BRANCHENBEISPIEL
BANKWESEN UND FINANZEN
Portigon AG gegen Königreich Spanien (ICSID Fall Nr. ARB/17/15)
Im Jahr 2010 investierte der deutsche Finanzdienstleister Portigon AG (Kläger) als Teil eines Konsortiums von Finanzinstituten in drei Kraftwerke. In den folgenden Jahren führte Spanien (Beklagter) eine Reihe von Reformen im Bereich der erneuerbaren Energien ein, die die Grundlage für mehrere Investor-Staat-Schiedsverfahren bildeten, darunter auch eine Klage von Portigon gemäß dem Energiecharta-Vertrag. Portigon argumentierte, dass Spaniens Änderungen an seinem System zur Förderung erneuerbarer Energien den Cashflow der Projekte beeinträchtigten, was ihre Kreditwürdigkeit und damit den Wert der Finanzierung verschlechterte.
Im August 2020 stellte das Gericht in seiner Entscheidung über die Zuständigkeit fest, dass die Projektfinanzierung von Portigon eine "Investition" im Sinne des Energiecharta-Vertrags und des ICSID-Übereinkommens darstellt. Diese Entscheidung war das erste Mal, dass ein Investor-Staat-Tribunal entschied, dass eine Projektfinanzierung eine geschützte "Investition" im Rahmen eines internationalen Investitionsvertrags darstellt, und in dem die Projektfinanzierung, die ein dritter Kreditgeber einer Projektgesellschaft (und nicht direkt dem Staat) zur Verfügung stellt, als geschützte Investition eingestuft wurde. Folglich eröffnet es Kreditgebern, die keine direkte Rechtsbeziehung zum Staat haben, die Möglichkeit, im Falle von Reformen, die sich nachteilig auf ein finanziertes Projekt auswirken, direkt gegen den Staat vorzugehen. Darüber hinaus kann dieses Urteil auch auf andere Verträge angewandt werden, so dass Projektfinanzierungsinvestoren möglicherweise in den Genuss des Schutzes von Investitionsverträgen kommen können.