Schiedsgerichtsbarkeit Österreich 2025
Experten-Leitfäden: August 07, 2025
Gesetze und Institutionen
Multilaterale Übereinkommen über die Schiedsgerichtsbarkeit
Ist Ihr Land ein Vertragsstaat des New Work Übereinkommens
über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche? Seit wann ist das Übereinkommen in Kraft? Wurden Erklärungen oder Notifizierungen gemäß den Artikeln I, X und XI des Übereinkommens abgegeben? Welchen anderen multilateralen Übereinkommen im Bereich der internationalen Handels- und Investitionsschiedsgerichtsbarkeit ist Ihr Land beigetreten?
Österreich hat verschiedene wichtige Übereinkommen im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit ratifiziert, darunter:
das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen), das seit dem 31. Juli 1961 in Kraft ist;
das Europäische Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit (das Europäische Übereinkommen und die Vereinbarung über seine Anwendung), das seit dem 4. Juni 1964 in Kraft ist;
- das Übereinkommen über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID-Übereinkommen): in
in Kraft seit dem 24. Juni 1971; und der Vertrag über die Energiecharta, der seit dem 16. April 1998 in Kraft ist.
Erklärtes Recht - 7. Februar 2025
Bilaterale Investitionsabkommen
Gibt es bilaterale Investitionsabkommen mit anderen Ländern?
Österreich hat derzeit 47 bilaterale Investitionsabkommen in Kraft, und zwar mit Ägypten, Albanien, Algerien, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Belarus, Belize, Bosnien und Herzegowina, Chile, China, Kuba, Äthiopien, Georgien, Guatemala, Hongkong, Iran, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Kuwait, Lettland und Litauen, Ägypten, Äthiopien, Georgien, Guatemala, Hongkong, Iran, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Kuwait, Libanon, Libyen, Malaysia, Mazedonien, Mexiko, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Marokko, Namibia, Oman, Paraguay, Philippinen, Russland, Saudi-Arabien, Südkorea, Serbien, Tunesien, Türkei, Tadschikistan, Ukraine, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam und Jemen.
Im Zuge des Achmea-Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (C-284/16) vom 6. März 2018 hat sich Österreich verpflichtet, die bilateralen Investitionsabkommen mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu kündigen.
Darüber hinaus ist Österreich Vertragspartei einer Reihe weiterer bilateraler Verträge, die keine Investitionsverträge sind, hauptsächlich mit Nachbarländern.
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Innerstaatliches Schiedsverfahrensrecht
Welches sind die wichtigsten inländischen Rechtsquellen in Bezug auf in- und ausländische Schiedsverfahren sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen?
Das österreichische Schiedsverfahrensrecht ist in den Artikeln 577 bis 618 der österreichischen Zivilprozessordnung (ZPO) enthalten. Diese Bestimmungen regeln sowohl inländische als auch internationale Schiedsverfahren.
Die Anerkennung ausländischer Schiedssprüche ist in den oben erwähnten multilateralen und bilateralen Verträgen geregelt. Das Vollstreckungsverfahren wird durch das österreichische Vollstreckungsgesetz geregelt.
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Innerstaatliche Schiedsgerichtsbarkeit und UNCITRAL
Basiert Ihr innerstaatliches Schiedsverfahrensrecht auf dem UNCITRAL-Modellgesetz? Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrem innerstaatlichen Schiedsverfahrensrecht und dem UNCITRAL-Modellgesetz?
Das österreichische Schiedsverfahrensrecht basiert auf dem UNCITRAL-Modellgesetz, aber wie in den meisten Ländern werden nicht alle Aspekte des Modellgesetzes in der nationalen Gesetzgebung wiedergegeben. Die wichtigsten Merkmale wurden jedoch übernommen.
Anders als das UNCITRAL-Modellgesetz unterscheidet das österreichische Recht nicht zwischen inländischen und internationalen Schiedsverfahren oder zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Schiedsverfahren. Daher gelten für Arbeits- und Verbrauchersachen besondere Regeln.
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Zwingende Bestimmungen
Welches sind die zwingenden innerstaatlichen schiedsrechtlichen Verfahrensvorschriften, von denen die Parteien nicht abweichen dürfen?
Den Parteien steht es frei, innerhalb der Grenzen der zwingenden Bestimmungen der ZPO eine Verfahrensordnung zu vereinbaren (z. B. durch Verweis auf eine spezielle Schiedsgerichtsordnung). Haben die Parteien keine Regeln vereinbart oder keine eigenen Regeln aufgestellt, muss das Schiedsgericht vorbehaltlich der zwingenden Vorschriften der ZPO das Schiedsverfahren in einer Weise durchführen, die es für angemessen hält. Zu den zwingenden Regeln des Schiedsverfahrens gehört, dass die Schiedsrichter unparteiisch und unabhängig sein und bleiben müssen. Sie müssen alle Umstände offen legen, die Anlass zu Zweifeln an ihrer Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit geben könnten. Die Parteien haben das Recht, in fairer und gleicher Weise behandelt zu werden und ihre Argumente vorzubringen. Weitere zwingende Vorschriften betreffen den Schiedsspruch, der schriftlich ergehen muss, und die Gründe, aus denen ein Schiedsspruch angefochten werden kann.
Erklärtes Recht - 7. Februar 2025
Materielles Recht
Enthält Ihr innerstaatliches Schiedsverfahrensrecht eine Vorschrift, die dem Schiedsgericht Anhaltspunkte dafür gibt, welches materielle Recht es auf die Begründetheit der Streitigkeit anzuwenden hat?
Ein Schiedsgericht muss das von den Parteien gewählte materielle Recht anwenden, andernfalls muss es das Recht anwenden, das es für angemessen hält. Eine Entscheidung aus Billigkeitsgründen ist nur zulässig, wenn die Parteien ausdrücklich eine Billigkeitsentscheidung vereinbart haben (Artikel 601 ZPO).
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Schiedsgerichtsinstitutionen
Welches sind die wichtigsten Schiedsinstitutionen in Ihrem Land?
Das Vienna International Arbitral Centre (VIAC, www.viac.eu) verwaltet internationale Schiedsverfahren gemäß seiner Schieds- und Mediationsordnung (2021) (die Wiener Regeln). Seit 2021 verwaltet das VIAC auch Investitionsstreitigkeiten nach seiner Investitionsschiedsgerichtsbarkeit und Mediationsordnung. Die Honorare für die Schiedsrichter werden auf der Grundlage des Streitwerts berechnet. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich des Ortes und der Sprache des Schiedsverfahrens.
Die Wiener Warenbörse an der Wiener Börse hat ein eigenes Schiedsgericht und eine eigene empfohlene Schiedsklausel.
Im Jahr 2018 eröffnete die China International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC) ein Schiedszentrum in Wien, um CIETAC-Schiedsverfahren mit Sitz in Wien zu verwalten. Im Jahr 2022 eröffnete auch der Ständige Schiedsgerichtshof ein Büro in Wien.
Einige Berufsverbände und Kammern verfügen über eigene Regeln oder führen Schiedsverfahren durch, oder beides.
Die Internationale Handelskammer ist durch ihr Österreichisches Nationalkomitee direkt vertreten.
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Schiedsgerichtsvereinbarung
Schiedsgerichtsbarkeit
Gibt es Arten von Streitigkeiten, die nicht schiedsfähig sind?
Grundsätzlich ist jede vermögensrechtliche Forderung schiedsfähig. Nicht vermögensrechtliche Ansprüche sind auch dann schiedsfähig, wenn das Gesetz die Beilegung der Streitigkeit durch die Parteien zulässt.
Es gibt einige Ausnahmen im Familienrecht oder im genossenschaftlichen Wohnungseigentum.
Verbraucher- und Arbeitsrechtssachen sind nur dann schiedsfähig, wenn die Parteien nach Entstehen der Streitigkeit eine Schiedsvereinbarung treffen.
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Voraussetzungen
Welche formellen und sonstigen Anforderungen sind an eine Schiedsvereinbarung zu stellen?
Eine Schiedsvereinbarung muss:
die Parteien ausreichend bezeichnen (sie müssen zumindest bestimmbar sein);
den Streitgegenstand in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis hinreichend bezeichnen (dieser muss zumindest bestimmbar sein und kann auf bestimmte Streitigkeiten beschränkt werden oder alle Streitigkeiten umfassen);
die Absicht der Parteien, die Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren entscheiden zu lassen, hinreichend deutlich machen und damit die Zuständigkeit der staatlichen Gerichte ausschließen; und
entweder in einem von den Parteien unterzeichneten schriftlichen Dokument oder in Telefaxen, E-Mails oder anderen zwischen den Parteien ausgetauschten Mitteilungen enthalten sein, die den Beweis für einen Vertrag sichern.
Ein eindeutiger Verweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen, die eine Schiedsklausel enthalten, ist ausreichend.
