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Wirtschaftskriminalität 2022

Experten-Leitfäden: Oktober 18, 2021

Allgemeine Strafverfolgung

Welche Behörden können Wirtschaftsdelikte verfolgen, und gibt es unterschiedliche Strafverfolgungsbehörden auf nationaler und regionaler Ebene?

Wirtschaftsstraftaten sind in erster Linie strafrechtlich geregelt und werden von der österreichischen Staatsanwaltschaft (StA) oder der spezialisierten Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) verfolgt.

Es gibt jedoch auch andere Behörden, die für die Verfolgung von Wirtschaftsdelikten zuständig sein können, wie z. B. die Finanzstrafbehörden für bestimmte Finanzdelikte.

Das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) unterscheidet zwischen Delikten, die von Amts wegen zu verfolgen sind (Offizialdelikte) und Delikten, bei denen das Opfer die Verfolgung genehmigen muss (Ermächtigungsdelikte) oder bei denen das Opfer selbst Anzeige erstatten muss (Privatanklagedelikte). Die meisten Straftaten werden jedoch von Amts wegen verfolgt.

Wenn es mehrere Strafverfolgungsbehörden gibt, wie wird dann entschieden, welche Stelle die Ermittlungen und die Strafverfolgung übernimmt?

An jedem Standort eines Landgerichts, das für Strafsachen zuständig ist, wird eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Diese Staatsanwaltschaften sind für die Ermittlungen und die Strafverfolgung im Zuständigkeitsbereich dieses Gerichts und in den dem Landgericht unterstellten Bezirksgerichten zuständig, wo sie durch Bezirksstaatsanwälte vertreten werden können. Die meisten dieser Bezirksstaatsanwälte sind keine ausgebildeten Juristen, sondern speziell geschulte Beamte. Bezirksstaatsanwälte bearbeiten nur Straftaten mit geringem Strafmaß.

Vor etwa 10 Jahren wurde eine Staatsanwaltschaft eingerichtet, die speziell für Korruption und Wirtschaftskriminalität zuständig ist: die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsdelikten und Korruption (WKStA). Sie ist u.a. zuständig für schwere Amts- und Korruptionsdelikte sowie für Wirtschafts- und Finanzdelikte mit einem Schaden
von mehr als 5 Millionen Euro.

Die Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Einleitung von Strafverfahren sowie für Ermittlungen, Anklageerhebung oder die Einstellung von Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwälte werden bei ihren Ermittlungen von der Kriminalpolizei unterstützt. Für einige Ermittlungsmaßnahmen ist eine richterliche Genehmigung erforderlich.

Gibt es eine zivil- oder verwaltungsrechtliche Verfolgung von Wirtschaftsdelikten? Wenn ja, welche Stellen setzen die Gesetze zivilrechtlich durch und welche Straftaten bekämpfen sie?

Ein Opfer kann sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen und/oder eine Zivilklage einreichen. Wird ein Zivilprozess gewonnen, kann der zugesprochene Betrag gegen den Beklagten vollstreckt werden.

In einem Strafverfahren können die Strafverfolgungsbehörden Beschlagnahmen anordnen oder Konten einfrieren. Opfer von Straftaten haben das Recht auf Akteneinsicht und können diese Informationen nutzen.

Das österreichische Recht sieht die Möglichkeit vor, einstweilige Verfügungen zur Sicherung von Ansprüchen zu beantragen.

Es gibt verschiedene Verwaltungsbehörden, die je nach Bereich, in dem der Verstoß erfolgt, Verwaltungssanktionen verhängen können.

Gab es in Ihrem Rechtsgebiet im vergangenen Jahr irgendwelche bedeutenden Fälle von Wirtschaftskriminalität?

Der bemerkenswerteste Fall von Wirtschaftskriminalität in Österreich in den letzten Jahren war der so genannte "BUWOG-Skandal". Nach drei Jahren Prozessdauer wurde im Dezember 2020 ein ehemaliger österreichischer Finanzminister
- als einer von mehreren Angeklagten - zu acht Jahren Haft verurteilt worden (Berufung anhängig). Gegenstand des Verfahrens war u.a. der Vorwurf der Korruption im Zusammenhang mit Millionenzahlungen im Rahmen der Privatisierung von Bundeswohnungen.

Organisation der Gerichte

Wie sind die Strafgerichte in Ihrem Land aufgebaut? Gibt es spezialisierte Strafgerichte für bestimmte Straftaten?

In erster Instanz entscheidet entweder ein Bezirksgericht oder ein Landesgericht. Die Bezirksgerichte sind für alle Straftaten zuständig, bei denen lediglich eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht. Die Landgerichte sind zuständig für alle Vergehen und Verbrechen, für die eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr angedroht ist, sowie - unabhängig von der Strafandrohung - für bestimmte, im Gesetz genannte Straftaten (z. B. gefährliche Drohung).

Während die Fälle vor den Bezirksgerichten immer von einem Einzelrichter entschieden werden, ist die Zusammensetzung der regionalen Gerichte unterschiedlich. Straftaten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit einer angedrohten Mindeststrafe von mehr als fünf Jahren und zusätzlich einer Höchststrafe von mehr als zehn Jahren bedroht sind, sowie andere im Gesetz genannte Sonderdelikte (z. B. politische Straftaten) werden vor einem Spruchkörper verhandelt, der aus drei Berufsrichtern und acht Schöffen besteht (Geschworenengericht). Straftaten, die mit einer Mindeststrafe von mehr als fünf Jahren bedroht sind und nicht in die Zuständigkeit des Geschworenengerichts fallen, sowie im Gesetz genannte Straftaten (z. B. Unterschlagung, schwerer Betrug - wenn ein bestimmter Schadensbetrag überschritten wurde oder die Absicht bestand, diesen zu überschreiten) werden vor einem Spruchkörper verhandelt, der aus einem oder zwei Richtern und zwei Schöffen besteht (Schöffengericht). Andere Straftaten werden von einem Einzelrichter entschieden.

Es gibt keine spezialisierten Strafgerichte für bestimmte Straftaten.

In zweiter Instanz sind die Oberlandesgerichte und/oder der Oberste Gerichtshof zuständig, je nachdem, welches Gericht in erster Instanz zuständig war und wie die Berufung beschaffen ist.

