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Jüngste Entwicklungen: neue Datenbank und Rechtskrafteffekt

Autor: Klaus Oblin

Neue Datenbank

Am 1. Januar 2019 sind Änderungen des österreichischen Vollstreckungsgesetzes in Kraft getreten, die bestimmten Parteien Zugang zu Daten über anhängige Vollstreckungsverfahren gewähren.

So können Anwälte und Notare nun Informationen über das Vollstreckungsgericht, das Aktenzeichen und die Forderungshöhe zu einem bestimmten Verfahren abrufen.

Die Datenbank ist online verfügbar und soll potenziellen Klägern dabei helfen, die Kreditwürdigkeit ihrer potenziellen Beklagten zu bewerten, bevor sie ein Gerichts- oder Schiedsverfahren einleiten.

Res judicata Wirkung

Am 11. Juni 2018 bestätigte der Oberste Gerichtshof, dass die wirkt die eines ausländischen Urteils in allen Stadien eines in Österreich geführten Verfahrens gilt. Diese Entscheidung ist besonders wichtig, da sie klarstellt, dass die Wirkung wirkt die auch für anhängige Rechtsmittelverfahren gilt.

Der Oberste Gerichtshof betonte, dass dies in Bezug auf beide Fragen der wirkt die Wirkung - nämlich die Ausschließlichkeit und die Bindungswirkung ausländischer Urteile.

Das Gericht stellte weiter klar, dass das Verbot der Novation im Berufungsverfahren nur für neue Tatsachen und neue Beweise gilt und daher ein Berufungsgericht nicht daran hindert, die wirkt die Wirkung einer neuen ausländischen Entscheidung zu prüfen.