Erklärtes Recht - 7. Februar 2025
Durchsetzbarkeit
Unter welchen Umständen ist eine Schiedsvereinbarung nicht mehr vollstreckbar?
Schiedsvereinbarungen und -klauseln können nach den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechts angefochten werden, insbesondere wegen Irrtums, Täuschung, Nötigung oder Geschäftsunfähigkeit. Es ist umstritten, ob eine solche Anfechtung vor dem Schiedsgericht oder vor einem Gericht erfolgen sollte. Treten die Parteien eines Vertrags, der eine Schiedsklausel enthält, von ihrem Vertrag zurück, so gilt die Schiedsklausel als nicht mehr durchsetzbar, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich die Fortgeltung der Schiedsklausel vereinbart. Im Falle der Insolvenz oder des Todes ist der Konkursverwalter oder Rechtsnachfolger in der Regel an die Schiedsvereinbarung gebunden. Eine Schiedsvereinbarung ist nicht mehr vollstreckbar, wenn ein Schiedsgericht einen Schiedsspruch in der Sache erlassen hat oder wenn ein Gericht ein rechtskräftiges Urteil in der Sache erlassen hat und sich die Entscheidung auf alle Angelegenheiten erstreckt, für die ein Schiedsverfahren vereinbart wurde.
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Trennbarkeit
Gibt es Bestimmungen über die Abtrennbarkeit von Schiedsvereinbarungen von der Hauptvereinbarung?
Nach dem UNCITRAL-Modellgesetz gilt die Abtrennbarkeit der Schiedsvereinbarung von der Hauptvereinbarung als Rechtsnorm. Nach österreichischem Recht wird diese Abtrennbarkeit aus dem Parteiwillen abgeleitet.
Gesetz festgestellt - 7. Februar 2025
Dritte - durch Schiedsvereinbarung gebunden
In welchen Fällen können Dritte oder Nichtunterzeichner durch eine Schiedsvereinbarung gebunden sein?
Grundsätzlich sind nur die Parteien der Schiedsvereinbarung an diese gebunden. Die Gerichte zögern, Dritte an die Schiedsvereinbarung zu binden. Daher finden Konzepte wie das Durchdringen des Unternehmensschleiers und Unternehmensgruppen in der Regel keine Anwendung.
Ein Rechtsnachfolger ist jedoch an die Schiedsvereinbarung gebunden, die sein Vorgänger geschlossen hat. Dies gilt auch für den Insolvenzverwalter und für den Erben einer verstorbenen Person. Die Rechtsprechung des österreichischen Obersten Gerichtshofs hat ferner festgestellt, dass echte Drittbegünstigte eines Vertrags sowie geschützte Dritte an eine Schiedsvereinbarung in solchen Verträgen gebunden sind.
Gesetz festgestellt - 7. Februar 2025
Dritte - Beteiligung
Enthält Ihr innerstaatliches Schiedsverfahrensrecht Bestimmungen über die Beteiligung Dritter an einem Schiedsverfahren, z. B. über den Beitritt oder die Benachrichtigung Dritter?
Normalerweise erfordert die Beteiligung eines Dritten an einem Schiedsverfahren die entsprechende Zustimmung der Parteien, die entweder ausdrücklich oder konkludent (z. B. durch Verweis auf eine Schiedsordnung, die die Beteiligung vorsieht) erteilt werden kann. Die Zustimmung kann entweder zum Zeitpunkt des Antrags auf Beitritt oder zu einem früheren Zeitpunkt im Vertrag selbst erteilt werden. In der Rechtsprechung wird diese Frage vor allem im Zusammenhang mit der Intervention eines Dritten erörtert, der ein Interesse an dem Schiedsverfahren hat. Hier wird argumentiert, dass ein solcher Dritter, der dem Schiedsverfahren beitritt, Partei der Schiedsvereinbarung sein oder sich anderweitig der Zuständigkeit des Gerichts unterwerfen muss, und dass alle Parteien, einschließlich des Streithelfers, dem Beitritt zustimmen müssen.
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass der Beitritt eines Dritten zu einem Schiedsverfahren gegen seinen Willen oder die Erstreckung der Bindungswirkung eines Schiedsspruchs auf einen Dritten gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt, wenn dem Dritten nicht die gleichen Rechte wie den Parteien gewährt werden (z.B. das Recht auf Anhörung).
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Gruppen von Unternehmen
Erstrecken die Gerichte und Schiedsgerichte in Ihrer Rechtsordnung eine Schiedsvereinbarung auf nicht unterzeichnende Mutter- oder Tochtergesellschaften einer unterzeichnenden Gesellschaft, sofern die nicht unterzeichnende Gesellschaft in irgendeiner Weise am Abschluss, an der Erfüllung oder an der Beendigung des streitigen Vertrags beteiligt war, und zwar im Rahmen der so genannten "group of companies"-Lehre?
Die Konzerndoktrin ist im österreichischen Recht nicht anerkannt.
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Mehrparteien-Schiedsgerichtsvereinbarungen
Was sind die Voraussetzungen für eine gültige Mehrparteien-Schiedsvereinbarung?
Mehrparteien-Schiedsgerichtsvereinbarungen können unter denselben Formvorschriften wie Schiedsgerichtsvereinbarungen abgeschlossen werden.
Stand der Gesetzgebung - 7. Februar 2025
Zusammenlegung
Kann ein Schiedsgericht in Ihrer Gerichtsbarkeit getrennte Schiedsverfahren zusammenlegen? Unter welchen Umständen?
Die Zusammenlegung von Schiedsverfahren ist im österreichischen Recht nicht ausdrücklich geregelt. In der Lehre wird jedoch argumentiert, dass sie zulässig ist, sofern die Parteien und die Schiedsrichter zustimmen. Die Mechanismen der Verbindung und Zusammenlegung sind häufig in Schiedsordnungen geregelt (siehe z.B. Artikel 14 und 15 der Wiener Regeln 2021).
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Zusammensetzung des Schiedsgerichts
Wählbarkeit von Schiedsrichtern
Gibt es Beschränkungen hinsichtlich der Frage, wer als Schiedsrichter tätig sein darf? Würde ein vertraglich festgelegtes Erfordernis für Schiedsrichter aufgrund von Nationalität, Religion oder Geschlecht von den Gerichten in Ihrem Land anerkannt werden?
Als Schiedsrichter können nur natürliche Personen ernannt werden. Das Gesetz sieht keine besonderen Qualifikationen vor, aber die Parteien können solche Anforderungen vereinbaren. Aktive Richter dürfen nach dem Berufsgesetz nicht als Schiedsrichter in Schiedsverfahren mit Sitz in Österreich tätig sein.
Gesetz verkündet - 7. Februar 2025
Hintergrund von Schiedsrichtern
Wer ist in Ihrer Gerichtsbarkeit regelmäßig als Schiedsrichter tätig?
Unabhängig davon, ob sie von einer Ernennungsbehörde oder von den Parteien benannt werden, kann von den Schiedsrichtern verlangt werden, dass sie über eine bestimmte Erfahrung und einen bestimmten Hintergrund in Bezug auf die betreffende Streitigkeit verfügen. Zu diesen Anforderungen können berufliche Qualifikationen in einem bestimmten Bereich, juristische Kenntnisse, technisches Fachwissen, Sprachkenntnisse oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Nationalität gehören.
Viele Schiedsrichter sind niedergelassene Anwälte, andere sind Akademiker. In einigen wenigen Streitfällen, bei denen es hauptsächlich um technische Fragen geht, sind auch Techniker und Juristen Mitglieder des Schiedsgerichts.
Qualifikationsanforderungen können in eine Schiedsvereinbarung aufgenommen werden, was große Sorgfalt erfordert, da dies zu Hindernissen im Ernennungsverfahren führen kann (d. h. zu einem Streit darüber, ob die vereinbarten Anforderungen erfüllt sind).
Erklärtes Recht - 7. Februar 2025
Versäumnis der Bestellung von Schiedsrichtern
Welches Verfahren gilt für die Bestellung von Schiedsrichtern, wenn die Parteien keine vorherige Vereinbarung getroffen haben?
Die Gerichte sind befugt, die erforderlichen Ersatzbestellungen vorzunehmen, wenn sich die Parteien nicht auf ein anderes Verfahren einigen und wenn eine Partei keinen Schiedsrichter bestellt, sich die Parteien nicht auf einen Einzelschiedsrichter einigen können oder die Schiedsrichter ihren Vorsitzenden nicht bestimmen.
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Ablehnung und Ersetzung von Schiedsrichtern
Aus welchen Gründen und wie kann ein Schiedsrichter abgelehnt und ersetzt werden? Bitte erörtern Sie insbesondere die Gründe für die Ablehnung und Ersetzung sowie das Verfahren, einschließlich der Ablehnung vor Gericht. Besteht die Tendenz, die IBA-Leitlinien über Interessenkonflikte in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit anzuwenden oder sich daran zu orientieren?
