrens gehört, dass die Schiedsrichter unparteiisch und unabhängig sein und bleiben müssen. Sie müssen alle Umstände offen legen, die Anlass zu Zweifeln an ihrer Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit geben könnten. Die Parteien haben das Recht, in fairer und gleicher Weise behandelt zu werden und ihre Argumente vorzutragen. 8 Weitere zwingende Vorschriften betreffen den Schiedsspruch, der schriftlich abgefasst sein muss, und die Gründe, aus denen ein Schiedsspruch angefochten werden kann.

Außerdem muss das Schiedsgericht das von den Parteien gewählte materielle Recht anwenden; andernfalls wendet es das Recht an, das es für angemessen hält.

Erklärtes Recht - 13. Mai 2024

Gerichtliche Befugnisse zur Unterstützung des Schiedsverfahrens

Welche Befugnisse haben die nationalen Gerichte, um das Schiedsverfahren vor und während eines Schiedsverfahrens zu unterstützen?

Österreichische Gerichte dürfen in Schiedssachen nur dann tätig werden, wenn sie nach den §§ 577 bis 618 ABGB ausdrücklich dazu befugt sind. Sowohl das zuständige Gericht als auch das Schiedsgericht sind befugt, einstweilige Maßnahmen zur Unterstützung des Schiedsverfahrens zu erlassen. Die Parteien können die Zuständigkeit des Schiedsgerichts für einstweilige Maßnahmen ausschließen, nicht aber die Zuständigkeit des Gerichts für einstweilige Maßnahmen.

Die Vollstreckung von einstweiligen Maßnahmen fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte.

Das Eingreifen der Gerichte beschränkt sich auf den Erlass einstweiliger Maßnahmen, die Unterstützung bei der Bestellung von Schiedsrichtern, die Überprüfung von Ablehnungsentscheidungen, die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung des Mandats eines Schiedsrichters, die Vollstreckung einstweiliger und sichernder Maßnahmen, die Unterstützung des Gerichts bei gerichtlichen Handlungen, zu denen das Schiedsgericht nicht befugt ist, die Entscheidung über einen Antrag auf Aufhebung eines Schiedsspruchs, die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Schiedsspruchs und die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen.

Erklärtes Gesetz - 13. Mai 2024

Vorläufiger Rechtsschutz

Sind die Schiedsrichter befugt, einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren?

Ja - ein Schiedsgericht verfügt über weitreichende Befugnisse, um auf Antrag einer Partei einstweilige Maßnahmen anzuordnen, wenn es dies zur Sicherung der Durchsetzung eines Anspruchs oder zur Abwendung eines unwiederbringlichen Schadens für erforderlich hält. Im Gegensatz zu den in Gerichtsverfahren verfügbaren einstweiligen Maßnahmen ist ein Schiedsgericht nicht auf eine Reihe von aufgezählten Maßnahmen beschränkt. Die Rechtsbehelfe sollten jedoch mit dem Vollstreckungsrecht vereinbar sein, um Schwierigkeiten in der Vollstreckungsphase zu vermeiden. In diesem Zusammenhang kann das Schiedsgericht von jeder Partei verlangen, im Zusammenhang mit solchen Maßnahmen eine angemessene Sicherheit zu leisten, um leichtfertige Anträge zu verhindern (§ 593 Abs. 1 ACCP).

Das Schiedsgericht - oder eine Partei mit Zustimmung des Schiedsgerichts - kann ein Gericht ersuchen, gerichtliche Handlungen (z.B. Zustellung von Vorladungen oder Beweisaufnahme) vorzunehmen, für die das Schiedsgericht nicht zuständig ist.

Erklärtes Recht - 13. Mai 2024

Schiedsspruch

Wann und in welcher Form muss der Schiedsspruch zugestellt werden?

