Schiedsgerichtsbarkeit Deutschland 2025
Experten-Leitfäden: August 07, 2025
Gesetze und Institutionen
Multilaterale Übereinkommen über die Schiedsgerichtsbarkeit
Ist Ihr Land ein Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche? Seit wann ist das Übereinkommen in Kraft? Wurden Erklärungen oder Notifizierungen gemäß den Artikeln I, X und XI des Übereinkommens abgegeben? Welchen anderen multilateralen Übereinkommen über die internationale Handels- und Investitionsschiedsgerichtsbarkeit ist Ihr Land beigetreten?
Deutschland hat das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) am 10. Juni 1958 unterzeichnet und am 30. Juni 1961 ratifiziert, mit Wirkung vom 28. September 1961. Deutschland hat einen Reziprozitätsvorbehalt eingelegt, den es am 31. August 1998 zurückgezogen hat. Darüber hinaus ist Deutschland Vertragspartei von:
dem Genfer Protokoll über Schiedsklauseln;
der Genfer Konvention über die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche;
- dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit; und
dem Übereinkommen über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten (ICSID-Übereinkommen).
Deutschland erklärte seinen Austritt aus dem Vertrag über die Energiecharta (ECT) im Jahr 2022. Der Austritt ist im Dezember 2023 in Kraft getreten.
Gesetz erklärt - 2. Mai 2025
Bilaterale Investitionsabkommen
Gibt es bilaterale Investitionsabkommen mit anderen Ländern?
Deutschland ist einer der Vorreiter beim Abschluss bilateraler Investitionsabkommen (BITs) mit anderen Staaten. Bis heute hat Deutschland rund 150 BITs unterzeichnet, von denen derzeit 114 in Kraft sind. Angesichts des "Backlash" der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) in der Europäischen Union im Zusammenhang mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache Slowakische Republik/Achmea BV und dem Abkommen über die Beendigung von BITs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom Mai 2020 hat Deutschland jedoch in den letzten Jahren mehrere EU-interne BITs gekündigt (mit Portugal, Rumänien, der Tschechischen Republik, Griechenland, Litauen, Bulgarien, Kroatien, usw.).
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Innerstaatliches Schiedsverfahrensrecht
Welches sind die wichtigsten inländischen Rechtsquellen in Bezug auf in- und ausländische Schiedsverfahren sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen?
Das 10. Buch der Zivilprozessordnung (ZPO) (§§ 1025 bis 1066) ist der Eckpfeiler der Regelung der in- und ausländischen Schiedsgerichtsbarkeit mit dem Sitz des Schiedsgerichts in Deutschland. Sie regelt sowohl die Durchführung von Schiedsverfahren als auch das Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen.
Erklärtes Gesetz - 2. Mai 2025
Innerstaatliche Schiedsgerichtsbarkeit und UNCITRAL
Stützt sich Ihr innerstaatliches Schiedsverfahrensrecht auf das UNCITRAL-Modellgesetz? Welches sind die wichtigsten Unterschiede zwischen Ihrem innerstaatlichen Schiedsverfahrensrecht und dem UNCITRAL-Modellgesetz?
Die §§ 1025 bis 1066 ZPO, die das deutsche Schiedsverfahrensrecht darstellen, sind im Wesentlichen identisch mit dem Text des UNCITRAL Model Law on International Commercial Arbitration (1985). Allerdings enthalten diese Paragraphen feine Unterschiede zum Modellrecht:
- Nach § 1031 Abs. 2 ZPO gilt die Form einer Schiedsvereinbarung auch dann als gewahrt, wenn die Schiedsvereinbarung in einem Schriftstück enthalten ist, das eine Partei der anderen Partei übermittelt hat, und wenn im Falle eines verspätet erhobenen Widerspruchs der Inhalt dieses Schriftstücks nach dem allgemeinen Sprachgebrauch als Inhalt der Vereinbarung angesehen wird;
- Nach § 1032 Abs. 2 ZPO kann bis zur Bildung des Schiedsgerichts bei dem Gericht ein Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens gestellt werden;
- nach § 1035 Abs. 3 ZPO die deutschen Gerichte bei der Bestellung von Schiedsrichtern behilflich sein können, solange der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens noch nicht feststeht, wenn der Antragsgegner oder der Antragsteller seinen Sitz oder Wohnsitz in Deutschland hat, und
- gemäß § 1057 ZPO das Schiedsgericht in seinem Schiedsspruch über den Anteil der Parteien an den Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens zu entscheiden hat, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Zwingende Bestimmungen
Welches sind die zwingenden innerstaatlichen schiedsrechtlichen Verfahrensvorschriften, von denen nicht abgewichen werden darf?
Buch 10 der ZPO enthält in bestimmten Abschnitten zwingende Vorschriften, die die Parteien des Schiedsverfahrens zu beachten haben:
- die Anforderungen an die Schiedsfähigkeit (§ 1030 ZPO);
- die Formvorschriften für die Schiedsvereinbarung (§ 1031 ZPO);
- gleiche Rechte der Parteien bei der Zusammensetzung des Schiedsgerichts (§ 1034 Abs. 2 ZPO);
- gleiche Rechte der Parteien hinsichtlich eines wirksamen und fairen rechtlichen Gehörs (§ 1042 Abs. 1 ZPO);
- die gerichtliche Endentscheidung über die Ablehnung eines Schiedsrichters (§ 1037 Abs. 3 ZPO);
- die gerichtliche Endentscheidung über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts (§ 1040 Abs. 3 ZPO); und
- das Recht, einen Schiedsspruch vor staatlichen Gerichten aufzuheben (§ 1059 ZPO).
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Materielles Recht
Gibt es in Ihrem innerstaatlichen Schiedsverfahrensrecht eine Vorschrift, die dem Schiedsgericht Anhaltspunkte dafür gibt, welches materielle Recht es auf die Begründetheit der Streitigkeit anzuwenden hat?
Gemäß § 1051 ZPO entscheidet das Schiedsgericht über die Streitigkeit nach den Rechtsvorschriften, die die Parteien als auf die Begründetheit des Rechtsstreits anwendbar bestimmt haben. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, ist die Bezeichnung der Gesetze oder der Rechtsordnung eines bestimmten Staates so zu verstehen, dass sie unmittelbar auf die Regeln des materiellen Rechts dieses Staates und nicht auf dessen Kollisionsnormen verweist. Darüber hinaus wendet das Schiedsgericht in Ermangelung einer Benennung der anwendbaren Rechtsvorschriften durch die Parteien das Recht des Staates an, mit dem der Verfahrensgegenstand die engsten Verbindungen aufweist.
Haben sich die Parteien dagegen nicht auf das auf den Streitgegenstand anzuwendende Recht geeinigt, wendet das Schiedsgericht gemäß Artikel 24.2 der DIS-Schiedsgerichtsordnung das Recht an, das es für angemessen hält.
Erklärtes Gesetz - 2. Mai 2025
Schiedsgerichtsinstitutionen
Welches sind die wichtigsten Schiedsgerichtsinstitutionen in Ihrem Land?
Die DIS ist die führende Institution in Deutschland für die Verwaltung von Schiedsverfahren und anderen alternativen Streitbeilegungsverfahren für nationale und internationale Handelsstreitigkeiten.
Die DIS bietet Dienstleistungen für die Verwaltung von Schiedsgerichtsverfahren, Mediation, Schlichtung, Sachverständigengutachten und mehr an. Laut Statistik verwaltet die DIS durchschnittlich 250 Schiedsverfahren pro Jahr und hat in ihrer mehr als 100-jährigen Geschichte Tausende von Schiedsverfahren erfolgreich durchgeführt.
Die letzte Fassung der DIS-Schiedsgerichtsordnung ist am 1. März 2018 in Kraft getreten und liegt derzeit in fünf Sprachen vor (Deutsch, Englisch, Koreanisch, Polnisch und Russisch). Darüber hinaus enthält die Anlage 5 der DIS-Schiedsgerichtsordnung ergänzende Regeln für Unternehmensstreitigkeiten.
Die Hauptgeschäftsstelle der DIS befindet sich in Bonn. Weitere DIS-Büros befinden sich in Berlin und München.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Schiedsgerichtsvereinbarung
Schiedsgerichtsbarkeit
Gibt es Arten von Streitigkeiten, die nicht schiedsfähig sind?
Nach § 1030 ZPO kann jeder vermögensrechtliche Anspruch Gegenstand einer Schiedsvereinbarung werden. Eine Schiedsvereinbarung über nicht vermögensrechtliche Ansprüche ist rechtswirksam, soweit die Parteien berechtigt sind, sich über den Streitgegenstand zu einigen. Trotz der vorgenannten allgemeinen Regel ist eine Schiedsvereinbarung über Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen eines Mietverhältnisses über Wohnraum in Deutschland unwirksam. Auch strafrechtliche Angelegenheiten sind in Deutschland nicht schiedsfähig.