Ablehnung von Schiedsrichtern
Ein Schiedsrichter kann nur abgelehnt werden, wenn Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit aufkommen lassen, oder wenn er nicht über die von den Parteien vereinbarten Qualifikationen verfügt. Die Partei, die einen Schiedsrichter bestellt hat, kann sich bei ihrer Ablehnung nicht auf Umstände berufen, die ihr zum Zeitpunkt der Bestellung bekannt waren (§ 588 ZPO).
Abberufung von Schiedsrichtern
Ein Schiedsrichter kann abberufen werden, wenn er unfähig ist, seine Aufgaben zu erfüllen, oder wenn er sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfüllt (§ 590 ZPO).
Die Abberufung eines Schiedsrichters kann entweder durch Ablehnung oder durch Beendigung seines Mandats erfolgen. In beiden Fällen entscheidet letztlich das Gericht auf Antrag einer Partei. Wird das Mandat des Schiedsrichters vorzeitig beendet, muss der Ersatzschiedsrichter auf dieselbe Weise ernannt werden, wie der ersetzte Schiedsrichter ernannt wurde.
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung befasste sich der Oberste Gerichtshof mit den Ablehnungsgründen und analysierte die widersprüchlichen Ansichten der Wissenschaft darüber, ob und inwieweit Ablehnungen nach einem endgültigen Schiedsspruch zulässig sein sollten. In seiner Analyse zitierte das Gericht auch die IBA-Leitlinien und stützte sich auf sie.
Recht erklärt - 7. Februar 2025
Verhältnis zwischen Parteien und Schiedsrichtern
Wie ist das Verhältnis zwischen Parteien und Schiedsrichtern? Bitte erläutern Sie die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien und den Schiedsrichtern, die Neutralität der von den Parteien bestellten Schiedsrichter sowie die Vergütung und die Kosten der Schiedsrichter.
Bei Ad-hoc-Schiedsverfahren sollte ein Schiedsrichtervertrag geschlossen werden, der die Rechte und Pflichten der Schiedsrichter regelt. Dieser Vertrag sollte eine Honorarregelung (z. B. durch Bezugnahme auf eine amtliche Gebührenordnung, Stundensätze oder auf andere Weise) und das Recht der Schiedsrichter auf Erstattung ihrer Auslagen enthalten. Zu ihren Aufgaben gehören die Durchführung des Verfahrens sowie die Abfassung und Unterzeichnung des Schiedsspruchs. Die Pflicht zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gilt auch für die von den Parteien bestellten Schiedsrichter und kann nicht durch Parteivereinbarung aufgehoben werden.
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Pflichten von Schiedsrichtern
Welche Offenlegungspflichten haben die Schiedsrichter hinsichtlich ihrer Unparteilichkeit und Unabhängigkeit während des gesamten Schiedsverfahrens?
Gemäß Artikel 588 ZPO muss ein Schiedsrichter in jeder Phase des Verfahrens alle Umstände offenlegen, die Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit wecken könnten oder die im Widerspruch zur Vereinbarung der Parteien stehen. Die Unabhängigkeit ist dadurch definiert, dass keine engen finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Schiedsrichter und einer der Parteien bestehen. Die Unparteilichkeit ist eng mit der Unabhängigkeit verbunden, bezieht sich aber eher auf die Haltung des Schiedsrichters. Ein Schiedsrichter kann erfolgreich abgelehnt werden, wenn objektiv begründete Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit festgestellt werden können.
Erklärtes Recht - 7. Februar 2025
Immunität von Schiedsrichtern von der Haftung
Inwieweit sind Schiedsrichter von der Haftung für ihr Verhalten im Rahmen des Schiedsverfahrens befreit?
Wenn ein Schiedsrichter seine Ernennung angenommen hat, sich dann aber weigert, seine Aufgaben rechtzeitig oder überhaupt zu erfüllen, kann er für den durch die Verzögerung entstandenen Schaden haftbar gemacht werden (Artikel 594 StPO). Wurde ein Schiedsspruch in einem späteren Gerichtsverfahren aufgehoben und hat ein Schiedsrichter den Parteien rechtswidrig und fahrlässig einen Schaden zugefügt, kann er haftbar gemacht werden. Schiedsrichtervereinbarungen und Schiedsordnungen von Schiedsgerichtsinstitutionen enthalten häufig Haftungsausschlüsse.
Erklärtes Recht - 7. Februar 2025
Zuständigkeit und Kompetenz des Schiedsgerichts
Gerichtsverfahren im Widerspruch zu Schiedsvereinbarungen
Wie ist bei Zuständigkeitsstreitigkeiten zu verfahren, wenn trotz bestehender Schiedsvereinbarung ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, und welche Fristen gibt es für Einwendungen gegen die Zuständigkeit?
Das Gesetz enthält keine ausdrücklichen Vorschriften über die Rechtsbehelfe, die zur Verfügung stehen, wenn ein Gerichtsverfahren unter Verstoß gegen eine Schiedsvereinbarung eingeleitet wird oder wenn ein Schiedsverfahren unter Verstoß gegen eine Zuständigkeitsklausel eingeleitet wird (abgesehen von einer abschlägigen Kostenentscheidung in einem Verfahren, das gar nicht erst hätte eingeleitet werden dürfen).
Erhebt eine Partei Klage vor einem Gericht, obwohl die Angelegenheit Gegenstand einer Schiedsvereinbarung ist, muss der Beklagte die Einrede der Unzuständigkeit des Gerichts erheben, bevor er sich zur Sache selbst äußert, d. h. in der ersten Verhandlung oder in seiner Klageerwiderung. Das Gericht muss solche Klagen in der Regel zurückweisen, wenn der Beklagte rechtzeitig Einspruch gegen die Zuständigkeit des Gerichts erhoben hat. Das Gericht darf die Klage nicht zurückweisen, wenn es feststellt, dass die Schiedsvereinbarung nicht besteht, ungültig oder undurchführbar ist.
Erklärtes Recht - 7. Februar 2025
Zuständigkeit des Schiedsgerichtes
Wie ist das Verfahren bei Streitigkeiten über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts nach Einleitung des Schiedsverfahrens und welche Fristen gibt es für Einwendungen gegen die Zuständigkeit?
Ein Schiedsgericht kann seine eigene Zuständigkeit entweder in einem gesonderten Schiedsspruch oder im Endschiedsspruch in der Sache selbst feststellen. Eine Partei, die die Zuständigkeit des Schiedsgerichts anfechten möchte, muss diese Einrede spätestens mit dem ersten Schriftsatz in der Angelegenheit erheben. Die Ernennung eines Schiedsrichters oder die Teilnahme der Partei am Ernennungsverfahren hindert eine Partei nicht daran, die Einrede der Unzuständigkeit zu erheben. Ein verspätetes Vorbringen darf nicht berücksichtigt werden, es sei denn, das Schiedsgericht hält die Verspätung für gerechtfertigt und lässt das Vorbringen zu. Sowohl Gerichte als auch Schiedsgerichte können über Zuständigkeitsfragen entscheiden.
Erklärtes Recht - 7. Februar 2025
Unterscheidung zwischen Zulässigkeit und Zuständigkeit des Schiedsgerichts
Gibt es einen Unterschied zwischen der Anfechtung der Zulässigkeit einer Klage und der Anfechtung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts?
Der Hauptunterschied zwischen der Anfechtung der Zuständigkeit des Gerichts und der Zulässigkeit der Klage ist der Umfang der gerichtlichen Intervention.
Gemäß § 611 der österreichischen Zivilprozessordnung können Parteien Schiedssprüche vor einem österreichischen Gericht mit der Begründung anfechten, dass das Schiedsgericht für die Entscheidung des Falles nicht zuständig ist. Im Gegensatz dazu ist eine gerichtliche Intervention nicht angebracht, wenn eine Partei die Zulässigkeit des Anspruchs bestreitet, und die Anfechtung sollte nur an das Schiedsgericht selbst gerichtet werden.
Erklärtes Recht - 7. Februar 2025
Schiedsgerichtsverfahren
Ort und Sprache des Schiedsverfahrens und Rechtswahl
Wie sind der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens und die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens zu regeln, wenn die Parteien keine vorherige Vereinbarung getroffen haben? Wie wird das materielle Recht der Streitigkeit bestimmt?
Haben sich die Parteien nicht auf einen Schiedsort und die Sprache des Schiedsverfahrens geeinigt, liegt es im Ermessen des Schiedsgerichts, einen geeigneten Ort und eine geeignete Sprache zu bestimmen. Gemäß § 601 österreichische Zivilprozessordnung (ZPO) steht es den Parteien frei, das materielle Recht zu wählen. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung liegt es im Ermessen des Schiedsgerichts, das Recht zu wählen, das es für angemessen hält. Das Schiedsgericht darf nicht ex aequo et bono entscheiden, es sei denn, die Parteien haben eine entsprechende Ermächtigung erteilt.
