Die neuen Schweizer Regeln 2021: Neudefinition der institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Autor: Harshal Morwale
Die Swiss Chambers' Arbitral Institution ("SCAI") hat kürzlich ihre neue Schweizerische Schiedsgerichtsordnung ("Swiss Rules") 2021 veröffentlicht, die am 1. Juni 2021 in Kraft tritt. Die neue Schiedsordnung enthält Änderungen, die die vorherige Schiedsordnung aus dem Jahr 2012 ergänzen und auf ihr aufbauen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören das Rebranding der SCAI, technologische Fragen, die Behandlung von Streitigkeiten mit mehreren Parteien und mehreren Verträgen sowie Fragen des effektiven Fallmanagements.
Dieser Artikel hebt einige wichtige Änderungen der Schweizer Regeln 2021 hervor.
Umfirmierung von SCAI in Schweizerisches Schiedsgerichtszentrum
Zusätzlich zu der neuen Schiedsgerichtsordnung, die am 1. Juni 2021 in Kraft tritt, wird der SCAI in Schweizerisches Schiedszentrum umbenannt. Trotz dieser bedeutenden institutionellen Änderung sieht die neue Schiedsordnung vor, dass die Schiedsklauseln, die auf den SCAI verweisen, gültig und verbindlich bleiben. Solche Klauseln werden vom Schweizerischen Schiedszentrum anerkannt und angewendet.
Das Rebranding geht einher mit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit ("ASA") und dem neuen Schweizerischen Schiedsgerichtszentrum. Die ASA hat vor kurzem die neue Website vorgestellt (www.swissarbitration.org), die eine Drehscheibe für alle Ressourcen im Zusammenhang mit der Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweiz ist.
Das Rebranding in Verbindung mit der neuen Website wird die Position der Schweiz (Genf und Zürich) als einer der bevorzugten Schiedsgerichtsstandorte deutlich stärken.
Die technologische Revolution in der Schiedsgerichtsbarkeit nutzen
Im Einklang mit der Akzeptanz der Technologie in der Schiedsgerichtsbarkeit durch andere Institutionen enthalten die Swiss Rules wesentliche Ergänzungen zu ihrer vorherigen Version:
Nach Artikel 3 Absatz 1 kann die Einleitungsanzeige nun an jede beliebige Adresse, "postalisch oder elektronisch", beim Sekretariat eingereicht werden. Außerdem sind keine Ausdrucke der Einleitungsanzeige erforderlich, wenn der Kläger damit einverstanden ist, dass der Beklagte per E-Mail benachrichtigt wird.
Darüber hinaus erlaubt der neue Artikel 27(2), dass Anhörungen persönlich oder per Videokonferenz oder mit anderen geeigneten Mitteln durchgeführt werden können. Die Regeln von 2012 sahen zwar eine virtuelle Aufzeichnung von Beweisen vor,1 sie sahen nicht ausdrücklich virtuelle Anhörungen vor.
Robuster Rahmen für die Verwaltung von Situationen mit mehreren Parteien und Verträgen
Es ist auch erwähnenswert, dass die Schweizer Regeln von 2012 bereits Bestimmungen über die wirksame Verwaltung von Streitigkeiten mit mehreren Parteien und mehreren Verträgen enthalten, unter anderem durch Verweis auf die Verfahrensmechanismen der Intervention in der Schiedsgerichtsbarkeit.2
Die 2021er-Regeln erkennen Kreuzklage, Nebenklage, Intervention3 und Konsolidierung4 getrennt.
Angesichts der zunehmenden Komplexität internationaler Transaktionen werden diese Bestimmungen den Parteien mehr Klarheit darüber verschaffen, wie sie Streitigkeiten mit mehreren Gerichtsbarkeiten, die verschiedene Verträge und mehrere Parteien betreffen, effizienter und zügiger regeln können.
Effektives Case Management
Eine weitere wichtige Ergänzung zu den Regeln von 2021 ist Artikel 19, der die Organisation und den Ablauf des Verfahrens betrifft. Insbesondere der neue Artikel 19(2) verlangt von den Parteien und den Gerichten, so bald wie möglich nach Erhalt der Akte vom Sekretariat eine Fallmanagementkonferenz ("CMC") abzuhalten. Gemäß Artikel 19(2) sollte die CMC Gespräche über "die Organisation des Schiedsverfahrens, einschließlich der Verfahrensordnung, sowie über Fragen des Datenschutzes und der Cybersicherheit in dem Maße führen, wie dies zur Gewährleistung eines angemessenen Niveaus an Compliance und Sicherheit erforderlich ist.
Angesichts immer komplexerer Schiedsverfahren ermöglicht die Organisation einer CMC den Schiedsgerichten einen besseren und umfassenderen Überblick über die Ansprüche, Rechte und Pflichten, die mit dem jeweiligen Fall verbunden sind. Außerdem bietet sie den Parteien und den Gerichten die Möglichkeit, Fragen der Cybersicherheit gleich zu Beginn des Verfahrens zu erörtern. Die Aufnahme der CMC in die neue Schiedsgerichtsordnung unterstreicht das Engagement des Schweizerischen Schiedsgerichtszentrums für ein effizientes Management von Schiedsverfahren.
Schlussfolgerung
Durch die rechtzeitige Einführung von Änderungen schließen sich die neuen Swiss Rules 2021 nun mehreren anderen international renommierten Institutionen wie der ICC, der LCIA, der ICDR usw. in ihrem Streben nach Verfahrenseffizienz an, indem sie beispielsweise die Online-Verwaltung von Schiedsverfahren erleichtern.
Die neue Schiedsgerichtsordnung steht im Einklang mit den aktuellen internationalen Best Practices und wird es dem Schweizerischen Schiedszentrum ermöglichen, seine Position als eine der wichtigsten Schiedsinstitutionen in der DACH-Region und auf dem internationalen Schiedsgerichtsmarkt insgesamt weiter zu stärken.
Fußnoten
1. Schweizer Regeln 2012, Art. 25(4).
2. Schweizer Regeln 2004 und 2012, Art. 4(2); Bernard Hanotiau, Komplexe Schiedsgerichtsverfahren: Mehrere Parteien, mehrere Verträge, mehrere Streitpunkte - eine vergleichende Studie (2. Auflage, Kluwer Law International 2020) 313.
3. Swiss Rules 2021, Art. 6.
4. Swiss Rules 2021, Art. 7.
Der Inhalt dieses Artikels soll einen allgemeinen Leitfaden zu diesem Thema bieten. Für Ihre spezifischen Umstände sollten Sie fachkundigen Rat einholen.