Darüber hinaus nimmt die Frage der Schiedsfähigkeit von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten in der deutschen Rechtsprechung einen besonderen Platz ein. In einer Reihe von Grundsatzentscheidungen (Schiedsfähigkeit I-IV) hat der Bundesgerichtshof (BGH) Leitlinien für die Grenzen der Schiedsfähigkeit bestimmter Arten von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten aufgestellt. In seinem ersten Urteil aus dem Jahr 1996 (Schiedsfähigkeit I) lehnt der BGH die Schiedsfähigkeit von Streitigkeiten über die Gültigkeit von Gesellschafterbeschlüssen ab. Zum anderen änderte der BGH im Jahr 2009 seine zuvor eingeschlagene Richtung und erklärte die Schiedsfähigkeit von Streitigkeiten über Gesellschafterbeschlüsse für die GmbH (Schiedsfähigkeit II). Im Jahr 2017 (Schiedsfähigkeit III) erweiterte der BGH die bisherige Rechtsprechung auf Personengesellschaften. Im Jahr 2021 schließlich erließ der BGH ein weiteres Urteil (Schiedsfähigkeit IV) und erklärte, dass die zusätzlichen Anforderungen an die Wirksamkeit der in den Gesellschaftsvertrag von Personengesellschaften aufgenommenen Schiedsvereinbarung nur dann gelten, wenn gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten gegen die Gesellschaft selbst geführt werden.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Anforderungen
Welche formellen und sonstigen Voraussetzungen bestehen für eine Schiedsvereinbarung?
Die Anforderungen an eine Schiedsvereinbarung sind in § 1031 ZPO formuliert:
- Die Schiedsvereinbarung muss entweder in einer von den Parteien unterzeichneten Urkunde oder in Briefen, Telefaxen, Telegrammen oder anderen zwischen den Parteien ausgetauschten Kommunikationsformen, die den urkundlichen Nachweis der Vereinbarung sicherstellen, niedergelegt sein (§ 1031 Abs. 1 ZPO);
- die Form der Schiedsvereinbarung ist auch dann erfüllt, wenn die Schiedsvereinbarung in einem Schriftstück enthalten ist, das von einer Partei der anderen Partei oder von einem Dritten beiden Parteien übermittelt wurde, und wenn im Falle eines verspätet erhobenen Widerspruchs der Inhalt dieses Schriftstücks nach dem allgemeinen Sprachgebrauch als Inhalt einer Vereinbarung angesehen wird (§ 1031 Absatz 2 ZPO);
- die Bezugnahme auf ein Schriftstück, das eine Schiedsklausel enthält; dies stellt eine Schiedsvereinbarung dar, sofern die Bezugnahme geeignet ist, die Klausel zum Vertragsbestandteil zu machen (§ 1031 Absatz 3 ZPO);
- Schiedsvereinbarungen mit Verbrauchern müssen Bestandteil einer von den Parteien eigenhändig unterzeichneten Niederschrift sein. Die erforderliche Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Die Niederschrift oder das elektronische Dokument darf keine anderen Vereinbarungen als die über das Schiedsverfahren enthalten (§ 1031 Abs. 5 ZPO); und
- die Nichteinhaltung von Formerfordernissen durch einen Sachvortrag im schiedsrichterlichen Verfahren geheilt wird (§ 1031 Abs. 6 ZPO).
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Vollstreckbarkeit
Unter welchen Umständen ist eine Schiedsvereinbarung nicht mehr vollstreckbar?
Nach der Lehre von der Trennbarkeit hat die Beendigung des Hauptvertrages in Deutschland grundsätzlich nicht die Beendigung der Schiedsvereinbarung zur Folge. Eine Schiedsvereinbarung kann durch eine Entscheidung der Parteien beendet werden und ist daher nicht mehr vollstreckbar.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Abtrennbarkeit
Gibt es Vorschriften über die Abtrennbarkeit von Schiedsvereinbarungen vom Hauptvertrag?
Nach § 1040 Abs. 1 ZPO kann das Schiedsgericht über seine eigene Zuständigkeit und in diesem Zusammenhang über das Bestehen oder die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung entscheiden. Zu diesem Zweck ist eine Schiedsklausel als eine von den übrigen Vertragsbestimmungen unabhängige Vereinbarung zu behandeln.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Dritte - durch Schiedsvereinbarung gebunden
In welchen Fällen können Dritte oder Nichtunterzeichner durch eine Schiedsvereinbarung gebunden sein?
Im März 2024 verabschiedete die DIS neue Ergänzende Regeln für Mitteilungen an Dritte (DIS-TPNR), um Dritte in Schiedsverfahren einzubeziehen. Nach dem Text der DIS-TPNR ist das Konzept der Streitverkündung in einem Schiedsverfahren nicht ohne weiteres verfügbar. Das deutsche Schiedsverfahrensrecht enthält, wie die meisten Schiedsverfahrensgesetze, keine Bestimmungen zur Streitverkündung. Ein grundsätzliches Problem besteht darin, dass die Teilnahme von Dritten an einem Schiedsverfahren die Zustimmung aller Parteien erfordert. Zustimmungserklärungen fehlen in der Regel vor Entstehung der Streitigkeit und sind in der Praxis nach Entstehen der Streitigkeit nur schwer zu erlangen. Zweck der DIS-TPNR ist es, eine dritte Partei vertraglich an einen Schiedsspruch zu binden, der in einem gemäß der DIS-TPNR durchgeführten Schiedsverfahren ergangen ist (Erstschiedsverfahren) und in einem späteren Streitfall zwischen einer Partei des Erstschiedsverfahrens und einer dritten Partei (Folgestreitfall) wirksam wird. Die neuen Regeln bieten einen umfassenden Ansatz für die Einbeziehung von Dritten in Schiedsverfahren.
Erklärtes Gesetz - 2. Mai 2025
Dritte - Teilnahme
Gibt es in Ihrem innerstaatlichen Schiedsverfahrensrecht Bestimmungen über die Beteiligung Dritter am Schiedsverfahren, wie z.B. die Beiladung oder die Streitverkündung?
Buch 10 der ZPO enthält keine spezifischen Regelungen zur Beteiligung Dritter am Schiedsverfahren. Artikel 19 der DIS-Schiedsgerichtsordnung regelt jedoch den Beitritt weiterer Parteien zum Schiedsverfahren.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Gruppen von Unternehmen
Erweitern die Gerichte und Schiedsgerichte in Ihrer Rechtsordnung eine Schiedsvereinbarung auf nicht unterzeichnende Mutter- oder Tochtergesellschaften einer unterzeichnenden Gesellschaft, sofern die nicht unterzeichnende Gesellschaft in irgendeiner Weise am Abschluss, an der Erfüllung oder an der Beendigung des streitigen Vertrags beteiligt war, und zwar im Rahmen der so genannten "group of companies"-Doktrin?
In der deutschen Rechtsprechung wurden die "Konzern"-Lehre und die "Piercing of the Corporate Veil"-Lehre im Hinblick auf die Erstreckung der Schiedsvereinbarung auf Nicht-Unterzeichnergesellschaften (Mutter- oder Tochtergesellschaften) im Allgemeinen abgelehnt. So hat der BGH in einer Grundsatzentscheidung (ZB 33/22) die Anerkennung und Vollstreckung eines in Russland ergangenen Schiedsspruchs abgelehnt, weil es keine Anhaltspunkte dafür gab, dass die Beklagten der Erstreckung der Schiedsvereinbarung auf sie zugestimmt hätten.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Mehrparteien-Schiedsgerichtsvereinbarungen
Was sind die Voraussetzungen für eine gültige mehrseitige Schiedsvereinbarung?
Buch 10 der ZPO enthält keine spezifischen Vorschriften über mehrseitige Schiedsvereinbarungen. Nach Artikel 18.1 der DIS-Schiedsgerichtsordnung können jedoch Ansprüche, die in einem Schiedsverfahren mit mehreren Parteien (Mehrparteienschiedsverfahren) geltend gemacht werden, in diesem Schiedsverfahren entschieden werden, wenn eine Schiedsvereinbarung besteht, die alle Parteien verpflichtet, ihre Ansprüche in einem einzigen Schiedsverfahren entscheiden zu lassen, oder wenn alle Parteien dies auf andere Weise vereinbart haben. Jede Streitigkeit darüber, ob die Parteien dies vereinbart haben, insbesondere wenn keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung vorliegt, wird vom Schiedsgericht entschieden.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Konsolidierung
Kann ein Schiedsgericht in Ihrer Rechtsordnung getrennte Schiedsverfahren zusammenlegen? Unter welchen Umständen?