Erklärtes Recht - 7. Februar 2025
Beginn des Schiedsverfahrens
Wie wird ein Schiedsverfahren eingeleitet?
Nach österreichischem Schiedsverfahrensrecht muss der Kläger eine Klageschrift einreichen, in der er die Tatsachen, auf die er sich berufen will, und seine Anträge darlegt. Die Klageschrift muss innerhalb der zwischen den Parteien vereinbarten oder vom Schiedsgericht festgesetzten Frist eingereicht werden. Der Antragsteller kann zu diesem Zeitpunkt einschlägige Beweise vorlegen. Der Antragsgegner muss dann seine Klageerwiderung einreichen.
Ein institutionelles Schiedsverfahren beginnt in der Regel, wenn der Kläger den Antrag auf ein Schiedsverfahren oder die Klageschrift bei der Institution einreicht, die das Schiedsverfahren durchführt. Die Institution stellt dann den Antragsgegner zu. Nach der Wiener Schiedsgerichtsordnung muss die Klageschrift, mit der das Schiedsverfahren eingeleitet wird, die folgenden Angaben enthalten:
die vollständigen Namen, Anschriften und sonstigen Kontaktangaben der Parteien;
eine Darstellung des Sachverhalts und einen konkreten Antrag auf Abhilfe;
wenn das Begehren nicht ausschließlich auf eine bestimmte Geldsumme gerichtet ist, den Geldwert jeder einzelnen Forderung zum Zeitpunkt der Einreichung der Klageschrift;
Angaben über die Anzahl der Schiedsrichter;
die Benennung eines Schiedsrichters, wenn ein Dreier-Schiedsgericht vereinbart oder beantragt wurde, oder ein Antrag auf Ernennung des Schiedsrichters; und
Angaben über die Schiedsvereinbarung und ihren Inhalt.
Ad-hoc-Schiedsverfahren werden in der Regel eingeleitet, wenn der Antragsteller den Antrag auf ein Schiedsverfahren direkt an den Antragsgegner zustellt.
Erklärtes Recht - 7. Februar 2025
Anhörung
Ist eine mündliche Verhandlung erforderlich und welche Regeln gelten?
Eine mündliche Verhandlung findet auf Antrag einer Partei statt oder wenn das Schiedsgericht sie für erforderlich hält (Artikel 598 ZPO und Artikel 30 der Wiener Regeln).
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Beweise
An welche Regeln ist das Schiedsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts gebunden? Welche Arten von Beweisen sind zulässig und wie wird die Beweisaufnahme durchgeführt?
Das Gesetz enthält keine spezifischen Regeln für die Beweisaufnahme in Schiedsverfahren. Die Schiedsgerichte sind an Beweisregeln gebunden, auf die sich die Parteien geeinigt haben können. In Ermangelung solcher Regeln steht es dem Schiedsgericht frei, Beweise nach eigenem Ermessen zu erheben und zu würdigen (Artikel 599 StPO). Das Schiedsgericht ist befugt, Sachverständige zu bestellen (und von den Parteien zu verlangen, dass sie den Sachverständigen sachdienliche Auskünfte erteilen oder sachdienliche Schriftstücke, Waren oder sonstige Gegenstände zur Einsichtnahme vorlegen oder zugänglich machen), Zeugen, Parteien oder Parteivertreter zu hören. Die Schiedsgerichte sind jedoch nicht befugt, das Erscheinen von Parteien oder Zeugen zu erzwingen.
In der Praxis ermächtigen die Parteien die Schiedsgerichte häufig, sich auf die IBA-Regeln für die Beweisaufnahme (die IBA-Regeln) zu beziehen. Wenn Regeln wie die IBA-Regeln herangezogen oder vereinbart werden, ist der Umfang der Offenlegung oft weiter gefasst als in einem Rechtsstreit (der nach österreichischem Recht recht begrenzt ist). Das Schiedsgericht muss den Parteien die Möglichkeit geben, die vorgelegten Beweise und das Ergebnis des Beweisverfahrens zur Kenntnis zu nehmen und dazu Stellung zu nehmen (§ 599 ZPO).
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Beteiligung des Gerichts
In welchen Fällen kann das Schiedsgericht ein Gericht um Unterstützung ersuchen, und in welchen Fällen können Gerichte eingreifen?
Ein Schiedsgericht kann ein Gericht um Unterstützung bitten, um:
- eine vom Schiedsgericht erlassene einstweilige Maßnahme oder Sicherungsmaßnahme zu vollstrecken (Artikel 593 ZPO); oder
- gerichtliche Handlungen vorzunehmen, zu denen das Schiedsgericht nicht befugt ist (Vorladung von Zeugen, Vernehmung von Zeugen unter Eid und Anordnung der Offenlegung von Dokumenten), einschließlich der Beauftragung ausländischer Gerichte und Behörden mit der Vornahme solcher Handlungen (Artikel 602 ZPO).
Ein Gericht kann nur dann in ein Schiedsverfahren eingreifen, wenn dies in der ZPO ausdrücklich vorgesehen ist. Insbesondere kann (oder muss) das Gericht:
einstweilige oder sichernde Maßnahmen erlassen (Artikel 585 ZPO);
Schiedsrichter ernennen (Artikel 585 ZPO); und
über die Ablehnung eines Schiedsrichters entscheiden, wenn:
das vereinbarte Ablehnungsverfahren oder die Ablehnung vor dem Schiedsgericht erfolglos bleibt;
der abgelehnte Schiedsrichter nicht von seinem Amt zurücktritt; oder
die andere Partei der Ablehnung nicht zustimmt.
Erklärtes Recht - 7. Februar 2025
Vertraulichkeit
Ist die Vertraulichkeit gewährleistet?
Die ZPO sieht die Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens nicht ausdrücklich vor, aber die Parteien können Vertraulichkeit vereinbaren. Darüber hinaus kann eine Partei in Gerichtsverfahren zur Aufhebung eines Schiedsspruchs und in Klagen auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Schiedsspruchs oder in Angelegenheiten, die in den Artikeln 586 bis 591 StPO geregelt sind (z.B. Ablehnung von Schiedsrichtern), das Gericht ersuchen, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen, wenn die Partei ein berechtigtes Interesse für den Ausschluss der Öffentlichkeit nachweisen kann.
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Einstweilige Maßnahmen und Sanktionsbefugnisse
Einstweilige Verfügungen durch die Gerichte
Welche einstweiligen Maßnahmen können von den Gerichten vor und nach Einleitung eines Schiedsverfahrens angeordnet werden?
Sowohl das zuständige Gericht als auch ein Schiedsgericht sind befugt, einstweilige Maßnahmen zur Unterstützung eines Schiedsverfahrens zu erlassen. Die Parteien können die Zuständigkeit des Schiedsgerichts für einstweilige Maßnahmen ausschließen, nicht aber die Zuständigkeit des Gerichts für einstweilige Maßnahmen. Die Vollstreckung von einstweiligen Maßnahmen fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte.
Bei Geldforderungen kann das Gericht einstweilige Anordnungen treffen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Schuldner die Vollstreckung eines späteren Schiedsspruchs dadurch verhindern oder erschweren würde, dass er sein Vermögen (einschließlich nachteiliger vertraglicher Vereinbarungen) beschädigt, vernichtet, versteckt oder mit sich führt.
Folgende Rechtsbehelfe sind möglich:
die Übergabe von Geld oder beweglichen Sachen in die Obhut des Gerichts;
das Verbot, bewegliche Sachen zu veräußern oder zu verpfänden;
die Pfändung von Forderungen des Schuldners (einschließlich Bankkonten);
die Verwaltung von unbeweglichem Vermögen; und
das Verbot der Veräußerung oder Verpfändung von unbeweglichem Vermögen, das in das Grundbuch einzutragen ist.
Zur Stützung von Nichtvermögensansprüchen kann das Gericht einstweilige Verfügungen erlassen, die den oben genannten in Bezug auf Geldforderungen entsprechen. Durchsuchungsbeschlüsse sind in Zivilsachen nicht möglich.
Unterlassungsklagen, die von einem ausländischen Schiedsgericht (§ 593 ZPO) oder von einem ausländischen Gericht erlassen wurden, können unter bestimmten Umständen in Österreich vollstreckt werden. Die Vollstreckungsmaßnahmen müssen jedoch mit dem österreichischen Recht vereinbar sein.