Gibt es ein Recht auf ein Geschworenengericht in Wirtschaftsstrafverfahren?

Nach österreichischem Recht gibt es kein grundsätzliches Recht des Angeklagten auf ein Geschworenenverfahren. Wie bereits erwähnt, kann je nach Strafandrohung oder Tatvorwurf ein Geschworenenverfahren (entweder Geschworenengericht oder Schöffengericht) vorgeschrieben sein oder nicht.

Besondere Statuten und Straftaten

Bitte beschreiben Sie die Gesetze, die in Ihrem Rechtssystem üblicherweise zur Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten verwendet werden, einschließlich der Tatbestandsmerkmale und des erforderlichen Geisteszustands des Angeklagten:

Wertpapierbetrug

Nach österreichischem Strafrecht begeht eine Person Betrug, wenn sie jemanden durch Täuschung über Tatsachen veranlasst, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, das diese Person oder ein fremdes Vermögen schädigt, und zwar in der Absicht, sich oder einen Dritten durch das Verhalten der getäuschten Person unrechtmäßig zu bereichern.

In jedem Fall ist im Zusammenhang mit dem Wertpapierbetrug das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018) zu erwähnen. Dieses Gesetz regelt die Verwaltungsübertretung des Missbrauchs von Insiderinformationen und der Marktmanipulation sowie die gerichtlich strafbare Marktmanipulation.

Bilanzfälschung

Während der Tatbestand des Bilanzfälschungsbetrugs in Österreich lange Zeit über mehrere Gesetze (z.B. Aktiengesetz, GmbH-Gesetz) verstreut war, wurde der Tatbestand des Bilanzfälschungsbetrugs 2016 in das Strafgesetzbuch aufgenommen.

Entscheidungsträger und Bevollmächtigte machen sich u.a. strafbar, wenn sie die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage eines Unternehmens durch falsche oder unvollständige Angaben - z.B. im Jahresabschluss oder in der Hauptversammlung - falsch darstellen, wenn dadurch ein erheblicher Schaden (für das Unternehmen, die Aktionäre, die Gläubiger etc.) entstehen kann.

Insiderhandel

Die missbräuchliche Verwendung von Insiderinformationen ist sowohl eine Ordnungswidrigkeit als auch eine Straftat. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich im österreichischen Börsegesetz 2018 (BörseG 2018). Es ist strafbar, Insiderinformationen für sich oder einen Dritten auszunutzen. Dies kann durch den Kauf und Verkauf von Wertpapieren, die Änderung oder Stornierung von Handelsaufträgen, die Empfehlung von Wertpapieren oder die Weitergabe der Information an Dritte geschehen.

Veruntreuung

Das österreichische Strafrecht unterscheidet zwischen zwei Arten von Veruntreuung ("Untreue" und "Veruntreuung").

"Untreue" wird begangen, wenn jemand wissentlich seine Verfügungsgewalt über fremdes Vermögen missbraucht bzw. einen anderen dazu verpflichtet, über fremdes Vermögen zu verfügen und dadurch fremdes Vermögen schädigt. Eine Person missbraucht ihre Befugnis, wenn sie in unangemessener Weise gegen solche Vorschriften verstößt, die dem Schutz des Vermögens des wirtschaftlichen Eigentümers dienen.

"Veruntreuung" wird begangen, wenn sich jemand etwas, das ihm oder einem Dritten anvertraut wurde, in der Absicht aneignet, sich oder den Dritten dadurch unrechtmäßig zu bereichern.

Bestechung von Amtsträgern

Der Straftatbestand der Bestechung von Amtsträgern ist umfangreich geregelt. Grundsätzlich machen sich beide Seiten strafbar, d.h. der Amtsträger, der einen Vorteil fordert und derjenige, der einem Amtsträger einen Vorteil verspricht.

Ein Beamter macht sich strafbar, wenn er einen Vorteil dafür fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, dass er eine Amtshandlung pflichtwidrig vornimmt oder unterlässt oder dass er eine Amtshandlung für sich oder einen Dritten pflichtwidrig vornimmt oder unterlässt.

Der Amtsträger macht sich auch strafbar, wenn er in der Absicht, sich in seiner Amtstätigkeit beeinflussen zu lassen, einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert oder einen ungerechtfertigten Vorteil annimmt oder sich versprechen lässt.

Wie bereits erwähnt, macht sich auch derjenige strafbar, der dem Amtsträger oder einem Dritten einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt.

Strafrechtliche Wettbewerbsbeschränkung

Das österreichische Strafgesetzbuch verbietet wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei öffentlichen Vergabeverfahren. Wer einen Antrag auf Teilnahme an einem Vergabeverfahren stellt oder ein Angebot abgibt oder Verhandlungen führt, die auf einer rechtswidrigen Absprache beruhen, die darauf abzielt, den öffentlichen Auftraggeber zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen, macht sich strafbar. Auch eine Bestrafung wegen Betrugs scheint in solchen Fällen möglich zu sein.

Preisabsprachen zwischen Bietern bei privaten Ausschreibungen können einen Betrug darstellen.

Das österreichische Bundesgesetz gegen Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz 2005, KartG 2005) verbietet u.a. den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Ein solcher Missbrauch kann insbesondere in der Forderung von Einkaufs- oder Verkaufspreisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen bestehen, die von jenen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden, wobei insbesondere das Verhalten von Unternehmern auf vergleichbaren Märkten mit wirksamem Wettbewerb zu berücksichtigen ist.

Kartelle und andere Wettbewerbsverstöße

Das oben erwähnte Kartellgesetz verbietet u.a. alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (Kartelle).

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet zum Schutz von Unternehmern und Verbrauchern z.B. aggressive oder irreführende Geschäftspraktiken. Bei Verstößen sind neben Unterlassungs- und Schadensersatzklagen auch Bußgelder möglich.

Steuerstraftaten

Das österreichische Finanzstrafgesetz (FinStrG) regelt eine breite Palette von Finanzdelikten. Einige Straftaten fallen in die Zuständigkeit der Gerichte, für andere sind die Finanzbehörden zuständig.

Zu den Straftaten gehören Steuerhinterziehung, Schmuggel, Steuerbetrug und grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug.

Betrug im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen

Es wird auf die vorangegangenen Ausführungen verwiesen.