Buch 10 der ZPO enthält keine besonderen Vorschriften über die Zusammenlegung von getrennten Schiedsverfahren. Dennoch kann die DIS gemäß Artikel 8 der DIS-Schiedsgerichtsordnung auf Antrag einer oder mehrerer Parteien zwei oder mehrere nach der DIS-Schiedsgerichtsordnung durchgeführte Schiedsverfahren zu einem einzigen Schiedsverfahren zusammenfassen, wenn alle Parteien aller Schiedsverfahren der Zusammenlegung zustimmen. Darüber hinaus erfolgt eine Zusammenlegung von Schiedsverfahren in dem zuerst eingeleiteten Schiedsverfahren, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
Erklärtes Gesetz - 2. Mai 2025
Zusammensetzung des Schiedsgerichts
Wählbarkeit von Schiedsrichtern
Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Frage, wer als Schiedsrichter tätig sein kann? Würde ein vertraglich festgelegtes Erfordernis für Schiedsrichter aufgrund von Nationalität, Religion oder Geschlecht von den Gerichten in Ihrer Rechtsordnung anerkannt werden?
In Buch 10 der ZPO sind keine besonderen Anforderungen an die Schiedsrichter wie Nationalität, Religion, Geschlecht oder Ausbildung festgelegt. Gemäß Artikel 9.2 der DIS-Schiedsgerichtsordnung können die Parteien jede Person ihrer Wahl als Schiedsrichter benennen. Die DIS kann jeder Partei auf deren Antrag hin Namen von potenziellen Schiedsrichtern vorschlagen.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Hintergrund von Schiedsrichtern
Wer tritt in Ihrem Land regelmäßig als Schiedsrichter auf?
In der Regel handelt es sich bei den in Schiedsverfahren mit Sitz in Deutschland bestellten Schiedsrichtern um Rechtsanwälte. Auch pensionierte Richter oder Professoren werden zu Schiedsrichtern ernannt. Es sei auch auf die Bemühungen der DIS um die Gleichstellung der Geschlechter im Zusammenhang mit der Ernennung von Schiedsrichtern verwiesen. Die DIS-Gender-Statistik zur Ernennung von Schiedsrichtern in von der DIS verwalteten Schiedsverfahren für das Jahr 2023 zeigt ein Rekordhoch bei der Ernennung von weiblichen Schiedsrichtern in DIS-Schiedsverfahren. So waren 53,85 Prozent der von der DIS benannten Schiedsrichter, die 2023 ernannt wurden, Frauen (gegenüber 44,4 Prozent im Jahr 2022).
Erklärtes Gesetz - 2. Mai 2025
Nichternennung von Schiedsrichtern
Was ist das Standardverfahren für die Bestellung von Schiedsrichtern, wenn die Parteien keine vorherige Vereinbarung treffen?
Das Versäumnisverfahren für die Bestellung von Schiedsrichtern ist in § 1035 Absatz 3 ZPO geregelt. Treffen die Parteien keine Vereinbarung über die Bestellung von Schiedsrichtern, so bestellt das Gericht auf Antrag einer Partei einen Einzelschiedsrichter, wenn sich die Parteien nicht über die Bestellung des Schiedsrichters einigen können. In einem Schiedsverfahren mit drei Schiedsrichtern bestellt jede Partei einen Schiedsrichter; die beiden so bestellten Schiedsrichter bestellen den dritten Schiedsrichter, der den Vorsitz führt. Hat eine Partei den Schiedsrichter nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Aufforderung durch die andere Partei bestellt oder können sich die beiden Schiedsrichter nicht innerhalb eines Monats nach ihrer Bestellung auf einen dritten Schiedsrichter einigen, so bestellt das Gericht auf Antrag einer Partei den dritten Schiedsrichter.
Dieser Ansatz wird von der DIS-Schiedsgerichtsordnung verfolgt. Gemäß Artikel 11 der DIS-Schiedsgerichtsordnung wählt der Ernennungsausschuss der DIS den Einzelschiedsrichter gemäß Artikel 13.2 aus und ernennt ihn, wenn sich die Parteien nicht innerhalb einer von der DIS gesetzten Frist auf einen Einzelschiedsrichter einigen können. Wenn das Schiedsgericht aus drei Schiedsrichtern besteht, benennt jede Partei gemäß Artikel 12 der DIS-Schiedsgerichtsordnung einen Mitschiedsrichter. Unterlässt es eine Partei, einen Mitschiedsrichter zu benennen, so wird dieser vom Ernennungsausschuss ausgewählt.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Ablehnung und Ersetzung von Schiedsrichtern
Aus welchen Gründen und wie kann ein Schiedsrichter abgelehnt und ersetzt werden? Bitte erörtern Sie insbesondere die Gründe für die Ablehnung und Ersetzung sowie das Verfahren, einschließlich der Ablehnung vor Gericht. Besteht die Tendenz, die IBA-Leitlinien zu Interessenkonflikten in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit anzuwenden oder sich daran zu orientieren?
Das Verfahren zur Ablehnung von Schiedsrichtern ist in § 1037 ZPO beschrieben. Erstens steht es den Parteien frei, sich auf ein Verfahren zur Ablehnung eines Schiedsrichters zu einigen. Zweitens muss die Partei, die einen Schiedsrichter ablehnen will, mangels einer solchen Vereinbarung innerhalb von zwei Wochen, nachdem sie von der Zusammensetzung des Schiedsgerichts Kenntnis erlangt hat, dem Schiedsgericht eine schriftliche Erklärung mit den Gründen für die Ablehnung des Schiedsrichters vorlegen. Tritt der abgelehnte Schiedsrichter nicht von seinem Amt zurück oder stimmt die andere Partei der Ablehnung nicht zu, so entscheidet das Schiedsgericht über die Ablehnung. Drittens, wenn die Ablehnung nicht erfolgreich ist, kann die ablehnende Partei innerhalb eines Monats, nachdem sie von der Entscheidung über die Ablehnung Kenntnis erhalten hat, beantragen, dass das Gericht über die Ablehnung entscheidet; die Parteien können eine andere Frist vereinbaren. Solange ein solcher Antrag anhängig ist, kann das Schiedsgericht, einschließlich des abgelehnten Schiedsrichters, das Schiedsverfahren fortsetzen und einen Schiedsspruch erlassen.
Die Gründe für die Ablehnung eines Schiedsrichters sind in § 1036 ZPO enthalten. Ein Schiedsrichter kann nur abgelehnt werden, wenn Umstände vorliegen, die zu berechtigten Zweifeln an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit Anlass geben, oder wenn er die von den Parteien vereinbarten Voraussetzungen nicht erfüllt. Eine Partei kann einen Schiedsrichter, den sie selbst bestellt hat oder an dessen Bestellung sie mitgewirkt hat, nur aus Gründen ablehnen, die ihr erst nach der Bestellung bekannt geworden sind.
Die Gründe für die Abberufung eines Schiedsrichters sind in § 1038 ZPO enthalten. Ist ein Schiedsrichter rechtlich oder tatsächlich nicht in der Lage, sein Amt auszuüben, oder versäumt er es aus anderen Gründen, sein Amt innerhalb einer angemessenen Frist auszuüben, so endet sein Mandat mit seinem Rücktritt vom Amt oder mit der Vereinbarung der Parteien über die Beendigung des Mandats. Legt der Schiedsrichter sein Amt nicht nieder oder können sich die Parteien nicht über die Beendigung des Mandats einigen, kann jede der Parteien beantragen, dass das Gericht über die Beendigung des Mandats des Schiedsrichters entscheidet.
In der Zwischenzeit kann der Schiedsrat gemäß Artikel 16.2 der DIS-Schiedsgerichtsordnung einen Schiedsrichter seines Amtes entheben, wenn er der Auffassung ist, dass dieser Schiedsrichter seinen Pflichten gemäß der Schiedsgerichtsordnung nicht nachkommt oder nicht in der Lage ist oder sein wird, diese Pflichten in Zukunft zu erfüllen.
Schließlich können in Deutschland die Richtlinien der International Bar Association (IBA) über Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte verwendet werden.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Verhältnis zwischen Parteien und Schiedsrichtern
Wie ist das Verhältnis zwischen Parteien und Schiedsrichtern? Bitte erläutern Sie die vertraglichen Beziehungen zwischen Parteien und Schiedsrichtern, die Neutralität der von den Parteien bestellten Schiedsrichter, die Vergütung und die Auslagen der Schiedsrichter.
Buch 10 der ZPO enthält keine Bestimmungen über das Rechtsverhältnis zwischen Parteien und Schiedsrichtern. Gemäß Artikel 34.1 der DIS-Schiedsgerichtsordnung haben die Schiedsrichter Anspruch auf Honorare und Erstattung ihrer Auslagen, sofern in der Schiedsgerichtsordnung nichts anderes bestimmt ist.
Erklärtes Gesetz - 2. Mai 2025
Pflichten von Schiedsrichtern
Welche Offenlegungspflichten haben die Schiedsrichter hinsichtlich ihrer Unparteilichkeit und Unabhängigkeit während des gesamten Schiedsverfahrens?