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Einstweilige Maßnahmen durch einen Eilschiedsrichter
Sieht Ihr innerstaatliches Schiedsverfahrensrecht bzw. sehen die Regeln der oben genannten innerstaatlichen Schiedsinstitutionen die Einsetzung eines Eilschiedsrichters vor der Konstituierung des Schiedsgerichts vor?
Weder das österreichische Recht noch die Wiener Regeln sehen einen Eilschiedsrichter vor.
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Einstweilige Maßnahmen des Schiedsgerichtes
Welche einstweiligen Maßnahmen kann das Schiedsgericht nach seiner Konstituierung anordnen? In welchen Fällen kann das Schiedsgericht eine Sicherheit für die Kosten anordnen?
Das Schiedsgericht verfügt über weitreichende Befugnisse, um auf Antrag einer Partei einstweilige Maßnahmen anzuordnen, wenn es dies zur Sicherung der Durchsetzung eines Anspruchs oder zur Abwendung eines unwiederbringlichen Schadens für erforderlich hält. Anders als bei gerichtlichen Verfahren ist ein Schiedsgericht nicht auf eine Reihe von aufgezählten Rechtsbehelfen beschränkt. Die Rechtsbehelfe sollten jedoch mit dem Vollstreckungsrecht vereinbar sein, um Schwierigkeiten in der Vollstreckungsphase zu vermeiden. Das Gesetz sieht keine Kostensicherheit für Schiedsverfahren vor.
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Sanktionsbefugnisse des Schiedsgerichtes
Ist das Schiedsgericht nach Ihrem innerstaatlichen Schiedsverfahrensrecht oder nach den Regeln der oben genannten innerstaatlichen Schiedsgerichtsinstitutionen befugt, Sanktionen gegen Parteien oder ihre Anwälte zu verhängen, die im Schiedsverfahren "Guerillataktiken" anwenden? Können Anwälte vom Schiedsgericht oder von inländischen Schiedsinstitutionen mit Sanktionen belegt werden?
Schiedsgerichte verfügen über einen weiten Ermessensspielraum bei der Anordnung einstweiliger Maßnahmen, um gegen Guerilla-Taktiken vorzugehen. In extremen Fällen können sie das Verfahren aussetzen oder sogar ein Schiedsverfahren als Sanktion für das vorsätzliche Fehlverhalten einer Partei oder ihres Rechtsbeistands vorzeitig beenden.
Die Schiedsgerichte können auch eine Kostensicherheit anordnen.
Darüber hinaus ist es eine weithin akzeptierte Möglichkeit, dass Schiedsrichter negative Schlussfolgerungen aus der Nichtbefolgung von Aufforderungen des Schiedsgerichts durch eine Partei ziehen können. Wenn sich eine Partei beispielsweise weigert, Dokumente vorzulegen, kann das Gericht davon ausgehen, dass die Dokumente Informationen enthalten, die die Position der Partei gefährden würden.
Eine weitere recht wirksame Maßnahme zur Regulierung des Fehlverhaltens einer Partei ist die Zuerkennung von Kosten im Endurteil.
Österreichische Rechtsanwälte sind bei ihrer Tätigkeit als Parteivertreter in Schiedsverfahren (unabhängig davon, ob diese in Österreich oder im Ausland geführt werden) an die berufsethischen Regeln gebunden. Ausländische Rechtsanwälte sind bei in Österreich geführten Schiedsverfahren nicht an die österreichischen Standesregeln gebunden.
Gesetzblatt - 7. Februar 2025
Schiedssprüche
Entscheidungen des Schiedsgerichtes
Reicht es aus, wenn Entscheidungen des Schiedsgerichts mangels Parteivereinbarung mit der Mehrheit aller seiner Mitglieder getroffen werden, oder ist Einstimmigkeit erforderlich? Welche Folgen hat es für den Schiedsspruch, wenn ein Schiedsrichter anderer Meinung ist?
Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, reicht es für die Gültigkeit des Schiedsspruchs aus, wenn er von der Mehrheit der Schiedsrichter erlassen und unterzeichnet wurde. Die Mehrheit muss auf der Grundlage aller bestellten und nicht nur der anwesenden Schiedsrichter berechnet werden. Beabsichtigt das Schiedsgericht, über den Schiedsspruch in Abwesenheit aller seiner Mitglieder zu entscheiden, so hat es die Parteien vorab von seiner Absicht zu unterrichten (§ 604 ZPO).
Ein von der Mehrheit der Schiedsrichter unterzeichneter Schiedsspruch hat die gleiche Rechtskraft wie ein einstimmiger Schiedsspruch.
Erklärtes Recht - 7. Februar 2025
Abweichende Meinungen
Wie behandelt Ihr innerstaatliches Schiedsverfahrensrecht abweichende Meinungen?
Das Gesetz enthält keine Bestimmungen über abweichende Stellungnahmen. Obwohl die Zulässigkeit von abweichenden Meinungen in Schiedsverfahren umstritten ist, hat der Oberste Gerichtshof in einem aktuellen Fall festgestellt, dass abweichende Meinungen grundsätzlich nicht gegen den österreichischen ordre public verstoßen.
In einem anderen Fall, in dem es um die Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs ging, hat der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass das Erfordernis, die abweichende Meinung dem Schiedsspruch beizufügen (ein solches Erfordernis war in der anwendbaren Schiedsgerichtsordnung enthalten), kein strenges vollstreckungsrechtliches Erfordernis darstellt.
Erklärtes Recht - 7. Februar 2025
Form- und Inhaltserfordernisse
Welche Form- und Inhaltserfordernisse bestehen für einen Schiedsspruch?
Ein Schiedsspruch ist schriftlich abzufassen und muss von dem oder den Schiedsrichtern unterzeichnet werden. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, genügen die Unterschriften der Mehrheit der Schiedsrichter. In diesem Fall sollte der Grund für das Fehlen einiger Unterschriften der Schiedsrichter erläutert werden.
Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, sollte der Schiedsspruch auch die rechtliche Begründung enthalten, auf die er sich stützt, und den Tag und den Ort angeben, an dem er erlassen wurde.
Auf Antrag einer Partei des Schiedsverfahrens muss der Schiedsspruch die Bestätigung seiner Vollstreckbarkeit enthalten.
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Frist für den Schiedsspruch
Muss der Schiedsspruch nach Ihrem innerstaatlichen Schiedsverfahrensrecht oder nach den Regeln der oben erwähnten innerstaatlichen Schiedsgerichtsinstitutionen innerhalb einer bestimmten Frist ergehen?
Das österreichische Recht sieht keine bestimmte Frist vor, innerhalb derer ein Schiedsspruch erlassen werden muss.
Die Wiener Regeln sehen vor, dass der Schiedsspruch spätestens drei Monate nach der letzten mündlichen Verhandlung über die im Schiedsspruch zu entscheidenden Fragen oder nach der Einreichung des letzten zugelassenen Schriftsatzes zu diesen Fragen ergehen muss, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Der Generalsekretär kann diese Frist verlängern.
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Datum des Schiedsspruchs
Für welche Fristen ist das Datum des Schiedsspruchs maßgeblich und für welche Fristen ist das Datum der Zustellung des Schiedsspruchs maßgeblich?
Nach österreichischem Recht ist das Datum der Zustellung des Schiedsspruchs sowohl für einen Antrag an das Schiedsgericht auf Berichtigung oder Auslegung des Schiedsspruchs oder auf Erlass eines ergänzenden Schiedsspruchs (siehe Frage 45) als auch für eine Anfechtung des Schiedsspruchs vor den Gerichten (siehe Frage 46) maßgeblich. Wenn das Schiedsgericht den Schiedsspruch von sich aus berichtigt, beginnt die Frist von vier Wochen für eine solche Berichtigung mit dem Datum des Schiedsspruchs (Artikel 610 Absatz 4 ZPO).
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Arten von Schiedssprüchen
Welche Arten von Schiedssprüchen sind möglich und welche Arten von Rechtsschutz kann das Schiedsgericht gewähren?
Die folgenden Arten von Schiedssprüchen sind im Schiedsverfahrensrecht üblich:
Schiedsspruch über die Zuständigkeit;
Zwischenschiedsspruch;
Teilschiedsspruch;
Endschiedsspruch;
Schiedsspruch über die Kosten; und
Änderungsbeschluss.
Erklärtes Recht - 7. Februar 2025
Beendigung des Verfahrens
Durch welche anderen Mittel als einen Schiedsspruch kann ein Verfahren beendet werden?
Ein Schiedsgerichtsverfahren kann beendet werden:
wenn der Antragsteller seine Klage zurückzieht;
wenn der Kläger seine Klageschrift nicht innerhalb der vom Schiedsgericht festgesetzten Frist einreicht (Artikel 597 und 600 ZPO);
im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien durch Vergleich (Art. 605 ZPO); und
wenn die Fortsetzung des Verfahrens undurchführbar geworden ist (Artikel 608(2)(4) CCP).