Gesonderte Straftatbestände wurden für Ausgabenbetrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union und für die Veruntreuung von Geldern und Vermögenswerten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union geschaffen.

Umweltkriminalität

Das österreichische Strafgesetzbuch regelt umfangreiche Straftaten gegen die Umwelt. Dazu gehören zum Beispiel vorsätzliche und fahrlässige Umweltschädigung.

Wahlkampffinanzierung/Wahlrecht

Diesbezügliche Regelungen finden sich im Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien 2012 (Parteiengesetz 2012 - PartG).

Es besagt zum Beispiel, dass jede politische Partei jährlich in einem Rechenschaftsbericht öffentlich über die Art ihrer Einnahmen und Ausgaben berichten muss. Der Rechnungshof prüft diese Berichte. Auch Spenden und andere Zuwendungen an Parteien sind geregelt. Es gibt Höchstgrenzen und Berichtspflichten.

Marktmanipulation im Zusammenhang mit dem Verkauf von Derivaten

Das österreichische Börsegesetz 2018 (BörseG 2018) stellt Marktmanipulation unter Strafe und verweist auf die einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften (Marktmissbrauchsverordnung (MAR); Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID)). Einige der Straftatbestände sind Verwaltungsübertretungen, die von der Finanzmarktaufsicht verfolgt werden, andere werden von den Gerichten geahndet.

Geldwäsche oder Betrug durch Überweisung

Der Straftatbestand der Geldwäsche hat in den letzten Jahren, auch aufgrund der europäischen Gesetzgebung, an Bedeutung gewonnen.

Die Strafnorm erfasst die Geldwäsche aufgrund von zwei unterschiedlichen Anknüpfungspunkten. Zum einen gibt es Vermögenswerte, die aus einer bestimmten Vortat stammen, und zum anderen - ohne dass eine bestimmte Vortat relevant ist - Vermögenswerte, die einer terroristischen Vereinigung angehören.

Zur Bekämpfung der Geldwäsche sind in zahlreichen Bereichen umfangreiche Prüfungs- und Meldepflichten eingeführt worden. Dies gilt z.B. für Kredit- und Finanzinstitute, Versicherungen, aber auch für Rechtsanwälte und Notare, die alle Transaktionen, bei denen sie im Namen und auf Rechnung ihres Mandanten Finanz- oder Immobilientransaktionen durchführen, sorgfältig prüfen müssen usw.

Cybersecurity und Datenschutzrecht

Das österreichische Strafgesetzbuch kennt mehrere Straftatbestände im Zusammenhang mit Cyberkriminalität.

Zu den Straftatbeständen gehören der unrechtmäßige Zugriff auf ein Computersystem, die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, das unrechtmäßige Abfangen von Daten, die Beschädigung von Daten, die Störung des Betriebs eines Computersystems, der Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten usw. Neben diesen spezifischen Straftatbeständen können auch allgemeine Straftatbestände wie z. B. Betrug anwendbar sein.

Das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) enthält ein Grundrecht auf Datenschutz. Neben dem österreichischen Datenschutzgesetz ist in Österreich auch die europäische Datenschutzgrundverordnung (GDPR) unmittelbar anwendbar.

Handelssanktionen und Exportkontrollverstöße

Das österreichische Außenwirtschaftsgesetz 2011 (AußWG 2011) hat wesentliche europarechtliche Vorgaben umgesetzt und enthält Bestimmungen zur Exportkontrolle, zur Kontrolle des Verkehrs von Rüstungsgütern innerhalb der Europäischen Union und zur Kontrolle der Übernahme österreichischer Unternehmen durch Personen oder Unternehmen aus Drittstaaten (außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz).

Bei Verstößen sieht das Gesetz sowohl verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen als auch gerichtlich zu ahndende Delikte vor.

Gibt es in Ihrem Rechtssystem eine Haftung für unbewiesene Straftaten? Kann eine Person für den Versuch einer Straftat haftbar gemacht werden, unabhängig davon, ob die versuchte Straftat vollendet wird oder nicht?

Nach österreichischem Recht ist der Versuch der Begehung einer Straftat grundsätzlich strafbar.

Strafrechtliche Haftung von Unternehmen

Gibt es eine Unternehmenshaftung für Straftaten? Wenn ja, unter welchen Umständen wird das Verhalten eines Mitarbeiters dem Unternehmen zugerechnet?

Das österreichische Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) regelt die Haftung eines Verbandes (z.B. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung usw.) für Straftaten, die von seinen Entscheidungsträgern und Mitarbeitern begangen werden, wenn es zu Pflichtverletzungen kommt, die den Verband betreffen. Entscheidend ist, dass die Straftat eines Entscheidungsträgers oder eines Mitarbeiters dem Verein zugerechnet werden kann. Die Straftat muss entweder zu Gunsten des Vereins begangen worden sein oder es müssen Pflichten verletzt worden sein, die den Verein betreffen.

Während Straftaten, die von Entscheidungsträgern begangen werden, dem Verband unmittelbar zugerechnet werden können, müssen bei Straftaten von Angestellten zusätzliche Kriterien erfüllt sein. Erforderlich ist ein sogenanntes Organisationsverschulden des Vereins, d.h. die Straftat muss durch das Verschulden eines Entscheidungsträgers ermöglicht oder wesentlich erleichtert worden sein, z.B. wenn zumutbare und erforderliche technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen zur Verhinderung solcher Straftaten getroffen wurden. Eine Straftat ist dem Verein zuzurechnen, wenn ein Mitarbeiter rechtswidrig gehandelt hat; ein Verschulden des Mitarbeiters ist nicht erforderlich.

Gibt es eine persönliche Haftung für Manager, leitende Angestellte und Direktoren, wenn die Organisation für eine Straftat haftbar gemacht wird? Unter welchen Umständen?

Unabhängig von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Vereinigung sind die Entscheidungsträger und Angestellten, die die Straftat begangen haben, gleichzeitig auch strafrechtlich verantwortlich. Somit ist eine gleichzeitige Bestrafung von juristischen und natürlichen Personen möglich.

Haben die Behörden im Falle der Haftung einer juristischen Person und einer natürlichen Person eine Strategie oder eine Vorliebe dafür, wann sie eine juristische Person, wann eine natürliche Person oder beides verfolgen?