Nach § 1036 Abs. 1 ZPO hat eine Person, die im Zusammenhang mit einer möglichen Bestellung als Schiedsrichter angesprochen wird, alle Umstände offen zu legen, die geeignet sind, Zweifel an ihrer Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit zu begründen. In ähnlicher Weise verlangt Artikel 9.1 der DIS-Schiedsgerichtsordnung, dass jeder Schiedsrichter während des gesamten Schiedsverfahrens unparteiisch und von den Parteien unabhängig ist und über alle von den Parteien gegebenenfalls vereinbarten Qualifikationen verfügt.
Erklärtes Gesetz - 2. Mai 2025
Immunität von Schiedsrichtern
Inwieweit sind die Schiedsrichter von der Haftung für ihr Verhalten während des Schiedsverfahrens befreit?
Bei Schiedsverfahren nach der DIS-Schiedsgerichtsordnung haftet ein Schiedsrichter niemandem gegenüber für Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit seiner Entscheidungsfindung im Schiedsverfahren, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche Pflichtverletzung vor. Gemäß Artikel 45.2 der DIS-Schiedsgerichtsordnung haften ein Schiedsrichter, die DIS, ihre Organe, ihre Mitarbeiter und jede andere mit der DIS verbundene Person, die an dem Schiedsverfahren beteiligt ist, nicht für sonstige Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche Pflichtverletzung oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Zuständigkeit und Kompetenz des Schiedsgerichts
Gerichtsverfahren im Widerspruch zu Schiedsvereinbarungen
Wie ist bei Zuständigkeitsstreitigkeiten zu verfahren, wenn trotz bestehender Schiedsvereinbarung ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, und welche Fristen gibt es für Zuständigkeitseinwendungen?
Nach § 1032 Abs. 1 ZPO hat das Gericht, wenn eine Klage in einer Angelegenheit erhoben wird, die Gegenstand einer Schiedsvereinbarung ist, die Klage als unzulässig abzuweisen, sofern der Beklagte vor Beginn der mündlichen Verhandlung in der Hauptsache eine entsprechende Einwendung erhoben hat, es sei denn, das Gericht stellt fest, dass die Schiedsvereinbarung nichtig, unwirksam oder undurchführbar ist.
Historisch gesehen ist es in Deutschland ziemlich unmöglich, eine einstweilige Verfügung gegen eine Klage zu erwirken. Dennoch wurde vor einigen Jahren die einstweilige Verfügung durch das Oberlandesgericht München in der Entscheidung vom 12. Dezember 2019 Nr. 6 U 5042/19 bestätigt, um die Klage einer Partei auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in einer anderen Gerichtsbarkeit zu verhindern.
Recht erklärt - 2. Mai 2025
Zuständigkeit des Schiedsgerichtes
Wie ist das Verfahren bei Streitigkeiten über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts nach Einleitung des Schiedsverfahrens, und welche Fristen gibt es für Einwendungen gegen die Zuständigkeit?
Das deutsche Schiedsverfahrensrecht folgt der Zuständigkeitslehre und erlaubt dem Schiedsgericht, über seine eigene Zuständigkeit und in diesem Zusammenhang über das Bestehen oder die Gültigkeit der Schiedsvereinbarung nach § 1040 Abs. 1 ZPO zu entscheiden. Aufgrund von § 1040 Abs. 2 ZPO ist die Einrede der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts spätestens mit der Klageerwiderung zu erheben. Eine Partei ist nicht dadurch gehindert, diese Einrede zu erheben, dass sie einen Schiedsrichter bestellt oder an dessen Bestellung mitgewirkt hat. Darüber hinaus sieht § 1040 Abs. 3 ZPO vor, dass das Schiedsgericht, wenn es sich für zuständig hält, über die Einrede in der Regel in Form einer Zwischenentscheidung entscheidet. In diesem Fall kann jede Partei innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Mitteilung der Zwischenentscheidung eine gerichtliche Entscheidung beantragen. Solange ein solcher Antrag anhängig ist, kann das Schiedsgericht das Schiedsverfahren fortsetzen und einen Schiedsspruch erlassen.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Unterscheidung zwischen Zulässigkeit und Zuständigkeit des Schiedsgerichts
Gibt es einen Unterschied zwischen der Anfechtung der Zulässigkeit einer Klage und der Anfechtung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts?
Der Hauptunterschied zwischen einer Anfechtung der Zuständigkeit des Gerichts und der Zulässigkeit der Klage ist der Umfang der gerichtlichen Intervention.
Zuständigkeit und Zulässigkeit sind zwei unterschiedliche Begriffe im deutschen Schiedsverfahrensrecht. Der Unterschied zwischen den beiden Begriffen ist relevant für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Nichteinhaltung der aufschiebenden Bedingung mehrstufiger Streitbeilegungsklauseln ergeben. In der Entscheidung I ZB 50/15 hat der BGH den Standpunkt vertreten, dass die Nichteinhaltung der zwingenden Bedingungen mehrstufiger Streitbeilegungsklauseln nicht zur Unzuständigkeit des Schiedsgerichts führt, sondern dazu, dass die Klage als "derzeit unbegründet" angesehen werden kann. Diese Position wurde in einem weiteren BGH-Beschluss Nr. I ZB 1/15 entwickelt.
Recht erklärt - 2. Mai 2025
Schiedsgerichtsverfahren
Ort und Sprache des Schiedsverfahrens und Rechtswahl
Wie sind der Ort des Schiedsverfahrens und die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens zu regeln, wenn die Parteien keine vorherige Vereinbarung getroffen haben? Wie wird das materielle Recht der Streitigkeit bestimmt?
Wenn die Parteien keine Vereinbarung treffen, bestimmt das Schiedsgericht den Ort des Schiedsverfahrens gemäß § 1043 Abs. 1 ZPO. Ebenso kann das Schiedsgericht nach § 1045 Abs. 1 ZPO die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens wählen. Bei Fehlen einer Rechtswahl durch die Parteien hat das Schiedsgericht nach § 1051 Abs. 2 ZPO das Recht des Staates anzuwenden, zu dem der Verfahrensgegenstand die engsten Verbindungen aufweist.
Die DIS-Schiedsgerichtsordnung folgt diesem Ansatz in Bezug auf den Sitz des Schiedsgerichts (Artikel 22.1 DIS-Schiedsgerichtsordnung) und die Sprache des Schiedsverfahrens (Artikel 23 DIS-Schiedsgerichtsordnung). Ein anderer Ansatz wird jedoch in Artikel 24.2 der DIS-Schiedsgerichtsordnung über die Anwendung des materiellen Rechts vertreten. Nach diesem Artikel wendet das Schiedsgericht die ihm angemessen erscheinenden Rechtsnormen an, wenn die Parteien keine Vereinbarung über die auf die Begründetheit der Streitigkeit anzuwendenden Rechtsnormen getroffen haben.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Beginn des Schiedsverfahrens
Wie wird ein Schiedsverfahren eingeleitet?
Ausgangspunkt des schiedsrichterlichen Verfahrens ist der Antrag auf ein Schiedsverfahren. Dieser Antrag muss die Parteien sowie den Streitgegenstand bezeichnen und einen Hinweis auf die Schiedsvereinbarung nach § 1044 ZPO enthalten.
Nach Artikel 5.2 der DIS-Schiedsgerichtsordnung muss ein Antrag auf ein Schiedsverfahren enthalten:
- die Namen und Anschriften der Parteien;
- die Namen und Anschriften der Prozessbevollmächtigten, die den Kläger in dem Schiedsverfahren vertreten;
- eine Darlegung des konkreten Klagebegehrens;
- die Höhe der bezifferten Ansprüche und eine Schätzung des Geldwerts der nicht bezifferten Ansprüche;
- eine Beschreibung der Tatsachen und Umstände, auf denen die Ansprüche beruhen;
- die Schiedsvereinbarung(en), auf die sich der Antragsteller beruft;
- die Benennung eines Schiedsrichters, falls dies nach der Schiedsgerichtsordnung erforderlich ist; und
- Angaben oder Vorschläge zum Sitz des Schiedsverfahrens, zur Sprache des Schiedsverfahrens und zu den auf die Begründetheit anwendbaren Rechtsnormen.
Darüber hinaus ist der DIS ein Antrag auf ein Schiedsverfahren sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form zu übermitteln. Das Schiedsverfahren beginnt mit der Einreichung des Antrags bei der DIS.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Anhörung
Ist eine Anhörung erforderlich und welche Regeln gelten?
Gemäß § 1047 Abs. 1 ZPO entscheidet das Schiedsgericht in Anbetracht einer Vereinbarung der Parteien, ob die Angelegenheit in mündlicher Verhandlung zu behandeln ist oder ob das Verfahren auf der Grundlage von Schriftstücken und anderen Dokumenten durchgeführt wird. Haben die Parteien eine mündliche Verhandlung nicht ausgeschlossen, so hat das Schiedsgericht eine solche auf Antrag einer Partei in einem angemessenen Stadium des Verfahrens durchzuführen.