Die Formvorschriften für Schiedssprüche finden sich in § 606 ACCP und entsprechen den Standardvorschriften. Die Formvorschriften sehen vor, dass der Schiedsspruch:

  • schriftlich abgefasst sein;
  • von den am Verfahren beteiligten Schiedsrichtern unterzeichnet sein;
  • das Datum des Erlasses aufweisen;
  • den Sitz des Schiedsgerichts angeben und
  • die Gründe, auf die er sich stützt, angeben. Der Schiedsspruch hat die Wirkung eines rechtskräftigen und verbindlichen Gerichtsurteils (§ 607 ACCP).

Erklärtes Recht - 13. Mai 2024

Berufung oder Anfechtung

Aus welchen Gründen kann ein Schiedsspruch vor Gericht angefochten werden?

Die einzige Möglichkeit, einen Schiedsspruch vor Gericht anzufechten, ist ein Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs. Dies gilt auch für Schiedssprüche über die Zuständigkeit. Die Gerichte können einen Schiedsspruch nicht in der Sache selbst überprüfen. Der Aufhebungsantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Schiedsspruchs eingereicht werden. Gegen einen Schiedsspruch gibt es keine Berufung.

Ein Schiedsspruch ist aufzuheben, wenn:

  • keine gültige Schiedsvereinbarung vorliegt oder wenn das Schiedsgericht seine Zuständigkeit trotz Vorliegens einer gültigen Schiedsvereinbarung verneint hat;

  • eine Partei nicht in der Lage war, eine gültige Schiedsvereinbarung zu schließen;

  • eine Partei nicht ordnungsgemäß von der Bestellung eines Schiedsrichters oder dem Schiedsverfahren benachrichtigt wurde oder anderweitig nicht in der Lage war, den Fall vorzutragen;

  • der Schiedsspruch eine Streitigkeit behandelt, die nicht von der Schiedsvereinbarung erfasst ist, oder Entscheidungen zu Fragen enthält, die über den Anwendungsbereich der Schiedsvereinbarung oder der Unterwerfung der Parteien unter das Schiedsverfahren hinausgehen;

  • die Zusammensetzung des Schiedsgerichts gegen die einschlägigen Vorschriften verstoßen hat; und

  • das Schiedsverfahren unter Verstoß gegen die österreichische öffentliche Ordnung durchgeführt wurde.

Weiters kann ein Schiedsspruch aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen ein gerichtliches Urteil mit einer Wiederaufnahmeklage gemäß § 530 Abs. 1 Z 1-5 StPO angefochten werden kann. Diese Bestimmung legt fest, unter welchen Umständen strafbare Handlungen zum Erlass eines bestimmten Schiedsspruchs geführt haben. Ein Antrag auf Aufhebung eines Schiedsspruchs aus diesen Gründen muss innerhalb von vier Wochen nach Rechtskraft des Urteils über die betreffende Straftat gestellt werden. Ein Schiedsspruch kann auch dann aufgehoben werden, wenn die streitige Angelegenheit nach innerstaatlichem Recht nicht schiedsfähig ist.

Erklärtes Recht - 13. Mai 2024

Vollstreckung

Welche Verfahren gibt es für die Vollstreckung von ausländischen und inländischen Schiedssprüchen?

Das Verfahren für die Vollstreckung von Schiedssprüchen ist sowohl im ACCP (§ 614) als auch im österreichischen Vollstreckungsgesetz (§ 407) geregelt.

Ausländische Schiedssprüche sind auf der Grundlage von bilateralen oder multilateralen Verträgen vollstreckbar, die Österreich ratifiziert hat - die wichtigsten dieser Rechtsinstrumente sind das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 und das Europäische Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit von 1961. Das Vollstreckungsverfahren ist in dieser Hinsicht im Wesentlichen dasselbe wie bei ausländischen Urteilen. Österreich ist daher Vertragspartei des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen).

Inländische Schiedssprüche sind in gleicher Weise vollstreckbar wie inländische Urteile.

Erklärtes Recht - 13. Mai 2024

Kosten

Kann eine obsiegende Partei ihre Kosten erstattet bekommen?

