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Neue Datenbank
Am 1. Januar 2019 sind Änderungen des österreichischen Vollstreckungsgesetzes in Kraft getreten, die bestimmten Parteien Zugang zu Daten über anhängige Vollstreckungsverfahren gewähren.
So können Anwälte und Notare nun Informationen über das Vollstreckungsgericht, das Aktenzeichen und die Höhe der Forderung in einem bestimmten Verfahren abrufen.
Die Datenbank ist online verfügbar und soll potenziellen Klägern dabei helfen, die Kreditwürdigkeit ihrer potenziellen Beklagten zu bewerten, bevor sie ein Gerichts- oder Schiedsverfahren einleiten.
Rechtskräftige Wirkung
Am 11. Juni 2018 hat der Oberste Gerichtshof bestätigt, dass die Rechtskraft eines ausländischen Urteils in allen Phasen eines in Österreich geführten Verfahrens gilt. Diese Entscheidung ist besonders wichtig, da sie klarstellt, dass die Rechtskraftwirkung auch für anhängige Rechtsmittelverfahren gilt.
Der Oberste Gerichtshof betonte, dass dies für beide Aspekte der Rechtskraftwirkung gilt - nämlich für die Ausschließlichkeit und die Bindungswirkung ausländischer Urteile.
Das Gericht stellte ferner klar, dass das Novationsverbot im Rechtsmittelverfahren nur für neue Tatsachen und neue Beweismittel gilt und daher ein Rechtsmittelgericht nicht daran hindert, die Rechtskraftwirkung einer neuen ausländischen Entscheidung zu prüfen.
