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TECHNIK, MEDIEN UND TELEKOMMUNIKATION

Hispasat, S.A. v. Bantel Telecom LLC (Final Award), 15. November, 2016

Im Jahr 2013 schlossen die Parteien eine Vereinbarung, nach der Hispasat (Kläger, Spanien) Satellitenkapazitäten des Hispaset-Satellitensystems an Bantel (Beklagte, USA) vermietet. Ungefähr zwei Jahre später schlossen die Parteien eine Vereinbarung, in der sie die Schulden, die Bantel gegenüber Hispaset angehäuft hatte, anerkannten und einen Zahlungsplan aufstellten.

In der gleichen Vereinbarung verpflichtete Bantel sich, ein Pfandrecht an seinen Telekommunikationsanlagen als Sicherheit zu bestellen. Das Pfandrecht wurde jedoch in der Folge nicht bestellt und von den sieben geplanten Zahlungen leistete Bantel nur die erste. Gemäß der Schiedsvereinbarung der Parteien reichte Hispasat eine Klage bei einem ICC-Panel mit Sitz in Madrid, Spanien, ein. Das Panel stellte fest, dass Bantel u. a. seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen war, und sprach Hispasat 1,5 Mio. USD zu.