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EU-Richtlinien, Gesetzesänderungen und Änderungen der Regeln für die Registrierung von letztbegünstigten Eigentümern in Österreich

Der schrittweise Rückgang der österreichischen Prozesstätigkeit kann größtenteils auf die anhaltende Popularität von ADR-Methoden zurückgeführt werden, die eine globale Durchsetzbarkeit in grenzüberschreitenden Streitigkeiten ermöglichen. Unabhängig von diesen Trends gibt es in Österreich aber auch eine Reihe von neuen Entwicklungen im Bereich der öffentlichen und privaten Vollstreckung.

Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinien gab es in Österreich eine Reihe von Gesetzesänderungen und -anpassungen, insbesondere die auf der EU-Richtlinie 2014/104 basierenden Änderungen des österreichischen Wettbewerbsrechts im Kartellgesetz ("KartG"). Die Neuregelungen beinhalten Bestimmungen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Kartellrechtsverstößen und sollen mehr Sicherheit bei der Durchsetzung schaffen. Ergänzt wird diese Entwicklung durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/943 und die daraus resultierenden Änderungen des UWG, in deren Mittelpunkt der Schutz von nicht offengelegten Geschäftsinformationen und die Verhinderung von Wirtschaftsspionage stehen.

In jüngster Zeit hat vor allem die Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/843 zur Änderung des lokalen Gesetzes über das Register des Letztendlich Begünstigten (Ultimate Beneficial Owner Registry Law) für Aufsehen gesorgt, da sie die jüngste Ergänzung als ein kompliziertes und hochentwickeltes Compliance-System darstellt. Seit ihrem Inkrafttreten am 10. Januar 2020 (weitere Änderungen gelten ab November 2020 und März 2021) haben diese Änderungen grundlegende Änderungen eingeführt, von denen einige im Folgenden erläutert werden.

I. Öffentlicher Zugang

  • Der Zugang ist traditionell einem begrenzten Personenkreis (z.B. Notare, Gläubiger, Rechtsanwälte etc.) und solchen Personen vorbehalten, die ein berechtigtes Interesse haben, Informationen aus dem Register zu erhalten.
  • Ab sofort kann jeder, der Zugang sucht, garantiert Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer einer juristischen Person erhalten

II. Meldepflichten

  • Jährliche Überprüfungen, ob die Dateneingaben vollständig und korrekt sind, wurden bisher als ausreichend angesehen. Änderungen mussten dokumentiert werden und waren anzeigepflichtig. Wenn keine Änderungen am Register vorgenommen wurden, waren keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
  • Zurzeit müssen notwendige Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der jährlichen Überprüfung registriert werden. Bleiben solche Änderungen aus, muss eine ausdrückliche Mitteilung erfolgen, die die Gültigkeit der registrierten Daten bestätigt.

III. Trusts

  • Transaktionen, in deren Mittelpunkt die Verwendung von Trusts steht, unterlagen bisher dem österreichischen WiEReG, sofern ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen ihrer Verwaltung und dem Gerichtsstand besteht (mögliche Indikatoren sind der Wohnsitz oder der Sitz des Treuhänders).
  • Die Eintragung ist unabhängig vom Ort der Verwaltung (ob Österreich oder einem anderem EU -Mitgliedstaat) erforderlich, sofern der Treuhänder Geschäftsbeziehungen mit in Österreich gelegenen Immobilien eingegangen ist oder Geschäfte getätigt hat, die den Erwerb von in Österreich gelegenen Immobilien zum Gegenstand haben. Bei Treuhandschaften müssen die Eigentumsanteile im Register ausgewiesen werden.

IV.Strafen

  • Unrichtige/unvollständige Meldungen, Nichterfüllung der Meldepflicht (nach zweimaliger Aufforderung) oder Versäumnis, relevante Änderungen innerhalb einer Vier-Wochen-Frist zu registrieren, wurden mit Geldstrafen belegt (200.000 EUR (Vorsatz); 100.000 EUR (grobe Fahrlässigkeit)).
  • Die Gründe für die Verhängung von Bußgeldern bleiben unverändert, wurden aber erweitert. Das Unterlassen der Aufbewahrung von Unterlagen oder sonstigen Informationen, die zur Erfüllung der vorgenannten Pflichten erforderlich sind, kann mit einem Bußgeld geahndet werden (75.000 EUR (Vorsatz), 25.000 EUR (grobe Fahrlässigkeit)). Werden einer Partei unvollständige oder falsche Informationen bekannt, muss ein elektronischer Vermerk eingetragen werden, wenn nicht innerhalb einer angemessenen Frist eine Korrektur angeboten wird. Bußgelder können nun innerhalb von sechs Wochen statt drei Monaten verhängt werden

V.Compliance-Paket

  • Ab November wird eine neue Datenplattform in Kraft treten, die alle relevanten Unterlagen zur Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentums zentralisieren soll. Das so genannte "Compliance Package" soll die Arbeit des Registers erleichtern, indem es bereits hochgeladene Notizen, Aufzeichnungen und Bestätigungen der Meldepflichtigen speichert.

Schlussbemerkungen

Österreichs Engagement für die Schaffung eines Mindeststandards für den öffentlichen Zugang zu wirtschaftlichem Eigentum wurde durch die jüngsten Änderungen des UBO-Registers, die mit Beginn dieses Jahres in Kraft traten, verstärkt und gefördert. Als umfassende Plattform, die Informationen zum wirtschaftlichen Eigentum zentralisiert, dient es als wesentliches Instrument zur Verhinderung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorismusfinanzierung. Neben der oft übersehenen, aber entscheidenden Rolle, das Vertrauen der Bürger zu gewinnen, ermöglicht dieser überarbeitete und gestraffte Ansatz den Unternehmen auch, die Kosten zu senken und die Komplexität bei der Ausübung der Sorgfaltspflicht und des Risikomanagements zu minimieren. Durch die Erleichterung der Zugänglichkeit und die Erhöhung der Transparenz haben die jüngsten Anpassungen der österreichischen gesetzlichen Bestimmungen über UBO-Register das Potenzial, die Marktstabilität zu festigen sowie das Vertrauen der Investoren und die Effektivität der Kapitalallokation zu erhöhen.

Die zentrale Stelle für die Erfassung sowohl natürlicher als auch juristischer Personen stellt zusammen mit den neu eingeführten Verfahrensänderungen ein entscheidendes Werkzeug in der Praxis der Strafverfolgungsbehörden dar, sowohl in Bezug auf ihre Fähigkeiten zum Aufspüren von Vermögenswerten als auch auf ihre Durchsetzungsbefugnisse. Mit dem Zugang zu einem nun deutlich erweiterten Informationsumfang werden sie besser ausgerüstet sein, um komplexe Kriminalität und Korruption nicht nur reaktiv, sondern auch effektiver und zweckmäßiger zu bekämpfen.