Obwohl das deutsche Schiedsverfahrensrecht die Möglichkeit der Durchführung von Fernverhandlungen nicht ausdrücklich vorsieht, könnten solche Verhandlungen von Schiedsrichtern durchgeführt werden, es sei denn, die Parteien haben diese Möglichkeit ausdrücklich durch Vereinbarung ausgeschlossen.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Beweismittel
An welche Regeln ist das Schiedsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts gebunden? Welche Arten von Beweisen sind zulässig und wie läuft die Beweisaufnahme ab?
Buch 10 der ZPO enthält keine spezielle Regelung zur Beweisaufnahme. In diesem Zusammenhang könnte auf die allgemeine Regel des § 1042 Abs. 4 ZPO verwiesen werden, wonach das Schiedsgericht die Verfahrensregeln nach eigenem Ermessen festlegt. Das Schiedsgericht ist berechtigt, über die Zulässigkeit der Beweisaufnahme zu entscheiden, Beweise zu erheben und die Beweise frei zu würdigen.
Darüber hinaus hat das Schiedsgericht gemäß Artikel 28 der DIS-Schiedsgerichtsordnung den Sachverhalt festzustellen, der für die Entscheidung der Streitigkeit relevant und wesentlich ist. Zu diesem Zweck kann das Schiedsgericht unter anderem von sich aus Sachverständige bestellen, andere als die von den Parteien benannten Tatsachenzeugen vernehmen und jede Partei anweisen, Schriftstücke oder elektronisch gespeicherte Daten vorzulegen oder zur Verfügung zu stellen. Das Schiedsgericht ist nicht darauf beschränkt, nur von den Parteien angebotene Beweise zuzulassen.
In der Praxis können die Schiedsrichter in internationalen Schiedsverfahren mit Sitz in Deutschland die IBA Rules on the Taking of Evidence in International Arbitration als anerkannten internationalen Standard für das Beweisaufnahmeverfahren verwenden.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Einbeziehung des Gerichts
In welchen Fällen kann das Schiedsgericht ein Gericht um Unterstützung ersuchen, und in welchen Fällen können Gerichte eingreifen?
Die deutschen staatlichen Gerichte können die Schiedsgerichte in folgenden Fragen unterstützen:
- Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens auf Antrag einer Partei gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO;
- Erlass einer einstweiligen Anordnung oder einer Schutzmaßnahme in Bezug auf den Gegenstand der dem Schiedsverfahren unterworfenen Streitigkeit vor oder nach Einleitung des Schiedsverfahrens und auf Antrag einer Partei gemäß § 1033 ZPO
- die Bestellung der Schiedsrichter, wenn eine Partei den Schiedsrichter nicht innerhalb eines Monats nach Eingang eines entsprechenden Antrags der anderen Partei bestellt hat oder wenn sich die beiden Schiedsrichter nicht innerhalb eines Monats nach ihrer Bestellung auf einen dritten Schiedsrichter einigen können, so bestellt das Gericht den dritten Schiedsrichter auf Antrag einer Partei gemäß § 1035 ZPO;
- die Entscheidung über die Ablehnung eines Schiedsrichters auf Antrag einer Partei gemäß § 1037 Abs. 3 ZPO;
- die Entscheidung über die Entscheidung des Gerichts über seine Zuständigkeit auf Antrag einer Partei gemäß § 1040 Abs. 3 ZPO;
- die Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung nach § 1041 Abs. 2 ZPO zu bewilligen oder
- die Unterstützung bei der Beweisaufnahme oder bei sonstigen gerichtlichen Handlungen, zu denen das Schiedsgericht nach § 1050 ZPO nicht befugt ist.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Vertraulichkeit
Ist die Vertraulichkeit gewährleistet?
Buch 10 der ZPO enthält keine besonderen Abschnitte zur Frage der Vertraulichkeit. Gemäß Artikel 44.1 der DIS-Schiedsgerichtsordnung dürfen jedoch, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, die Parteien und ihre Rechtsbeistände, die Schiedsrichter, die Mitarbeiter der DIS und alle anderen mit der DIS verbundenen Personen, die an dem Schiedsverfahren beteiligt sind, niemandem Informationen über das Schiedsverfahren offenlegen, insbesondere nicht das Bestehen des Schiedsverfahrens, die Namen der Parteien, die Art der Ansprüche, die Namen von Zeugen oder Sachverständigen, verfahrensrechtliche Anordnungen oder Schiedssprüche und nicht öffentlich zugängliche Beweismittel. Gemäß Artikel 44.2 der DIS-Schiedsgerichtsordnung können jedoch Offenlegungen vorgenommen werden, soweit dies nach geltendem Recht, aufgrund anderer gesetzlicher Verpflichtungen oder für die Zwecke der Anerkennung und Vollstreckung oder der Aufhebung eines Schiedsspruchs erforderlich ist.
Erklärtes Gesetz - 2. Mai 2025
Einstweilige Maßnahmen und Sanktionsbefugnisse
Einstweilige Maßnahmen durch die Gerichte
Welche einstweiligen Maßnahmen können von den Gerichten vor und nach Einleitung eines Schiedsverfahrens angeordnet werden?
Nach § 1033 ZPO kann ein Gericht vor oder nach Einleitung eines Schiedsverfahrens auf Antrag einer Partei eine einstweilige Maßnahme oder eine Maßnahme des vorläufigen Rechtsschutzes anordnen, die den Gegenstand der dem Schiedsverfahren unterworfenen Streitigkeit betrifft.
Darüber hinaus kann das Schiedsgericht gemäß Artikel 25.1 der DIS-Schiedsgerichtsordnung auf Antrag einer Partei einstweilige oder konservatorische Maßnahmen anordnen und solche Maßnahmen ändern, aussetzen oder aufheben. Das Schiedsgericht hat den Antrag der anderen Partei zur Stellungnahme zu übermitteln. Das Schiedsgericht kann von jeder Partei verlangen, dass sie im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen eine angemessene Sicherheit leistet.
Erklärtes Gesetz - 2. Mai 2025
Einstweilige Maßnahmen durch einen Eilschiedsrichter
Sieht Ihr innerstaatliches Schiedsverfahrensrecht oder die Regeln der oben genannten innerstaatlichen Schiedsgerichtsinstitutionen einen Eilschiedsrichter vor der Konstituierung des Schiedsgerichts vor?
Der Eilschiedsrichter als Adjudikator kommt nur in der renovierten DIS-Sportschiedsgerichtsordnung (DIS-SportSchO) vor, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Nach § 25 Abs. 3 DIS-SportSchO kann der Eilschiedsrichter über den Antrag einer Partei auf einstweiligen Rechtsschutz entscheiden, wenn das Schiedsgericht noch nicht konstituiert ist. In Buch 10 der ZPO und in der DIS-Schiedsgerichtsordnung wird ein Eilschiedsrichter hingegen nicht erwähnt.
Gesetz erklärt - 2. Mai 2025
Vorläufige Maßnahmen des Schiedsgerichts
Welche einstweiligen Maßnahmen kann das Schiedsgericht nach seiner Konstituierung anordnen? In welchen Fällen kann das Schiedsgericht eine Sicherheit für die Kosten anordnen?
Das Schiedsgericht kann gemäß § 1041 Abs. 1 ZPO auf Antrag einer Partei einstweilige Maßnahmen oder Sicherungsmaßnahmen anordnen, die es in Bezug auf den Streitgegenstand für erforderlich hält. Das Schiedsgericht kann von jeder Partei die Leistung einer angemessenen Sicherheit im Zusammenhang mit einer solchen Maßnahme verlangen. Wie bereits erwähnt, wird die Frage des einstweiligen Rechtsschutzes auch in Artikel 25 der DIS-Schiedsgerichtsordnung behandelt. In der DIS-Schiedsgerichtsordnung wiederum wird die Möglichkeit des Schiedsgerichts, eine Kostensicherheit anzuordnen, nicht ausdrücklich erwähnt. Allerdings ist es dem Schiedsgericht nicht untersagt, im Rahmen seines Ermessensspielraums eine Kostensicherheit anzuordnen.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Sanktionsbefugnisse des Schiedsgerichts
Ist das Schiedsgericht nach Ihrem innerstaatlichen Schiedsverfahrensrecht oder nach den Regeln der oben genannten innerstaatlichen Schiedsinstitutionen befugt, Sanktionen gegen Parteien oder ihre Anwälte zu verhängen, die im Schiedsverfahren "Guerillataktiken" anwenden? Können Anwälte vom Schiedsgericht oder von inländischen Schiedsinstitutionen mit Sanktionen belegt werden?