In Bezug auf die Kosten haben die Schiedsgerichte einen größeren Ermessensspielraum und sind im Allgemeinen liberaler als Gerichte. Das Schiedsgericht verfügt über einen Ermessensspielraum bei der Kostenverteilung, muss aber die Umstände des Falles, insbesondere den Ausgang des Verfahrens, berücksichtigen. Als Faustregel gilt, dass die Kosten dem Ereignis folgen und von der unterlegenen Partei zu tragen sind, aber das Gericht kann auch zu anderen Ergebnissen kommen, wenn dies den Umständen des Falles angemessen ist.

Das ACCP sagt nichts über die Art der Kosten aus, die erstattungsfähig sein könnten. Wenn die Kosten nicht gegeneinander aufgerechnet werden, muss das Schiedsgericht, soweit möglich, gleichzeitig mit der Entscheidung über die Kostenpflicht auch den Betrag der zu erstattenden Kosten festlegen. In der Regel sind auch Anwaltshonorare, die auf der Grundlage von Stundensätzen berechnet werden, erstattungsfähig.

Eine Ausnahme von dieser Regel findet sich in § 609 Abs. 2 ACCP, der das Schiedsgericht ermächtigt, über die Verpflichtung des Klägers zur Erstattung der Verfahrenskosten zu entscheiden, wenn es sich wegen des Fehlens einer Schiedsvereinbarung für unzuständig erklärt hat.

Erklärtes Gesetz - 13. Mai 2024

Alternative Streitbeilegung

Arten von ADR

Welche Arten von alternativen Streitbeilegungsverfahren werden üblicherweise eingesetzt? Ist ein bestimmtes ADR-Verfahren beliebt?

Die wichtigsten gesetzlich vorgesehenen außergerichtlichen Verfahren sind die Schiedsgerichtsbarkeit, die Mediation (vor allem in familienrechtlichen Angelegenheiten) und die Schlichtungsstellen in Wohnungs- oder Telekommunikationssachen.

Darüber hinaus sehen verschiedene Berufsverbände (Rechtsanwälte, Notare, Ärzte und Bauingenieure) Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen ihren Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und Kunden vor.
Die Mediation wird durch das Gesetz über die Mediation im Zivilrecht geregelt. Eine mit Hilfe des Mediators erzielte Lösung ist jedoch nicht gerichtlich durchsetzbar.

Erklärtes Gesetz - 13. Mai 2024

Voraussetzungen für ADR

Müssen die Parteien eines Rechtsstreits oder eines Schiedsverfahrens ADR vor oder während des Verfahrens in Betracht ziehen? Kann das Gericht die Parteien zur Teilnahme an einem ADR-Verfahren zwingen?

Nein, nach österreichischem Recht gibt es keine allgemeinen Vorschriften, die einen obligatorischen Vergleich vorschreiben oder die Parteien verpflichten, vor Beginn eines Schieds- oder Gerichtsverfahrens eine alternative Streitbeilegung in Betracht zu ziehen. Es ist jedoch nicht unüblich, dass Richter - zu Beginn des Prozesses - die Parteien informell ermutigen, Vergleichsmöglichkeiten zu prüfen oder sich zunächst an Mediatoren zu wenden.

Erklärtes Recht - 13. Mai 2024

Sonstiges

Interessante Merkmale

Gibt es besonders interessante Merkmale des Streitbeilegungssystems, die in keiner der vorherigen Fragen angesprochen wurden?

Nicht zutreffend.

Erklärtes Recht - 13. Mai 2024

Aktualisierung und Trends

Jüngste Entwicklungen und künftige Reformen

Welches waren die wichtigsten Fälle, Entscheidungen, Urteile und politischen und legislativen Entwicklungen des vergangenen Jahres? Gibt es Vorschläge für eine Reform der Streitbeilegung? Wann werden etwaige Reformen in Kraft treten?