Für eine solche Beendigung gibt es keine formellen Voraussetzungen.
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Kostenverteilung und -erstattung
Wie werden die Kosten des Schiedsverfahrens in Schiedssprüchen verteilt? Welche Kosten sind erstattungsfähig?
In Bezug auf die Kosten haben die Schiedsgerichte einen größeren Ermessensspielraum und sind im Allgemeinen liberaler als Gerichte. Das Schiedsgericht verfügt über einen Ermessensspielraum bei der Kostenverteilung, muss aber die Umstände des Falles, insbesondere den Ausgang des Verfahrens, berücksichtigen. Als Faustregel gilt, dass die Kosten dem Ereignis folgen und von der unterlegenen Partei zu tragen sind, aber das Gericht kann auch zu anderen Ergebnissen kommen, wenn dies den Umständen des Falles angemessen ist.
Werden die Kosten nicht gegeneinander aufgerechnet, muss das Schiedsgericht, soweit möglich, gleichzeitig mit der Entscheidung über die Kostenpflicht auch die Höhe der zu erstattenden Kosten festlegen.
In der Regel sind auch die auf der Grundlage von Stundensätzen berechneten Anwaltskosten erstattungsfähig.
Erklärtes Recht - 7. Februar 2025
Zinsen
Können Zinsen für Hauptforderungen und Kosten zuerkannt werden, und in welcher Höhe?
Ein Schiedsgericht würde in den meisten Fällen Zinsen für die Hauptforderung zusprechen, wenn dies nach dem anwendbaren materiellen Recht zulässig ist. Nach dem Gesetz beträgt der gesetzliche Zinssatz für zivilrechtliche Forderungen 4 %. Wenn beide Parteien Unternehmer sind und der Verzug vorwerfbar ist, gilt ein variabler Zinssatz, der halbjährlich von der Österreichischen Nationalbank veröffentlicht wird. Derzeit beträgt er 8,58 Prozent. Für Wechsel gilt ein Zinssatz von 6 Prozent.
Die Verteilung und der Ersatz von Kosten in Schiedsverfahren sind in Artikel 609 der ZPO geregelt. Es gibt jedoch keine Bestimmung darüber, ob Zinsen für Kosten zuerkannt werden können, so dass dies im Ermessen des Schiedsgerichts liegt.
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Verfahren nach Erlass des Schiedsspruchs
Auslegung und Berichtigung von Schiedssprüchen
Ist das Schiedsgericht befugt, einen Schiedsspruch von sich aus oder auf Initiative der Parteien zu korrigieren oder auszulegen? Welche Fristen gelten?
Die Parteien können beim Schiedsgericht die Berichtigung (von Rechen-, Tipp- oder Schreibfehlern), die Klarstellung oder den Erlass eines ergänzenden Schiedsspruchs beantragen (wenn das Schiedsgericht nicht alle Ansprüche behandelt hat, die ihm im Schiedsverfahren vorgelegt wurden). Die Frist für diesen Antrag beträgt vier Wochen ab Zustellung des Schiedsspruchs, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Das Schiedsgericht ist auch berechtigt, den Schiedsspruch innerhalb von vier Wochen (einen zusätzlichen Schiedsspruch innerhalb von acht Wochen) ab dem Datum der Verkündung des Schiedsspruchs von sich aus zu berichtigen.
Erklärtes Recht - 7. Februar 2025
Anfechtung von Schiedssprüchen
Wie und aus welchen Gründen können Schiedssprüche angefochten und aufgehoben werden?
Die Gerichte sind nicht berechtigt, einen Schiedsspruch in der Sache selbst zu überprüfen. Gegen einen Schiedsspruch gibt es keine Berufung. Es ist jedoch möglich, einen Schiedsspruch (sowohl Schiedssprüche über die Zuständigkeit als auch Schiedssprüche über die Begründetheit) aus ganz bestimmten, eng umrissenen Gründen gerichtlich aufzuheben, und zwar
das Schiedsgericht hat die Zuständigkeit anerkannt oder verneint, obwohl keine Schiedsvereinbarung oder eine gültige Schiedsvereinbarung vorliegt;
eine Partei war nach dem auf sie anwendbaren Recht nicht in der Lage, eine Schiedsvereinbarung abzuschließen;
eine Partei nicht in der Lage war, ihren Fall vorzutragen (z. B. weil sie nicht ordnungsgemäß über die Bestellung eines Schiedsrichters oder das Schiedsverfahren informiert wurde);
der Schiedsspruch betrifft Fragen, die in der Schiedsvereinbarung nicht vorgesehen sind oder nicht unter diese fallen, oder er betrifft Fragen, die über den im Schiedsverfahren beantragten Rechtsschutz hinausgehen - wenn solche Mängel einen abtrennbaren Teil des Schiedsspruchs betreffen, muss dieser Teil aufgehoben werden:
Die Zusammensetzung des Schiedsgerichts entsprach nicht den Artikeln 577 bis 618 der österreichischen Zivilprozessordnung (ZPO) oder der Vereinbarung der Parteien;
das schiedsrichterliche Verfahren oder der Schiedsspruch nicht den wesentlichen Grundsätzen der österreichischen Rechtsordnung (ordre public) entspricht; und
wenn die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme eines Verfahrens vor einem inländischen Gericht gemäß § 530 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 ZPO erfüllt sind, z.B:
Das Urteil beruht auf einer Urkunde, die ursprünglich oder später gefälscht wurde;
das Urteil beruht auf einer Falschaussage (eines Zeugen, eines Sachverständigen oder einer Partei unter Eid);
das Urteil vom Vertreter einer Partei oder von der anderen Partei durch strafbare Handlungen erwirkt wurde (z. B. durch Täuschung, Veruntreuung, Betrug, Urkundenfälschung oder Fälschung besonders geschützter Urkunden oder von Zeichen amtlicher Bescheinigungen, indirekte Falschbeurkundung oder -beglaubigung oder Unterdrückung von Dokumenten);
das Urteil auf einer strafrechtlichen Verurteilung beruht, die später durch ein anderes rechtskräftiges Urteil aufgehoben wurde; oder
der Schiedsspruch Angelegenheiten betrifft, die in Österreich nicht schiedsfähig sind.
Weiters kann eine Partei auch die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Schiedsspruchs beantragen.
Gesetz verkündet - 7. Februar 2025
Berufungsebenen
Wie viele Instanzen gibt es? Wie lange dauert es im Allgemeinen, bis über eine Anfechtung auf jeder Ebene entschieden wird? Welche Kosten fallen in jeder Instanz ungefähr an? Wie werden die Kosten zwischen den Parteien aufgeteilt?
Gemäß Artikel 615 ZPO ist der österreichische Oberste Gerichtshof die erste und letzte Instanz für Klagen auf Aufhebung eines Schiedsspruchs und für Klagen auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Schiedsspruchs (d.h. gegen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs in diesen Angelegenheiten gibt es kein Rechtsmittel).
Artikel 616 Absatz 1 ZPO bestimmt, dass das Verfahren bei der Klage auf Aufhebung eines Schiedsspruchs und bei der Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Schiedsspruchs dasselbe ist wie das Verfahren vor einem Gericht erster Instanz. Das bedeutet, dass der Oberste Gerichtshof dieselben Verfahrensregeln anwenden muss wie ein Gericht erster Instanz (z. B. im Rahmen der Beweisaufnahme).
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Anerkennung und Vollstreckung
Welche Voraussetzungen bestehen für die Anerkennung und Vollstreckung inländischer und ausländischer Schiedssprüche, aus welchen Gründen kann die Anerkennung und Vollstreckung verweigert werden, und wie ist das Verfahren?
Inländische Schiedssprüche sind in gleicher Weise vollstreckbar wie inländische Urteile.
Ausländische Schiedssprüche sind auf der Grundlage von bilateralen oder multilateralen Verträgen vollstreckbar, die Österreich ratifiziert hat, wobei das New Yorker Übereinkommen das bei weitem wichtigste Rechtsinstrument ist. Somit gilt weiterhin der allgemeine Grundsatz, dass die Gegenseitigkeit der Vollstreckung durch einen Vertrag oder ein Dekret gewährleistet sein muss (im Gegensatz zu den entsprechenden Bestimmungen des UNCITRAL-Modellgesetzes).
Das Vollstreckungsverfahren ist im Wesentlichen dasselbe wie bei ausländischen Urteilen.
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Fristen für die Vollstreckung von Schiedssprüchen
Gibt es eine Verjährungsfrist für die Vollstreckung von Schiedssprüchen?
Es gibt keine Verjährungsfrist für die Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens. Es ist jedoch ratsam, die 30-jährige Verjährungsfrist, die für Verfahren zur Vollstreckung von Urteilen nach dem Gesetz gilt, analog anzuwenden.