Um die Anwendung von Verzögerungstaktiken durch die Parteien des Schiedsverfahrens zu verhindern, kann das Schiedsgericht:
- im Rahmen seines verfahrensrechtlichen Ermessens, das in § 1042 Abs. 4 ZPO und Art. 21.3 der DIS-Schiedsgerichtsordnung zum Ausdruck kommt, dilatorisches Vorbringen von Parteien zurückweisen, das darauf abzielt, das Schiedsverfahren zu behindern; und
- gemäß Artikel 33.3 der DIS-Schiedsgerichtsordnung die Kosten so zu verteilen, dass die Partei, die eine Guerilla-Taktik anwendet, die Kosten dafür trägt, weil sie der effizienten Durchführung des Schiedsverfahrens entgegenwirkt.
In Deutschland sind keine Fälle bekannt, in denen ein Schiedsgericht oder die DIS einen Anwalt direkt für die Anwendung von Guerilla-Taktiken während des Schiedsverfahrens sanktioniert hat.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Schiedssprüche
Entscheidungen des Schiedsgerichtes
Reicht es aus, wenn das Schiedsgericht in Ermangelung einer Parteivereinbarung mit der Mehrheit seiner Mitglieder entscheidet, oder ist ein einstimmiger Beschluss erforderlich? Welche Folgen hat es für den Schiedsspruch, wenn ein Schiedsrichter anderer Meinung ist?
Gemäß § 1052 Abs. 1 ZPO entscheidet das Schiedsgericht in einem Schiedsverfahren mit mehr als einem Schiedsrichter mit der Mehrheit der Stimmen aller seiner Mitglieder, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Verweigert ein Schiedsrichter die Teilnahme an einer Abstimmung, so können die anderen Schiedsrichter, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ohne den verweigernden Schiedsrichter entscheiden.
Gleichzeitig ist gemäß Artikel 14.2 der DIS-Schiedsgerichtsordnung bei einem Schiedsverfahren mit mehr als einem Schiedsrichter jede Entscheidung des Schiedsgerichts, die nicht einstimmig getroffen wird, mit Stimmenmehrheit zu treffen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Kommt keine Mehrheitsentscheidung zustande, so entscheidet der Präsident allein.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Abweichende Meinungen
Wie sieht Ihr innerstaatliches Schiedsverfahrensrecht den Umgang mit abweichenden Meinungen vor?
Abweichende Meinungen sind der Zankapfel der Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland. In der Entscheidung vom 16. Januar 2020 (26, Sch 14/18) stellte das Oberlandesgericht Frankfurt fest, dass abweichende Meinungen in Schiedsverfahren mit der deutschen öffentlichen Ordnung unvereinbar sein können und ein solcher Schiedsspruch folglich angefochten werden kann. Das Gericht argumentierte, dass die Veröffentlichung der abweichenden Meinung gegen den Grundsatz der Vertraulichkeit des Verfahrens verstoßen könnte. Diese Entscheidung wurde in der Schiedsgerichtsbarkeit jedoch unterschiedlich beurteilt.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Form- und Inhaltserfordernisse
Welche Form- und Inhaltserfordernisse bestehen für einen Schiedsspruch?
Nach § 1054 ZPO ist der Schiedsspruch schriftlich zu erlassen und von dem oder den Schiedsrichtern zu unterzeichnen. Bei Schiedsverfahren mit mehreren Schiedsrichtern genügen die Unterschriften der Mehrheit aller Mitglieder des Schiedsgerichts, sofern der Grund für eine fehlende Unterschrift angegeben wird.
Außerdem ist der Schiedsspruch zu begründen, es sei denn, die Parteien haben vereinbart, dass keine Begründung erforderlich ist. Für das von der DIS verwaltete Schiedsverfahren sind die Anforderungen an einen Schiedsspruch in Artikel 39 der DIS-Schiedsgerichtsordnung festgelegt. Der Schiedsspruch muss:
- schriftlich abgefasst sein;
- die Namen und Anschriften der Parteien, der Prozessbevollmächtigten, die eine Partei in dem Schiedsverfahren vertreten, und der Schiedsrichter enthalten;
- die Entscheidung des Schiedsgerichts und die Gründe dafür enthalten, es sei denn, die Parteien haben vereinbart, dass keine Gründe angegeben werden müssen, oder der Schiedsspruch ergeht einvernehmlich;
- Informationen über den Sitz des Schiedsgerichts enthalten; und
- Informationen über das Datum des Schiedsspruchs enthalten.
Darüber hinaus hat das Schiedsgericht im Endschiedsspruch die Kosten des Schiedsverfahrens anzugeben und über ihre Verteilung auf die Parteien zu entscheiden.
Erklärtes Gesetz - 2. Mai 2025
Frist für den Schiedsspruch
Muss der Schiedsspruch nach Ihrem innerstaatlichen Schiedsverfahrensrecht oder nach den Regeln der oben genannten innerstaatlichen Schiedsgerichtsinstitutionen innerhalb einer bestimmten Frist ergehen?
In Buch 10 der ZPO ist keine Frist für den Erlass des Schiedsspruchs vorgesehen. Nach Artikel 37 der DIS-Schiedsgerichtsordnung hat das Schiedsgericht den endgültigen Schiedsspruch grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach der letzten mündlichen Verhandlung oder dem letzten zugelassenen Schriftsatz, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt, zur Überprüfung an die DIS zu übermitteln. Der Schiedsrat kann nach eigenem Ermessen das Honorar eines oder mehrerer Schiedsrichter entsprechend der Zeit, die das Schiedsgericht für den Erlass seines endgültigen Schiedsspruchs benötigt hat, ermäßigen. Bei der Entscheidung über die Ermäßigung des Honorars konsultiert der Schiedsrat das Schiedsgericht und berücksichtigt die Umstände des Falles.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Datum des Schiedsspruchs
Für welche Fristen ist das Datum des Schiedsspruchs und für welche Fristen ist das Datum der Zustellung des Schiedsspruchs maßgebend?
Der Antrag auf Berichtigung, Auslegung und Ergänzung des Schiedsspruchs nach § 1058 ZPO ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Schiedsspruchs zu stellen, wenn die Parteien keine andere Frist vereinbart haben.
Eine weitere Frist ist in § 1059 ZPO für den Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs vorgesehen. Ein solcher Antrag muss innerhalb von drei Monaten bei Gericht eingereicht werden. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem die antragstellende Partei den Schiedsspruch erhalten hat.
Gemäß Artikel 40.5 der DIS-Schiedsgerichtsordnung sind die Berichtigungen des Schiedsspruchs innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag, an dem der Schiedsspruch erlassen wurde, vorzunehmen.
Erklärtes Gesetz - 2. Mai 2025
Arten von Schiedssprüchen
Welche Arten von Schiedssprüchen sind möglich und welche Arten von Rechtsschutz kann das Schiedsgericht gewähren?
Das Schiedsgericht kann End-, Teil-, Zwischen- oder Zwischenschiedssprüche zu vereinbarten Bedingungen erlassen. Das deutsche Recht kennt jedoch das Konzept des Strafschadensersatzes nicht, so dass Schiedssprüche, die Strafschadensersatz enthalten, vor deutschen Gerichten angefochten werden könnten.
Erklärtes Gesetz - 2. Mai 2025
Beendigung des Verfahrens
Auf welche andere Weise als durch einen Schiedsspruch kann ein Verfahren beendet werden?
Nach § 1056 ZPO wird ein Schiedsverfahren durch den Endschiedsspruch oder durch eine Anordnung des Schiedsgerichts beendet, wenn:
- der Antragsteller die Klageschrift nicht einreicht;
- der Antragsteller die Klage zurücknimmt, es sei denn, der Antragsgegner erhebt dagegen Einspruch und das Schiedsgericht erkennt ein berechtigtes Interesse des Antragsgegners an der endgültigen Beilegung der Streitigkeit an;
- die Parteien sich über die Beendigung des Verfahrens einigen;
- die Parteien das Schiedsverfahren trotz Aufforderung durch das Schiedsgericht nicht mehr fortsetzen; oder
- die Fortführung des Verfahrens aus anderen Gründen unmöglich geworden ist.
Gründe für die Beendigung eines Schiedsverfahrens werden auch in Artikel 42 der DIS-Schiedsgerichtsordnung genannt.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Kostenverteilung und -erstattung
Wie werden die Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens in Schiedssprüchen verteilt? Welche Kosten sind erstattungsfähig?
Gemäß § 1057 ZPO entscheidet das Schiedsgericht in seinem Schiedsspruch über den Anteil der Parteien an den Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens, einschließlich der den Parteien entstandenen Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.
In diesem Zusammenhang entscheidet das Schiedsgericht nach eigenem Ermessen und berücksichtigt dabei die Umstände des Einzelfalls, insbesondere den Ausgang des Verfahrens. Nach Artikel 33.3 der DIS-Schiedsgerichtsordnung entscheidet das Schiedsgericht über die Kosten des Schiedsverfahrens nach seinem Ermessen.