Die Behörden führen Verfahren gegen die Vereinigung und die natürlichen Personen gleichzeitig durch. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich die Behörden oft mehr auf die natürlichen Personen konzentrieren und das Verfahren gegen die Vereinigung als nebensächlich betrachten.

Kann bei einer Fusion oder Übernahme die Nachfolgehaftung auf das Nachfolgeunternehmen übergehen? Wann ist die Nachfolgehaftung anwendbar?

Das österreichische Gesetz über die strafrechtliche Haftung von Unternehmen enthält eine Rechtsnachfolgeklausel. Sie sieht vor, dass im Falle einer Rechtsnachfolge die in diesem Gesetz vorgesehenen Rechtsfolgen den Rechtsnachfolger treffen. Gibt es mehr als einen Rechtsnachfolger, kann eine gegen den Rechtsvorgänger verhängte Geldstrafe gegen jeden Rechtsnachfolger vollstreckt werden.

Verjährungsfristen

Wie werden Vollstreckungsverjährungsfristen berechnet, und wann beginnt eine Verjährungsfrist zu laufen?

Während nach österreichischem Zivilrecht die meisten Ansprüche einer dreijährigen Verjährungsfrist unterliegen (ab dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat; wenn der Schaden und die Person des Schädigers dem Geschädigten nicht bekannt geworden sind, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre), so beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre, wenn der Schaden aus einer oder mehreren strafbaren Handlungen entstanden ist, die nur vorsätzlich begangen werden können und mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind (die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses zu laufen).

Können Straftaten, die außerhalb der Verjährungsfrist begangen werden, strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie Teil eines Musters oder einer Praxis oder einer laufenden Verschwörung sind?

Bei laufenden Straftaten beginnt die Verjährungsfrist nicht zu laufen. In diesen Fällen beginnt die Verjährungsfrist erst nach Abschluss der letzten Straftat zu laufen.

Kann die Verjährungsfrist gehemmt werden? Wenn ja, wie?

Die Verjährungsfrist umfasst beispielsweise nicht den Zeitraum, in dem die Strafverfolgung aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden darf (z. B. im Falle diplomatischer Immunität). Auch die Zeit zwischen der ersten Vernehmung des Beschuldigten und der endgültigen Einstellung des Verfahrens wird nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet.

Einleitung von Ermittlungen

Sind die Strafverfolgungsbehörden befugt, ihre Befugnisse bei bestimmten Wirtschaftsstraftaten außerhalb des Hoheitsgebiets Ihres Landes geltend zu machen? Wenn ja, welche Gesetze können extraterritorial durchgesetzt werden und welche Zuständigkeitsgründe erlauben eine solche Durchsetzung? Wie häufig greifen die Strafverfolgungsbehörden auf die extraterritoriale Gerichtsbarkeit zurück, um Wirtschaftsstraftaten zu verfolgen?

Die österreichischen Strafgesetze gelten für bestimmte, im Gesetz aufgezählte Straftaten, die im Ausland begangen wurden, unabhängig von den Strafgesetzen des Ortes, an dem die Straftat begangen wurde. Für andere als die im Gesetz ausdrücklich genannten Taten, die im Ausland begangen wurden, gelten unter bestimmten Voraussetzungen die österreichischen Strafgesetze, sofern die Taten auch nach dem Recht des Tatortes strafbar sind.

Die österreichischen Strafverfolgungsbehörden arbeiten regelmäßig mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der nationalen und internationalen Vorschriften zusammen.

Wie werden die Ermittlungen eingeleitet? Gibt es Regeln oder Richtlinien für die Einleitung von Ermittlungen durch die Regierung? Wenn ja, beschreiben Sie diese bitte.

Die meisten Straftaten sind Offizialdelikte. Bei diesen Straftaten muss die Staatsanwaltschaft tätig werden, sobald sie Kenntnis von dem Fall erhält. In einigen wenigen Fällen muss das Opfer der Straftat die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung ermächtigen oder, in einigen Fällen, selbst Strafantrag stellen.

Verfügen die Strafbehörden in Ihrem Land über formelle und/oder informelle Mechanismen für die Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden? Kooperieren sie mit ausländischen Vollstreckungsbehörden?

Die österreichischen Behörden können ausländische Behörden um Rechtshilfe ersuchen und tun dies auch regelmäßig.

Verfahren zur Beschaffung von Informationen über ein Unternehmen

Welche Befugnisse hat die Regierung im Allgemeinen, um bei der Untersuchung von Wirtschaftsdelikten Informationen zu sammeln?

Die österreichischen Strafverfolgungsbehörden verfügen über zahlreiche Befugnisse zur Beschaffung von Beweisen. Sie können Zeugen befragen, Häuser durchsuchen, Dokumente beschlagnahmen oder Gespräche abhören. Für bestimmte Maßnahmen benötigt die Staatsanwaltschaft jedoch eine gerichtliche Genehmigung.

Beschaffung von Dokumenten:

Unter welchen Umständen kann die Regierung von einem Unternehmen, gegen das ermittelt wird, die Herausgabe von Dokumenten an die Regierung verlangen, und unter welchen Umständen kann die Regierung ein Unternehmen, gegen das ermittelt wird, durchsuchen und Dokumente beschlagnahmen?

Die Durchsuchung von Orten und Gegenständen (sowie von Personen) ist zulässig, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sich dort eine Person versteckt, die im Verdacht steht, eine Straftat zu begehen, oder dass Beweismittel vorhanden sind, die möglicherweise gesichert oder ausgewertet werden müssen.

Gibt es Schutzmaßnahmen gegen die Vorlage oder Beschlagnahme, die das Unternehmen für bestimmte Arten von Dokumenten geltend machen kann? Kennt Ihr Rechtssystem beispielsweise irgendwelche Privilegien zum Schutz von Dokumenten, die von internen Anwälten oder externen Beratern erstellt wurden, oder zum Schutz der Kommunikation zwischen Unternehmen und internen Anwälten oder externen Beratern?

Die österreichische Strafprozessordnung (StPO) sieht vor, dass Dokumente und Informationen, die sich im Besitz des Beschuldigten befinden und von ihm oder seinem Anwalt zum Zweck seiner Verteidigung erstellt wurden, nicht beschlagnahmt werden dürfen.