Eine der jüngsten Entwicklungen in der österreichischen Prozessführung ist die Zivilprozessnovelle, die am 1. Mai 2022 in Kraft getreten ist.

Hauptzweck der Novelle war es, die österreichische Zivilprozessordnung (ZPO) an die fortschreitende Digitalisierung des Justizwesens anzupassen. Darüber hinaus zielen die Änderungen auf eine Erleichterung der Verfahrensabwicklung und einen verbesserten Zugang zum Recht sowie auf eine Vereinfachung des Rechts, um den Nutzern die Suche nach dem Gesuchten zu erleichtern und einen besseren Überblick über die Rechtslage zu geben.

Das ACCP wurde nicht vollständig geändert. Einige der wichtigsten Änderungen sind, zusammengefasst, die folgenden

Der Ausbau der digitalen Aktenverwaltung war ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung. Das Hauptziel war es, so effizient und papierlos wie möglich zu werden. Digitale Akten waren bereits vorher im Einsatz (z.B. Unterschriften bei Gerichtsverhandlungen), waren aber in bestimmten Punkten eingeschränkt.

Es ist nicht mehr erforderlich, dem Gericht immer das Originaldokument zu übermitteln. Dennoch verlangt das Gesetz in einigen Fällen weiterhin die Vorlage von Originalen. Originale sind auch dann zu übermitteln, wenn die Anfertigung von Kopien unmöglich oder für die Sache nicht von Nutzen ist. Die Gerichte können die Vorlage des Originals anordnen, wenn eine Unterschrift zu fehlen scheint oder wenn die Kopie generell fragwürdig ist.

Wenn sich eine Partei auf ein Dokument beruft, das sich nur in ihrem Besitz befindet, kann der Gegner die Übermittlung einer Kopie beantragen. Das Originaldokument muss dem Gericht jedoch nur in Ausnahmefällen vorgelegt werden. Dies dürfte dazu beitragen, die Zahl der Papierdokumente zu verringern.

Durch die Verwendung digitaler Akten wird die Übermittlung von Ausdrucken juristischer Dokumente an die Gegenpartei und das Gericht trivial, da stattdessen die digitalen Versionen übermittelt werden können.

Auch die Regelungen zur Akteneinsicht wurden dahingehend erweitert, dass den Parteien nun elektronisch Einsicht in die entscheidungsrelevanten digitalen Akten gewährt werden soll.

Darüber hinaus wurde die Verwendung qualifizierter elektronischer Signaturen eingeführt, die die handschriftlichen Signaturen ersetzen.

Seit der Novellierung müssen die Gerichte prüfen, ob Sachverständige ausgelastet sind. Hat ein Sachverständiger noch ein bestimmtes Pensum zu erledigen, muss das Gericht einen anderen Sachverständigen benennen. Genauer gesagt: Stellt sich bei der Auswahl heraus, dass der Sachverständige in mehr als 10 Verfahren das schriftliche Gutachten noch nicht an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft abgegeben hat, obwohl der entsprechende Gutachtenauftrag schon mehr als drei Monate zurückliegt, darf der Sachverständige nicht bestellt werden. Auf diese Weise wird die Qualität der Gutachten gewährleistet und die Verfahren werden durch eine breitere Verteilung der Arbeitsbelastung der Sachverständigen effizienter. Es gibt Ausnahmen von dieser Regel, wenn es nachvollziehbare Gründe für die Verzögerung gibt.

Bislang konnte ein gerichtlicher Vergleich vor einem Landgericht über den Inhalt einer schriftlichen Vereinbarung geschlossen werden, die in einem Mediationsverfahren in einer Zivilsache erzielt wurde. Diese Möglichkeit, auch unstreitige Vergleiche vor Gericht abzuschließen, wird nun auf schriftliche Vergleiche vor einer für die alternative Streitbeilegung zuständigen Stelle nach § 4 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung erweitert.

Gesetz verkündet - 13. Mai 2024