In der Regel entscheiden die Schiedsgerichte in Deutschland nach dem Prinzip "cost follows the event", d.h. die unterlegene Partei muss die Kosten der obsiegenden Partei tragen.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Zinsen
Können Zinsen für Hauptforderungen und Kosten zuerkannt werden, und in welcher Höhe?
Ein Schiedsgericht kann Zinsen zusprechen, soweit das auf die Streitigkeit anwendbare materielle Recht einen Anspruch auf Zinsen zulässt.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Verfahren nach Erlass des Schiedsspruchs
Auslegung und Berichtigung von Schiedssprüchen
Ist das Schiedsgericht befugt, einen Schiedsspruch von sich aus oder auf Initiative der Parteien zu korrigieren oder auszulegen? Welche Fristen gelten?
Der Schiedsspruch kann nach § 1058 ZPO berichtigt und ausgelegt werden. Das Schiedsgericht kann im Schiedsspruch Rechenfehler, Schreib- oder Druckfehler oder ähnliche Fehler berichtigen, bestimmte Teile des Schiedsspruchs auslegen und einen ergänzenden Schiedsspruch über diejenigen Ansprüche erlassen, die zwar im Schiedsverfahren geltend gemacht wurden, aber im Schiedsspruch nicht behandelt wurden. Der Antrag ist von den Parteien innerhalb eines Monats nach Zustellung des Schiedsspruchs zu stellen.
Das Verfahren zur Berichtigung des Schiedsspruchs ist ebenfalls in Artikel 40 der DIS-Schiedsgerichtsordnung geregelt. Nach diesem Artikel sind Berichtigungen durch das Gericht innerhalb von 60 Tagen nach Erlass des Schiedsspruchs vorzunehmen.
Erklärtes Gesetz - 2. Mai 2025
Anfechtung von Schiedssprüchen
Wie und aus welchen Gründen können Schiedssprüche angefochten und aufgehoben werden?
Eine ausschließliche Auflistung der Gründe für die Aufhebung eines Schiedsspruchs ist in § 1059 ZPO enthalten und entspricht de facto den Gründen, die im UNCITRAL-Modellgesetz enthalten sind. Demnach kann ein Schiedsspruch nur dann aufgehoben werden, wenn die antragstellende Partei hinreichende Gründe dafür nachweist, dass:
- eine der Parteien, die die Schiedsvereinbarung geschlossen haben, dazu nicht in der Lage war, oder dass die Schiedsvereinbarung nicht gültig ist oder, wenn die Parteien keine diesbezüglichen Festlegungen getroffen haben, dass sie nach deutschem Recht ungültig ist;
- die antragstellende Partei nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist;
- der Schiedsspruch eine Streitigkeit behandelt, die in der gesonderten Schiedsvereinbarung nicht vorgesehen oder von der Schiedsklausel nicht erfasst ist, oder Entscheidungen enthält, die über den Anwendungsbereich der Schiedsvereinbarung hinausgehen; oder
- die Bildung des Schiedsgerichts oder das schiedsrichterliche Verfahren nicht im Einklang mit einer Vorschrift des 10. Buches der ZPO oder mit einer zulässigen Vereinbarung zwischen den Parteien stand und sich dies vermutlich auf den Schiedsspruch ausgewirkt hat.
Als weitere Möglichkeit stellt das Gericht fest, dass der:
- der Streitgegenstand nach deutschem Recht nicht durch ein Schiedsverfahren geregelt werden kann und
- die Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs zu einem Ergebnis führen würde, das der öffentlichen Ordnung (ordre public) widerspricht.
Der Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs muss innerhalb von drei Monaten bei Gericht eingereicht werden. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem die antragstellende Partei den Schiedsspruch erhalten hat.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Berufungsebenen
Wie viele Instanzen gibt es? Wie lange dauert es im Allgemeinen, bis über eine Anfechtung auf jeder Ebene entschieden wird? Welche Kosten fallen auf den einzelnen Stufen ungefähr an? Wie werden die Kosten zwischen den Parteien aufgeteilt?
Nach § 1062 ZPO ist für die Entscheidung über Anträge im Aufhebungsverfahren das in der Schiedsvereinbarung bezeichnete Oberlandesgericht oder, wenn eine solche Bezeichnung nicht erfolgt ist, das Oberlandesgericht zuständig, in dessen Bezirk der Ort des Schiedsverfahrens liegt. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts kann beim BGH angefochten werden.
Die allgemeine Dauer des Aufhebungsverfahrens und der weiteren Beschwerde kann von einigen Monaten bis zu zwei Jahren variieren. Die Kosten des Aufhebungsverfahrens richten sich ebenfalls nach der Regel "cost follows the event".
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Anerkennung und Vollstreckung
Welche Voraussetzungen gelten für die Anerkennung und Vollstreckung in- und ausländischer Schiedssprüche, aus welchen Gründen kann die Anerkennung und Vollstreckung verweigert werden, und wie sieht das Verfahren aus?
Das Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen ist in Kapitel 8 von Buch 10 der ZPO geregelt. Das Verfahren für die Vollstreckung inländischer Schiedssprüche und ausländischer Schiedssprüche ist gesondert geregelt.
Nach § 1060 ZPO kann die Zwangsvollstreckung des inländischen Schiedsspruchs betrieben werden, nachdem der Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt worden ist. Der Antrag auf Vollstreckbarerklärung ist abzulehnen und der Schiedsspruch aufzuheben, wenn einer der in § 1059 Abs. 2 ZPO genannten Aufhebungsgründe erfüllt ist.
Das New Yorker Übereinkommen regelt die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Schiedssprüchen. Soll die Vollstreckbarerklärung verweigert werden, stellt das Gericht darüber hinaus in einem Feststellungsbeschluss fest, dass der Schiedsspruch in Deutschland nicht anerkannt werden soll.
In Fällen, in denen der Schiedsspruch im Ausland aufgehoben wird, nachdem er für vollstreckbar erklärt wurde, kann jedoch ein Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarerklärung gestellt werden.
Deutschland ist ein schiedsgerichtsfreundliches Land, so dass in- und ausländische Schiedssprüche in der Regel in Deutschland für vollstreckbar erklärt werden, wenn sie keine offensichtlichen Mängel aufweisen, die ihrer Anerkennung entgegenstehen.
Erklärtes Gesetz - 2. Mai 2025
Fristen für die Vollstreckung von Schiedssprüchen
Gibt es eine Verjährungsfrist für die Vollstreckung von Schiedssprüchen?
In Buch 10 der ZPO ist keine Verjährungsfrist für die Vollstreckung von Schiedssprüchen vorgesehen. In Anwendung des materiellen deutschen Rechts kann eine Partei jedoch Einspruch gegen die Vollstreckung eines Schiedsspruchs erheben, wenn seit dem Erlass des Schiedsspruchs 30 Jahre verstrichen sind.
Erklärtes Gesetz - 2. Mai 2025
Vollstreckung von ausländischen Schiedssprüchen
Wie verhalten sich inländische Gerichte zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, die von den Gerichten am Ort des Schiedsverfahrens aufgehoben wurden?
In der Regel lehnen deutsche Gerichte die Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs ab, der von einem zuständigen Gericht in einem anderen Land, in dem der Schiedsspruch ergangen ist, aufgehoben wurde. Dieser Ansatz wurde im BGH-Beschluss Nr. III ZB 14/07 bestätigt.
Recht erklärt - 2. Mai 2025
Vollstreckung von Schiedssprüchen durch Eilschiedsrichter
Sehen Ihr innerstaatliches Schiedsverfahrensrecht, Ihre Rechtsprechung oder die Regeln der innerstaatlichen Schiedsgerichtsinstitutionen die Vollstreckung von Anordnungen von Eilschiedsrichtern vor?
In Buch 10 der ZPO und in der DIS-Schiedsgerichtsordnung wird ein Eilschiedsrichter nicht erwähnt.
Wie bereits in den vorangegangenen Abschnitten erwähnt, wird jedoch in der geänderten DIS-SportSchO, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, ein Eilschiedsrichter als Adjudikator erwähnt. Nach § 25 Abs. 3 DIS-SportSchO kann der Eilschiedsrichter über den Antrag einer Partei auf einstweiligen Rechtsschutz entscheiden, wenn das Schiedsgericht noch nicht konstituiert ist.
Gesetz verkündet - 2. Mai 2025
Kosten der Vollstreckung
Welche Kosten fallen bei der Vollstreckung von Schiedssprüchen an?
Die Kosten für die Vollstreckung von Schiedssprüchen hängen vom Streitwert ab und richten sich nach der Kostenordnung für Gerichts- und Anwaltskosten. In der Regel muss die unterlegene Partei diese Kosten tragen.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Andere
Einfluss der Rechtstraditionen auf die Schiedspersonen
Welche vorherrschenden Merkmale Ihres Rechtssystems könnten einen Einfluss auf einen Schiedsrichter aus Ihrer Gerichtsbarkeit ausüben?