Gibt es in Ihrem Rechtssystem arbeits- oder datenschutzrechtliche Vorschriften (z. B. die Allgemeine Datenschutzverordnung in der Europäischen Union), die sich auf die Erhebung, Verarbeitung oder Übermittlung personenbezogener Daten von Mitarbeitern auswirken können, auch wenn diese in Unternehmensdateien gespeichert sind? Gibt es in Ihrem Land Sperrgesetze oder andere innerstaatliche Gesetze, die eine grenzüberschreitende Offenlegung behindern könnten?

Österreich unterliegt den Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung.

Unter welchen Umständen kann die Regierung von einem Unternehmensmitarbeiter verlangen, dass er ihr Dokumente vorlegt, oder eine Razzia in der Wohnung oder im Büro eines Mitarbeiters durchführen und Dokumente beschlagnahmen?

Die Bedingungen, unter denen die Regierung Dokumente von einem Mitarbeiter verlangen kann, sind die gleichen wie bei der Anforderung von Dokumenten vom Unternehmen.

Unter welchen Umständen kann die Regierung von einer dritten Person oder Einrichtung die Vorlage von Dokumenten verlangen oder die Wohnung oder das Büro einer dritten Person oder Einrichtung durchsuchen und Dokumente beschlagnahmen?

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, z. B. für eine Hausdurchsuchung, erfüllt sind, ist eine solche Durchsuchung auch in diesem Fall zulässig.

Befragung von Einzelpersonen:

Unter welchen Umständen kann die Regierung verlangen, dass ein Angestellter, leitender Angestellter oder Direktor eines Unternehmens, gegen das ermittelt wird, befragt wird? In welchem Forum kann die Befragung stattfinden?

Es muss unterschieden werden, ob die Person als Beschuldigter oder als Zeuge befragt werden soll.

Beschuldigter ist, wer aufgrund bestimmter Tatsachen konkret verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben, und zur Klärung dieses Verdachts werden Beweise erhoben oder Ermittlungsmaßnahmen angeordnet oder durchgeführt.

Ein Beschuldigter darf nicht gezwungen werden, sich selbst zu belasten. Es steht ihm frei, auszusagen oder die Aussage zu verweigern, und er hat das Recht, in jedem Stadium des Verfahrens einen Verteidiger hinzuzuziehen.

Zeugen sind andere Personen als der Beschuldigte, die Tatsachen, die für die Aufklärung der Straftat wesentlich sind oder sich sonst auf den Gegenstand des Verfahrens beziehen, unmittelbar oder mittelbar wahrgenommen haben können und darüber im Verfahren aussagen sollen. Zeugen sind verpflichtet, richtig und vollständig auszusagen. In bestimmten Fällen haben Zeugen das Recht, die Aussage zu verweigern oder nicht als Zeuge vernommen zu werden. Zeugen haben das Recht, bei der Vernehmung eine Vertrauensperson dabei zu haben.

Unter welchen Umständen kann die Regierung verlangen, dass sich eine dritte Person der Befragung unterzieht? In welchem Forum kann die Vernehmung stattfinden?

Im Großen und Ganzen unter den gleichen Bedingungen und Voraussetzungen wie eben beschrieben.

Welchen Schutz kann eine Person geltend machen, wenn sie von der Regierung befragt wird? Besteht das Recht, sich während der Befragung durch einen Anwalt vertreten zu lassen? Gibt es ein Recht oder ein Privileg gegen Selbstbezichtigung, das geltend gemacht werden kann? Wenn ein Recht auf das Recht auf Selbstbezichtigung besteht, kann die Geltendmachung dieses Rechts zu einem Schuldspruch im Prozess führen?

Siehe im Einzelnen die Antwort auf die Frage "Unter welchen Umständen kann die Regierung verlangen, dass ein Angestellter, ein leitender Angestellter oder ein Direktor eines Unternehmens, gegen das ermittelt wird, sich einer Befragung unterzieht? In welchem Forum kann die Befragung stattfinden?" oben.

Im österreichischen Strafverfahren gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Grundsätzlich ist es zulässig, das Schweigen des Beschuldigten zu verwerten. In Übereinstimmung mit Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention hängt es sehr stark vom Einzelfall ab, ob und wie das Schweigen des Beschuldigten gewertet wird. Voraussetzung wird wohl sein, dass die Beweise gegen den Beschuldigten einen so schwerwiegenden Verdacht begründen, dass nach gesundem Menschenverstand aus dem Schweigen des Beschuldigten nur der Schluss gezogen werden kann, dass der Beschuldigte auf die gegen ihn erhobenen Beweise keine Antwort hat (im Anschluss an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte).

Einleitung der Strafverfolgung / Aufgeschobene Strafverfolgung / Zivilrechtliche Verfügungen

Wie wird ein Strafverfahren eingeleitet?

Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft sind verpflichtet, jedem ihnen bekannt gewordenen Anfangsverdacht einer Straftat, die nicht nur auf Antrag eines Berechtigten verfolgt werden soll, von Amts wegen nachzugehen. In der Praxis werden Straftaten oft aktiv bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft angezeigt, und die Behörden nehmen dann ihre Ermittlungen auf.

Nach welchen Regeln oder Leitlinien entscheidet die Regierung, ob ein Unternehmen oder eine Person wegen einer Straftat angeklagt wird?

In Österreich regelt das österreichische Gesetz über die strafrechtliche Haftung von Unternehmen die Haftung eines Vereins für Straftaten, die von seinen Entscheidungsträgern und Mitarbeitern begangen werden.

Siehe im Detail die Antwort auf die Frage "Gibt es eine Unternehmenshaftung für Straftaten? Wenn ja, unter welchen Umständen wird das Verhalten eines Mitarbeiters der Körperschaft zugerechnet".

Können ein Angeklagter und die Regierung vereinbaren, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren im Wege einer vorgerichtlichen Diversion oder einer Vereinbarung über den Aufschub der Strafverfolgung beizulegen? Wenn ja, beschreiben Sie bitte etwaige Vorschriften oder Leitlinien, die regeln, ob Vereinbarungen zur Diversion vor dem Strafverfahren oder zum Aufschub der Strafverfolgung zur Verfügung stehen, um strafrechtliche Ermittlungen zu beenden.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine "Diversion" möglich.