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Vollstreckung von ausländischen Urteilen
Wie verhalten sich die inländischen Gerichte zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, die von den Gerichten am Ort des Schiedsverfahrens aufgehoben wurden?
Nach Artikel V Absatz 1 Buchstabe e des New Yorker Übereinkommens kann die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs versagt werden, wenn der Schiedsspruch von der zuständigen Behörde des Landes, in dem oder nach dessen Recht er ergangen ist, aufgehoben oder ausgesetzt wurde.
Österreich ist ein Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens und österreichische Gerichte würden daher im Allgemeinen die Vollstreckung eines solchen Schiedsspruchs verweigern. Wurde ein Schiedsspruch jedoch aufgehoben, weil er gegen die öffentliche Ordnung (ordre public) am Ort des Schiedsverfahrens verstößt, müssen die österreichischen Gerichte prüfen, ob der Schiedsspruch auch gegen die öffentliche Ordnung (ordre public) in Österreich verstoßen würde. Wenn der Schiedsspruch nicht gegen die österreichische öffentliche Ordnung verstößt, würden die österreichischen Gerichte einen solchen Schiedsspruch wahrscheinlich vollstrecken.
Gesetz festgestellt - 7. Februar 2025
Vollstreckung von Schiedssprüchen durch Eilschiedsrichter
Sehen Ihr innerstaatliches Schiedsverfahrensrecht, Ihre Rechtsprechung oder die Regeln der innerstaatlichen Schiedsgerichtsinstitutionen die Vollstreckung von Anordnungen von Eilschiedsrichtern vor?
Artikel 45 der Wiener Regeln sieht ein beschleunigtes Verfahren vor. Es gibt jedoch keine spezifischen Regeln für die Vollstreckung von Anordnungen, die in solchen Verfahren von Eilschiedsrichtern erlassen werden. Das Gleiche gilt für die innerstaatliche Schiedsgerichtsgesetzgebung (einschließlich der Rechtsprechung).
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Kosten der Vollstreckung
Welche Kosten fallen bei der Vollstreckung von Schiedssprüchen an?
Die obsiegende Partei hat Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten vom Gegner nach dem österreichischen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Gebührenordnung auf der Grundlage des Streitwerts).
Auch die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert. Beträgt der Streitwert der vollstreckten Forderung beispielsweise 1 Million Euro, so belaufen sich die Gerichtsgebühren für die Vollstreckung in bewegliches Vermögen auf etwa 2.500 Euro; bei der Vollstreckung in unbewegliches Vermögen betragen die Gerichtsgebühren etwa 23.000 Euro.
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Andere
Einfluss der Rechtstraditionen auf die Schiedspersonen
Welche vorherrschenden Merkmale Ihres Rechtssystems könnten einen Einfluss auf einen Schiedsrichter aus Ihrer Gerichtsbarkeit ausüben?
In Zivil- und Handelsverfahren gibt es keine gerichtlich angeordnete Offenlegung, und die Möglichkeiten, eine gerichtliche Anordnung zu erwirken, die die Vorlage von Dokumenten durch die Gegenpartei vorsieht, sind eher begrenzt. In Schiedsverfahren gibt es keine Tendenz zu einer Offenlegung im Sinne des UD, aber die Schiedsrichter können je nach den geltenden Schiedsregeln und der Vereinbarung zwischen den Parteien die Vorlage von Dokumenten in einem gewissen Umfang anordnen. Schriftliche Zeugenaussagen sind in Schiedsverfahren üblich. Die IBA Rules on the Taking of Evidence in International Arbitration haben sich in Schiedsverfahren durchgesetzt.
Erklärtes Recht - 7. Februar 2025
Berufliche oder ethische Regeln
Gelten in Ihrer Rechtsordnung besondere Berufs- oder Standesregeln für Anwälte und Schiedsrichter in internationalen Schiedsverfahren? Entsprechen (oder widersprechen) die bewährten Praktiken in Ihrer Rechtsordnung den IBA-Leitlinien für die Parteivertretung in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit?
Es gibt keine spezifischen ethischen Regeln für das Verhalten von Schiedsrichtern. Die österreichischen Standesregeln für Rechtsanwälte gelten für alle Mitglieder der österreichischen Anwaltschaft, auch wenn sie als Parteivertreter oder Schiedsrichter tätig sind.
Gesetz genannt - 7. Februar 2025
Finanzierung durch Dritte
Unterliegt die Finanzierung von Schiedsklagen durch Dritte in Ihrer Rechtsordnung rechtlichen Beschränkungen?
Die Finanzierung durch Dritte ist in Österreich üblich geworden. Der Drittmittelgeber trägt die Kosten des Verfahrens und erhält einen Anteil an den Erträgen. Obwohl es derzeit keinen gesetzlichen Rahmen gibt, der die Drittfinanzierung regelt, wurde die Gültigkeit solcher Vereinbarungen (unter bestimmten Bedingungen) vom Obersten Gerichtshof bestätigt, der erklärt hat, dass das Verbot der quota litis ( dem Rechtsanwälte unterliegen) nicht für Drittfinanzierer gilt.
Erklärtes Gesetz - 7. Februar 2025
Regulierung der Tätigkeiten
Welche Besonderheiten gibt es in Ihrer Rechtsordnung, die ein ausländischer Rechtsanwalt beachten sollte?
Nach dem Steuerrecht (Durchführungsverordnungen (EG) Nr. 1798/2003 und Nr. 143/2008) müssen in Österreich ansässige Schiedsrichter keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, wenn die erstattende Partei ein "Steuerpflichtiger" im Sinne der genannten Verordnung ist und ihren Geschäftssitz außerhalb Österreichs, aber in der Europäischen Union hat.
Gesetz genannt - 7. Februar 2025
Aktualisierung und Trends
Gesetzesreform und Schiedsverfahren bei Investitionsverträgen
Gibt es neue Trends oder heiße Themen in der Schiedsgerichtsbarkeit in Ihrem Land? Ist das Schiedsverfahrensrecht Ihres Landes derzeit Gegenstand einer Gesetzesreform? Werden die Regeln der oben genannten nationalen Schiedsinstitutionen derzeit überarbeitet? Wurden kürzlich bilaterale Investitionsabkommen gekündigt? Wenn ja, welche? Besteht die Absicht, eines dieser bilateralen Investitionsabkommen zu kündigen? Wenn ja, welche? Welches sind die wichtigsten jüngsten Entscheidungen im Bereich der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit, an denen Ihr Land beteiligt war? Gibt es anhängige Investitionsschiedsverfahren, bei denen das Land, über das Sie berichten, Partei ist?
Änderungen der institutionellen Schiedsgerichtsordnung
Das Vienna International Arbitral Centre (VIAC) ist ständig bestrebt, seine Regeln zu modernisieren und
seine Regeln zu modernisieren und zu straffen.
Am 3. April 204 fällte der Oberste Gerichtshof (OGH) die richtungsweisende Entscheidung Nr. 18 OCg 3/22y, die sich mit der Frage der Schiedsfähigkeit von Gesellschafterstreitigkeiten über Beschlussmängel bei Personengesellschaften im Hinblick auf eine ausreichende Beteiligung und Einbeziehung aller Gesellschafter befasste. Der OGH erklärte, dass solche Streitigkeiten objektiv nicht schiedsfähig sind, wenn in der Schiedsvereinbarung (oder in der in den Gesellschaftsvertrag aufgenommenen Schiedsklausel) nicht ausdrücklich die Beteiligung aller Gesellschafter an solchen Streitigkeiten proklamiert wird.
Zu den Mindestvoraussetzungen für die Schiedsfähigkeit solcher Streitigkeiten gehört vielmehr, dass jeder Gesellschafter von der Einleitung und dem Verlauf des Schiedsverfahrens unterrichtet und damit in die Lage versetzt wird, diesem zumindest als Nebenintervenient beizutreten. Alle Gesellschafter müssen an der Auswahl und Ernennung der Schiedsrichter mitwirken können, es sei denn, eine neutrale Stelle nimmt die Auswahl vor. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, kann der Schiedsspruch für nichtig erklärt werden.
Als Reaktion auf diese Änderungen: Das VIAC hat eine Arbeitsgruppe zur Änderung der Wiener Schiedsgerichtsordnung (Wiener Regeln) und der Wiener Mediationsordnung (Wiener Mediationsregeln) eingesetzt, die zuletzt 2021 aktualisiert wurden. Die neue Fassung der Wiener Regeln und der Wiener Mediationsregeln trat am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt für alle Verfahren, die nach dem 31. Dezember 2024 eingeleitet werden.
Die wichtigsten Änderungen der VIAC-Regeln lassen sich wie folgt zusammenfassen.
Neue Regeln für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
Eine der wesentlichen Änderungen in der neuen Fassung der Wiener Regeln war die Einführung von Anhang 7, der ergänzende Regeln für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten als Reaktion auf die vorgenannte Entscheidung des OGH enthält.