Das deutsche Rechtssystem ist mit einer initiativen Prozessführung durch Richter mit begrenzten Bestimmungen zur Offenlegung von Dokumenten verbunden. In internationalen Schiedsverfahren mit Sitz in Deutschland werden sich die Schiedsrichter eher an internationale Standards und Soft-Law-Quellen wie die IBA-Richtlinien über Interessenkonflikte in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und die IBA-Regeln über die Beweisaufnahme in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit halten. Lokale Schiedsverfahren könnten jedoch nach den in der ZPO festgelegten Standards durchgeführt werden.
Erklärtes Recht - 2. Mai 2025
Berufs- oder Standesregeln
Gelten in Ihrem Land besondere Berufs- oder Standesregeln für Anwälte und Schiedsrichter in internationalen Schiedsverfahren? Entsprechen (oder widersprechen) die bewährten Praktiken in Ihrer Rechtsordnung den IBA-Leitlinien zur Parteivertretung in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit?
Buch 10 der ZPO enthält keine besonderen Bestimmungen über berufsständische oder ethische Regeln, die für Anwälte und Schiedsrichter gelten. Generell gelten für Rechtsanwälte in Deutschland die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung für Rechtsanwälte. In der Zwischenzeit können die IBA-Richtlinien zur Parteivertretung in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit eine wertvolle Orientierungshilfe für deutsche Anwälte in internationalen Schiedsverfahren darstellen.
Recht erklärt - 2. Mai 2025
Finanzierung durch Dritte
Unterliegt die Finanzierung von Schiedsklagen durch Dritte in Ihrer Rechtsordnung rechtlichen Beschränkungen?
Drittfinanzierung (TPF) ist nach deutschem Recht nicht verboten. Auch die DIS-Schiedsgerichtsordnung sieht keine Beschränkungen für Drittmittel vor.
Erklärtes Gesetz - 2. Mai 2025
Regulierung von Aktivitäten
Welche Besonderheiten gibt es in Ihrem Rechtssystem, die ein ausländischer Rechtsanwalt beachten sollte?
Ausländischen Rechtsanwälten ist es nicht untersagt, als Parteivertreter an einem Schiedsverfahren in Deutschland teilzunehmen. Im Allgemeinen unterliegt die Rechtsberatung deutscher Mandanten durch Anwälte in Deutschland der Mehrwertsteuer.
Recht erklärt - 2. Mai 2025
Aktualisierung und Trends
Gesetzesreform und Investitionsvertragsschiedsverfahren
Gibt es in Ihrem Land neue Trends oder aktuelle Themen in der Schiedsgerichtsbarkeit? Ist das Schiedsverfahrensrecht Ihres Landes derzeit Gegenstand einer Gesetzesreform? Werden die Regeln der oben genannten nationalen Schiedsinstitutionen derzeit überarbeitet? Wurden kürzlich bilaterale Investitionsabkommen gekündigt? Wenn ja, welche? Besteht die Absicht, eines dieser bilateralen Investitionsabkommen zu kündigen? Wenn ja, welche? Welches sind die wichtigsten jüngsten Entscheidungen im Bereich der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit, an denen Ihr Land beteiligt war? Gibt es anhängige Investitionsschiedsverfahren, an denen das Land, über das Sie berichten, beteiligt ist?
Das deutsche Schiedsverfahrensrecht wurde zuletzt in den 1990er Jahren grundlegend überarbeitet. Seitdem haben sich die Landschaft der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und ihre Besonderheiten erheblich verändert, was sich natürlich auch in der nationalen Gesetzgebung Deutschlands widerspiegeln sollte, das eine wichtige Stellung als Schiedsgerichtsstandort in der Welt einnimmt. Als Reaktion auf die Entwicklung der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit hat die Bundesregierung am 26. Juni 2024 ihren Gesetzentwurf zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts (der Gesetzentwurf) veröffentlicht.
Die erste inhaltliche Änderung des Gesetzentwurfs betrifft die Form der Schiedsvereinbarung. Nach dem derzeitigen Wortlaut des 10. Buches der ZPO sollen Schiedsvereinbarungen grundsätzlich in schriftlicher Form geschlossen werden. Nach dem Gesetzentwurf können Schiedsvereinbarungen aber auch mündlich geschlossen werden. Dennoch sind Schiedsvereinbarungen mit Verbrauchern nach wie vor an strenge Formvorschriften gebunden und sollten vom Verbraucher unterzeichnet werden.
Zweitens können nach § 1063b des Gesetzentwurfs englischsprachige Schriftstücke aus einem Schiedsverfahren den deutschen Gerichten zur Aufhebung des Verfahrens vorgelegt werden, ohne dass eine Übersetzung ins Deutsche vorgelegt werden muss. Eine Übersetzung muss nur dann vorgelegt werden, wenn im Einzelfall ein besonderes Bedürfnis gegeben ist.
Drittens schlägt der Gesetzentwurf in § 1047 Abs. 2 und 3 Ermessensregelungen vor, die eine mündliche Verhandlung per Videokonferenz zulassen, um diese Verfahrensart zu verdeutlichen und die Rechtssicherheit in diesem Bereich weiter zu erhöhen.
Eine weitere wichtige Neuerung zur Förderung der Publizität von Schiedsverfahren ist die Möglichkeit, den Schiedsspruch und ggf. zustimmende oder abweichende Meinungen der Schiedsrichter mit Zustimmung der Parteien zu veröffentlichen. Eine solche Veröffentlichung kann in anonymisierter Form, ganz oder teilweise erfolgen.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit vor, einen von einem Schiedsgericht erlassenen Schiedsspruch, der sich für unzuständig erklärt, aufzuheben, wenn die antragstellende Partei hinreichende Gründe dafür nachweist, dass sich das Schiedsgericht zu Unrecht für unzuständig gehalten hat.
Der umfassende Charakter des Gesetzentwurfs zeigt die Absicht des Gesetzgebers, das deutsche Schiedsverfahrensrecht grundlegend zu modernisieren und an die Veränderungen anzupassen, die in den letzten Jahren im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit stattgefunden haben.
Die DIS-Schiedsgerichtsordnung wurde zuletzt im Jahr 2018 überarbeitet. Im März 2024 veröffentlichte die DIS jedoch brandneue Ergänzende Regeln für Streitverkündung (DIS-TPNR), die die typische Situation lösen sollen, in der ein Rückgriffsanspruch erhoben werden kann, wenn die anmeldende Partei im ursprünglichen Schiedsverfahren nicht obsiegt. Darüber hinaus hat die DIS im Januar 2025 ihre überarbeitete Fassung der Sportschiedsgerichtsordnung veröffentlicht.
Was das ISDS betrifft, so hat Deutschland aufgrund des anhaltenden "Backlashs" des ISDS in der Europäischen Union seinen Austritt aus dem ECT im Jahr 2022 erklärt. Der Austritt trat im Dezember 2023 in Kraft. Gemäß der Sunset-Klausel in Artikel 47 Absatz 3 des ECT sind bestehende Investitionen jedoch noch 20 Jahre nach dem Inkrafttreten des Austritts geschützt.
Darüber hinaus hat der BGH mit Beschlüssen vom 27. Juli 2023 I ZB 43/22, I ZB 74/22 und I ZB 75/2 entschieden, dass deutsche Gerichte gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO entscheiden können, dass ein nach dem ICSID-Übereinkommen eingeleitetes Schiedsverfahren mangels wirksamer Schiedsvereinbarung und wegen der Unvereinbarkeit von EU-internen Investitionsschiedsverfahren mit EU-Recht unzulässig ist. Darüber hinaus hat das deutsche Bundesverfassungsgericht am 23. Juli 2024 zwei Verfassungsbeschwerden von Achmea abgewiesen und den Standpunkt bestätigt, dass Schiedsklauseln in Investitionsverträgen zwischen EU-Mitgliedstaaten mit dem EU-Recht unvereinbar sind.
Schließlich gab es bisher sieben öffentlich gemeldete Investor-Staat-Fälle, in denen Deutschland als Beklagter auftrat:
- Sancheti gegen Deutschland (abgeschlossen);
- Vattenfall gegen Deutschland (ICSID Fall Nr. ARB/09/6; Vattenfall I) (beigelegt);
- Vattenfall gegen Deutschland (ICSID-Fall Nr. ARB/12/12; Vattenfall II) (beigelegt);
- Strabag und andere gegen Deutschland (ICSID Fall Nr. ARB/19/29) (anhängig);
- Mainstream Renewable und andere gegen Deutschland (ICSID Fall Nr. ARB/21/26) (anhängig);
- Klesch und Raffinerie Heide gegen Deutschland (ICSID Fall Nr. ARB/23/49) (anhängig); und
- AET gegen Deutschland (ICSID Fall Nr. ARB/23/47) (anhängig).
Recht erklärt - 2. Mai 2025