Voraussetzungen sind, dass der Sachverhalt hinreichend geklärt ist, die Tat nicht mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, die Schuld des Beschuldigten nicht als schwerwiegend angesehen wird und die Tat nicht zum Tod eines Menschen geführt hat, es sei denn, ein Angehöriger des Beschuldigten wurde fahrlässig getötet und eine Bestrafung erscheint angesichts der schweren psychischen Belastung des Beschuldigten nicht erforderlich. Außerdem darf die Bestrafung des Angeklagten nicht erforderlich sein, um ihn von der Begehung von Straftaten abzuschrecken oder um der Begehung von Straftaten durch andere entgegenzuwirken. Anstelle einer Strafe verhängt die Staatsanwaltschaft (oder später das Gericht) eine diversionelle Maßnahme, der der Beschuldigte zustimmen muss. Als Diversionsmaßnahmen stehen zur Verfügung: die Zahlung eines Geldbetrages, die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit, die Verhängung einer Probezeit, verbunden mit einer Bewährungsfrist und der Erfüllung von Auflagen, und die Auflösung der Straftat.

Die Diversion bei Amtsmissbrauch ist gesetzlich eingeschränkt, und die Diversion bei Sexualstraftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind, ist gesetzlich ausgeschlossen.

Wenn in Ihrem Land Vereinbarungen über den Aufschub der Strafverfolgung oder die Nichtverfolgung von Straftaten möglich sind, müssen dann bestimmte Aspekte dieser Vereinbarungen gerichtlich genehmigt werden? Wenn ja, beschreiben Sie bitte die Faktoren, die die Gerichte bei der Prüfung von Vereinbarungen über den Aufschub der Strafverfolgung oder den Verzicht auf Strafverfolgung berücksichtigen.

Die einzige mögliche Option ist die "Diversion", wie in Frage 8.3 oben beschrieben. Im Ermittlungsverfahren liegt die Entscheidungsbefugnis bei der Staatsanwaltschaft, im Hauptverfahren bei dem Gericht.

Können gegen einen Beschuldigten neben oder anstelle eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens auch zivilrechtliche Sanktionen oder Rechtsbehelfe verhängt werden? Wenn ja, beschreiben Sie bitte die Umstände, unter denen zivilrechtliche Sanktionen oder Rechtsmittel zur Anwendung kommen können.

Neben dem Strafverfahren kann auch ein Zivilverfahren eingeleitet werden. Das Opfer einer Straftat kann sich mit seinen Ansprüchen gegen den Beschuldigten dem Strafverfahren anschließen und/oder diese auch zivilrechtlich geltend machen.

Kann eine Einzelperson oder ein Unternehmen eine Privatklage erheben? Wenn ja, können sie Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität privat verfolgen?

Siehe im Einzelnen die Antwort auf die Fragen "Welche Behörden können Wirtschaftsstraftaten verfolgen, und gibt es unterschiedliche Strafverfolgungsbehörden auf nationaler und regionaler Ebene?" und "Wie werden Strafverfahren eingeleitet?

Es gibt einige Straftaten, bei denen das Opfer selbst Anzeige erstatten muss (Privatanklagedelikte, z. B. Beleidigung) und Straftaten, bei denen das Opfer die Strafverfolgung genehmigen muss (Ermächtigungsdelikte, z. B. Betrug). Die klassischen Wirtschaftsdelikte (z. B. Betrug, Unterschlagung) fallen jedoch nicht unter diese Kategorien, sondern sind von Amts wegen zu verfolgende Delikte (Offizialdelikte).

Beweislast

Welche Partei trägt die Beweislast für jedes Element der in Abschnitt 3 genannten Wirtschaftsdelikte? Welche Partei trägt die Beweislast in Bezug auf etwaige positive Verteidigungsgründe?

Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft.

Welches Beweismaß muss die beweispflichtige Partei erfüllen?

In der Regel wird ein Beweis verlangt, der über jeden vernünftigen Zweifel erhaben ist.

Wer ist in einem Strafverfahren der Schiedsrichter der Tatsachen? Wer entscheidet, ob die Partei ihrer Beweislast nachgekommen ist?

Das Gericht entscheidet nach seiner freien Überzeugung auf der Grundlage der vorgelegten Beweise.

Konspiration / Beihilfe

Kann eine Person, die sich mit einem anderen zur Begehung einer Wirtschaftsstraftat verschwört oder ihm dabei hilft, haftbar gemacht werden? Wenn ja, welcher Art ist die Haftung und was sind die Tatbestandsmerkmale?

Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch derjenige, der einen anderen zur Ausführung der Handlung bestimmt oder anderweitig zu deren Ausführung beiträgt. Bestimmender Täter ist, wer einen anderen zur Begehung einer Straftat veranlasst. Beitragstäter ist, wer auf andere Weise - d.h. nicht durch die Bestimmung eines anderen - zur Ausführung einer Straftat beiträgt.

Waren mehrere Personen an der Tat beteiligt, so wird jede von ihnen entsprechend ihrem Verschulden bestraft.

Häufige Verteidigungsgründe

Ist es eine Verteidigung gegen eine strafrechtliche Anklage, dass der Angeklagte nicht den erforderlichen Vorsatz zur Begehung der Straftat hatte? Wenn ja, wer trägt die Beweislast in Bezug auf den Vorsatz?

Eine Person handelt vorsätzlich, wenn sie beabsichtigt, eine Handlung zu begehen, die einem gesetzlichen Straftatbestand entspricht; dafür reicht es aus, dass der Täter ernsthaft glaubt, dass diese Verwirklichung möglich ist und sie in Kauf nimmt (dolus eventualis). Diese Form des Vorsatzes ist in den meisten Fällen ausreichend.

Bei einigen Straftaten muss der Täter vorsätzlich (dolus directus) oder wissentlich handeln.

Der Täter handelt vorsätzlich (dolus directus), wenn er auf die Verwirklichung des Umstands oder des Ergebnisses bedacht ist, für die das Gesetz vorsätzliches Handeln voraussetzt.

Der Täter handelt wissentlich, wenn er den Umstand oder das Ergebnis, für den/das das Gesetz Kenntnis voraussetzt, nicht nur für möglich hält, sondern auch für sicher hält, dass er eintritt.
Einige Straftaten setzen Fahrlässigkeit für die Strafbarkeit voraus.