Ziel der Supplementary Rules on Corporate Disputes ist es, die Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruchs zu sichern, indem die Teilnahme aller betroffenen Parteien an einem Schiedsverfahren im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten durch eine Schiedsklausel, die in die Satzung einer Gesellschaft aufgenommen werden kann, garantiert wird.
Zum Beispiel sollte nach Artikel 2(1): Anlage 7 sollten in der Klageschrift alle betroffenen Personen genannt werden, auf die sich die Bindungswirkung des Schiedsspruchs aufgrund der Natur des streitigen Rechtsverhältnisses oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erstreckt.
Beitritt von Betroffenen und Intervention
Gemäß Artikel 4 (2): Anlage 7 können Betroffene innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Klageschrift eine Beitrittserklärung abgeben und dem Verfahren als Partei auf der Seite des Klägers oder des Beklagten beitreten. Gibt ein namentlich benanntes betroffenes Unternehmen seine Beitrittserklärung nicht innerhalb der gesetzten Frist ab, wird davon ausgegangen, dass es auf sein Recht, an der Bildung des Schiedsgerichts mitzuwirken, verzichtet hat. Die benannte betroffene Stelle behält jedoch die Möglichkeit, dem Verfahren als Nebenintervenient gemäß Artikel 5, Anhang 7 beizutreten.
Zusammensetzung des Schiedsgerichts
Bei Streitigkeiten mit einem Einzelschiedsrichter benennen die Parteien und die beigetretenen betroffenen Rechtsträger gemeinsam innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Aufforderung des Generalsekretärs einen Einzelschiedsrichter. Erfolgt eine solche Benennung nicht innerhalb dieser Frist, wird der Einzelschiedsrichter vom Vorstand ernannt.
Soll die Streitigkeit durch ein Schiedspanel entschieden werden, so benennen die Parteien und die beigetretenen betroffenen Einrichtungen auf Kläger- und Beklagtenseite gemeinsam je einen Schiedsrichter. Der Generalsekretär fordert die betroffenen Parteien auf, innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags gemeinsam einen Schiedsrichter zu benennen. Wird innerhalb dieser Frist kein gemeinsamer Schiedsrichter benannt, so bestellt die Kammer den Schiedsrichter für die säumige(n) Partei(en) gemäß Artikel 18(4) der Wiener Regeln.
Zusammenlegung von Verfahren
Zwei oder mehr Verfahren, die denselben Beschluss betreffen, werden von der Kammer auf Antrag einer Partei, eines beteiligten Rechtsträgers oder auf Vorschlag des Generalsekretärs unter sinngemäßer Anwendung von Artikel 15 zusammengelegt. Abweichend von Artikel 15, Absatz 1.1, ist die Zusammenlegung auch dann zulässig, wenn nicht alle Parteien und beigetretenen betroffenen Einrichtungen zustimmen.
Notifizierungsverfahren
Nach Artikel 8(1): Anlage 7 hat das Schiedsgericht die Pflicht, die namentlich benannten Betroffenen über den Stand des Verfahrens zu informieren, indem es die Schriftsätze der Parteien oder der beigetretenen Parteien sowie die Entscheidungen und Beschlüsse des Schiedsgerichts übermittelt.
Neue Musterklausel für Gesellschaftsverträge
Schließlich enthält die Änderung der Wiener Regeln auch den Text einer neuen Musterschiedsklausel in Anhang 1, die die Parteien in ihre Satzung aufnehmen können.
Änderungen der Mediationsregeln
Die wichtigste Änderung in der neuen Fassung der Wiener Mediationsordnung ist die detaillierte Regelung des Rechts der Parteien, ein Schiedsverfahren oder ein anderes Verfahren über dieselbe Streitigkeit einzuleiten, in der ein Mediationsverfahren eingeleitet wurde oder läuft. Die bisherige Fassung des Artikels 10 der Wiener Mediationsordnung räumte den Parteien das uneingeschränkte Recht ein, unabhängig von einem laufenden Mediationsverfahren nach der Wiener Mediationsordnung ein Schieds-, Gerichts- oder sonstiges Verfahren einzuleiten.
Die neue Fassung des Artikels 10 fügt die Klausel "In Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung zwischen den Parteien" hinzu: Das bedeutet, dass die Parteien auf ihr Recht, ein Schiedsverfahren oder ein nationales Gericht anzurufen, zugunsten der Mediation verzichten können. Dieser Verzicht ist jedoch nicht vollständig und wird durch zwei in Artikel 10(2.5) genannte Bedingungen eingeschränkt:
- eine Frist von drei Monaten, in der die Mediation die Parteien nicht zu einer gütlichen Beilegung der Streitigkeit geführt hat, und
- die Beendigung der Mediationsvereinbarung.
Neue Muster-Mediationsklausel und Gebühren
Darüber hinaus: VIAC änderte den Wortlaut der Mustermediationsklauseln in Anhang 1 mit der Option des Ausschlusses von Parallelverfahren und fügte in Anhang 3 den Festbetrag von 500 € für die Registrierung einer Streitigkeit, die in einem Mediationsverfahren beigelegt werden soll, sowie Festbeträge für Verwaltungsgebühren auf der Grundlage des Streitwerts hinzu.
VIAC-Regeln für Investitionsschiedsgerichtsbarkeit und Mediation
Ähnliche Änderungen im Zusammenhang mit dem Mediationsverfahren wurden in die VIAC-Regeln für Investitionsschiedsgerichtsbarkeit und Mediation aufgenommen.
Beendigung von bilateralen Investitionsverträgen
Im Zuge des Achmea-Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (C-248/16) vom 6. März 2018: Österreich hat sich verpflichtet, die BITs, die es mit anderen EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen hat, zu kündigen. Obwohl Österreich als einer der wenigen EU-Mitgliedstaaten das Abkommen über die Beendigung bilateraler Investitionsverträge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht unterzeichnet hat, hat es sich verpflichtet, seine BITs bilateral zu kündigen. Zu den BITs, die bereits gekündigt wurden, gehören die mit der Slowakei, Kroatien, Malta, Rumänien und Slowenien.
Vollstreckung von Schiedssprüchen nach den ICDI7-Zusatzbestimmungen
In einem aktuellen Fall (OGH 3 Ob 80/22v) hat der österreichische Oberste Gerichtshof festgestellt, dass ausländische Schiedssprüche, die nach den ICSID Additional Facility Rules erlassen wurden, grundsätzlich nach dem New Yorker Übereinkommen vollstreckbar sind, auch wenn die widersprechende Partei das New Yorker Übereinkommen nicht ratifiziert hat. Der Oberste Gerichtshof betonte jedoch, dass die ICSID Additional Facility Rules keinen eigenständigen Vollstreckungsmechanismus enthalten. Daher ist für die Vollstreckung das Recht des Ortes des Schiedsverfahrens, einschließlich der anwendbaren internationalen Verträge, maßgebend.
Der Oberste Gerichtshof stellte ferner fest, dass Schiedssprüche, die nach Artikel 19 der ICSID Additional Facility Arbitration Rules von 2006 erlassen werden, dem New Yorker Übereinkommen unterliegen, da das Schiedsverfahren in einem Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens stattfinden muss. Damit ist der Oberste Gerichtshof von Artikel 1(1) des New Yorker Übereinkommens abgewichen, der darauf abstellt, ob ein Schiedsspruch ausländisch ist, unabhängig davon, wo er ergangen ist. Obwohl Österreich 1988 seinen Reziprozitätsvorbehalt zum New Yorker Übereinkommen zurückgenommen hat, der es verpflichtet, ausländische Schiedssprüche unabhängig vom Ursprungsland anzuerkennen und zu vollstrecken, stellt dieser Fall eine einzigartige Entwicklung dar, die die künftige Vollstreckung in Österreich beeinflussen könnte, insbesondere für Schiedssprüche aus Nicht-New Yorker Übereinkommensstaaten.
In der gleichen Rechtssache warf der Oberste Gerichtshof die Frage auf, ob die Streitigkeit ausschließlich auf dem BIT beruhte oder ob eine separate Schiedsvereinbarung bestand. Der Supreme Court hielt es für schwierig, diese Frage abschließend zu entscheiden, da die Vorinstanzen das Vorliegen einer solchen separaten Schiedsvereinbarung nicht festgestellt hatten. Daher wird den Parteien, die eine Vollstreckung anstreben, empfohlen, zusätzlich zu den Streitbeilegungsklauseln des anwendbaren Vertrags sicherzustellen, dass in einer Gerichtsentscheidung über die Anerkennung oder Vollstreckung das (Nicht-)Bestehen einer gesonderten Schiedsvereinbarung festgestellt wird.
Gesetz genannt - 7. Februar 2025