Fahrlässig handelt, wer die ihm nach den Umständen obliegende und ihm nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen mögliche und zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt und deshalb nicht erkennt, dass er einen Zustand herbeiführen kann, der einem Straftatbestand entspricht. Fahrlässig handelt auch, wer es für möglich hält, dass er einen solchen Zustand herbeiführt, dies aber nicht beabsichtigt.

Grob fahrlässig handelt, wer ungewöhnlich und auffallend sorglos handelt, so dass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbestand entsprechenden Zustandes als nahezu wahrscheinlich voraussehbar war.
Ob das Erfordernis des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit erfüllt ist, entscheidet das Gericht nach seiner freien Überzeugung aufgrund der Beweislage.

Kann man sich gegen eine strafrechtliche Anklage damit verteidigen, dass der Angeklagte das Gesetz nicht kannte, d. h. dass er nicht wusste, dass sein Verhalten rechtswidrig war? Wenn ja, was sind die Elemente dieser Verteidigung, und wer trägt die Beweislast in Bezug auf die Rechtskenntnis des Angeklagten?

Wenn der mutmaßliche Täter die Rechtswidrigkeit der Handlung aufgrund eines Rechtsirrtums nicht erkennt, handelt er nicht schuldhaft, wenn ihm der Irrtum nicht vorgeworfen werden kann.

Der Rechtsirrtum ist vorwerfbar, wenn das Unrecht für den Täter wie für jedermann leicht erkennbar war oder wenn der Täter sich nicht mit den einschlägigen Vorschriften vertraut gemacht hat, obwohl er nach seinem Beruf, seiner Tätigkeit oder den sonstigen Umständen dazu verpflichtet gewesen wäre.

Ist der Irrtum vorwerfbar und hat der Täter vorsätzlich gehandelt, so ist die für eine vorsätzliche Handlung vorgesehene Strafe zu verhängen, hat er fahrlässig gehandelt, so ist die für eine fahrlässige Handlung vorgesehene Strafe zu verhängen.

Kann man sich gegen eine strafrechtliche Anklage damit verteidigen, dass der Angeklagte in Unkenntnis der Sachlage gehandelt hat, d. h. dass er nicht wusste, dass er ein rechtswidriges Verhalten an den Tag gelegt hat? Wenn ja, was sind die Elemente dieser Einrede, und wer trägt die Beweislast für die Kenntnis des Angeklagten von den Tatsachen?

Wenn der Täter nicht weiß, dass er mit seinen Handlungen eine Straftat begeht, handelt er möglicherweise ohne Vorsatz. Er kann daher nicht nach einer vorsätzlichen Straftat bestraft werden. Liegt jedoch ein entsprechendes Fahrlässigkeitsdelikt vor und hat der Täter fahrlässig gehandelt, so bleibt eine mögliche Haftung für fahrlässiges Handeln.

Auch hier liegt die Beweislast beim Gericht. Das Gericht muss alle Argumente prüfen, in diesem Fall vor allem, ob der Täter alle Fakten kannte.

Freiwillige Offenlegungsverpflichtungen

Muss eine Person oder Einrichtung, die Kenntnis von einer Straftat erlangt, diese den Behörden melden? Kann die natürliche oder juristische Person dafür haftbar gemacht werden, dass sie die Straftat nicht bei den Behörden anzeigt? Kann die natürliche oder juristische Person für eine freiwillige Meldung Nachsicht oder "Anerkennung" erhalten?

Es gibt keine allgemeine Verpflichtung für Einzelpersonen oder Unternehmen, eine Straftat anzuzeigen. Die freiwillige Anzeige einer Straftat, die Zusammenarbeit mit den Behörden, die Wiedergutmachung von Schäden usw. sind jedoch allesamt mildernde Faktoren und können die drohende Strafe abmildern.

Die Kronzeugenregelung ist im österreichischen Strafrecht noch sehr neu. Sie wurde zum Zweck der Evaluierung befristet eingeführt - nach derzeitigem Stand läuft sie mit Ablauf des 31. Dezember 2021 aus. Es ist noch nicht möglich
wie die Zukunft aussehen wird.

Kooperationsbestimmungen / Kronzeugenregelung

Kann eine Person oder Organisation, die den Behörden freiwillig kriminelle Handlungen offenbart oder bei strafrechtlichen Ermittlungen der Behörden gegen die Person oder Organisation kooperiert, von den Behörden eine Kronzeugenregelung oder einen "Kredit" beantragen? Wenn ja, welche Vorschriften oder Leitlinien regeln die Möglichkeit der Regierung, als Gegenleistung für eine freiwillige Offenlegung oder Zusammenarbeit eine Kronzeugenbehandlung oder "Gutschrift" anzubieten?

Wie unter Frage 12.1 erwähnt, ist die Kronzeugenregelung in Österreich noch neu und wird derzeit evaluiert.

Im Allgemeinen ist die Kronzeugenregelung eine besondere Form der "Diversion". Der Straftäter muss sich freiwillig an die Staatsanwaltschaft wenden und mit ihr kooperieren sowie ein reumütiges Geständnis ablegen. Wenn alle rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Kronzeugenregelung erfüllt sind, muss die Staatsanwaltschaft wie im Fall der "Diversion" vorgehen. Der Kronzeuge erklärt sich mit einer Maßnahme einverstanden (Zahlung einer Geldprämie, Ableistung einer gemeinnützigen Arbeit, Bewährungszeit usw.) und das Verfahren gegen ihn wird vorbehaltlich einer späteren Strafverfolgung eingestellt. Stellt sich im weiteren Verfahren heraus, dass der Kronzeuge gegen Pflichten verstoßen hat, kann das Verfahren gegen ihn wieder aufgenommen werden. Ist das Verfahren gegen den beschuldigten Dritten rechtskräftig abgeschlossen, stellt die Staatsanwaltschaft das gegen den Hauptbelastungszeugen geführte Ermittlungsverfahren endgültig ein. Voraussetzung ist, dass der Hauptzeuge seinen Verpflichtungen nachgekommen ist (Zahlung einer Geldentschädigung, Ableistung von gemeinnütziger Arbeit, Bewährungszeit usw.).

Beschreiben Sie das Ausmaß der Zusammenarbeit, einschließlich der Schritte, die eine Einrichtung ergreifen würde, die im Allgemeinen von Einrichtungen verlangt wird, die in Ihrem Rechtssystem eine Kronzeugenregelung beantragen, und beschreiben Sie die günstige Behandlung, die sie im Allgemeinen erhalten.

Siehe im Einzelnen die Antwort auf die Frage "Kann eine Person oder Organisation, die den Behörden freiwillig kriminelle Handlungen offenbart oder bei strafrechtlichen Ermittlungen der Behörden gegen sie kooperiert, von den Behörden eine Kronzeugenbehandlung oder "Gutschrift" beantragen? Wenn ja, welche Regeln oder Richtlinien regeln die Möglichkeit der Regierung, als Gegenleistung für freiwillige Offenlegungen oder Kooperationen Nachsicht oder "Kredit" zu gewähren?

Geständnisverhandlungen

Kann ein Angeklagter freiwillig auf die Anfechtung einer strafrechtlichen Anklage verzichten, um im Gegenzug eine Verurteilung zu geringeren Strafen oder eine vereinbarte Strafe zu erhalten?

Plea Bargaining ist in Österreich verboten.

Bitte beschreiben Sie alle Regeln oder Richtlinien, die die Möglichkeit der Regierung regeln, mit einem Angeklagten einen Vergleich auszuhandeln. Müssen bestimmte Aspekte des "plea bargain" vom Gericht genehmigt werden?

Plädoyer-Verhandlungen sind in Österreich verboten.

Elemente eines Unternehmensstrafmaßes

Gibt es Regeln oder Richtlinien für die Verhängung einer Strafe, nachdem das Gericht den Angeklagten einer Straftat für schuldig befunden hat? Bitte beschreiben Sie das Strafverfahren.

Sobald das Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist, muss es die Strafe festlegen, die es für angemessen hält. Das österreichische Strafrecht sieht Mindest- und Höchststrafen (sowohl für Geld- als auch für Freiheitsstrafen) vor. Das Gericht ist bei der Strafzumessung nicht an genaue Richtlinien gebunden, sondern muss mildernde und erschwerende Umstände berücksichtigen. Mildernde Umstände sind z. B. ein reumütiges Geständnis, Schadensersatz oder wenn die Tat nur versucht wurde usw. Erschwerende Umstände sind z. B., wenn der Angeklagte bereits vorbestraft ist oder die Höhe des verursachten Schadens. Das Gericht kann auch bestimmte Strafen zur Bewährung aussetzen.

Muss das Gericht vor der Verhängung einer Strafe gegen ein Unternehmen prüfen, ob die Strafe bestimmte Voraussetzungen erfüllt? Wenn ja, beschreiben Sie bitte diese Elemente.

Ist eine Vereinigung für eine Straftat verantwortlich, so wird gegen sie eine Verbandsgeldbuße verhängt.

Die Geldbuße wird in Einheiten von 50 bis 10.000 EUR je nach der Ertragslage des Vereins unter Berücksichtigung seiner sonstigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit festgesetzt. Das Gericht wägt erschwerende und mildernde Gründe ab.

Die Geldbuße ist insbesondere umso höher, je größer der von der Vereinigung zu verantwortende Schaden oder die Gefährdung ist, je größer der Vorteil ist, den die Vereinigung aus der Straftat gezogen hat, und je mehr das rechtswidrige Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder gefördert wurde.

Die Geldstrafe ist insbesondere dann niedriger, wenn der Verein bereits vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu gesetzestreuem Verhalten angehalten hat, wenn der Verein nur für Straftaten von Mitarbeitern verantwortlich ist, wenn er nach der Tat einen erheblichen Beitrag zur Wahrheitsfindung geleistet hat, wenn er die Folgen der Tat wiedergutgemacht hat, wenn er wesentliche Schritte unternommen hat, um ähnliche Taten in Zukunft zu verhindern, und wenn die Tat bereits zu schweren Rechtsnachteilen für den Verein oder seine Träger geführt hat.

Eine Aussetzung der Strafe ist in bestimmten Fällen möglich.

Rechtsbehelfe

Können sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen einen Schuldspruch oder einen Nichtschuldspruch einlegen?

Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft können gegen einen Schuldspruch Berufung einlegen. Gegen einen Freispruch kann nur die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen.

Legen beide Parteien Berufung ein, kann das Urteil in beide Richtungen geändert werden, d. h. sowohl zugunsten als auch zuungunsten des Angeklagten.

Legt nur der Angeklagte Berufung ein, nicht aber die Staatsanwaltschaft, kann das Berufungsgericht die Strafe in der Berufung nicht erhöhen.

Ist eine Strafe nach einem Schuldspruch anfechtbar? Wenn ja, welche Partei kann Berufung einlegen?

Siehe im Einzelnen die Antwort auf die Frage "Kann der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft gegen einen Schuldspruch oder einen Nichtschuldspruch Berufung einlegen?

Nach welchen Maßstäben überprüft das Berufungsgericht das Urteil?

Eine Berufung gegen eine strafrechtliche Verurteilung kann mehrere Gründe haben, die sich auf das Urteil selbst oder auf Fehler im vorangegangenen Verfahren beziehen, die zur Nichtigkeit führen müssen. Die Frage der Schuld kann angefochten werden. Es ist auch möglich, die Verurteilung und Entscheidungen über privatrechtliche Ansprüche anzufechten. Bei Urteilen, an denen Geschworene mitgewirkt haben, ist eine Anfechtung der Schuldfrage nicht möglich.

Welche Befugnisse hat das Berufungsgericht, wenn es der Berufung stattgibt, um etwaige Ungerechtigkeiten des Erstgerichts zu beheben?

Die Einzelheiten hängen davon ab, welche Gerichte in erster und zweiter Instanz zuständig sind. Je nach Zuständigkeit des Gerichts ist Folgendes möglich:

Das Berufungsgericht kann die angefochtene Entscheidung bestätigen oder das angefochtene Urteil aufheben und die Strafsache an die erste Instanz zurückverweisen. Dann findet eine neue Verhandlung statt und es ergeht eine neue Entscheidung. Das Berufungsgericht kann auch das angefochtene Urteil ändern und möglicherweise von einem Schuldspruch in erster Instanz zu einem Freispruch kommen (oder umgekehrt).